Finanzierung:
Sachdarstellung:
Die Eigentümer des Grundstückes Elsterweg 1 in Friedrichsfehn haben sich
an die Gemeinde Edewecht mit dem Antrag gewandt, den Bebauungsplan Nr. 29 für
ihr Grundstück dahingehend zu ändern, dass eine Bebauung mit mehr als einem
Einfamilienhaus ermöglicht wird. Der Antrag liegt als Anlage Nr. 1 bei.
Das Grundstück Elsterweg 1 liegt im Geltungsbereich des 1974
aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 29 in Friedrichsfehn und weist ein
Sondergebiet „Wohnpark“ aus. Prägender Grundzug dieses Bebauungsplanes ist die
parkähnliche Anlage der Baugrundstücke, die durch sehr zurückhaltende
Versiegelungszahlen, der Beschränkung auf Einfamilienhäuser mit
Einliegerwohnung und insbesondere der Festsetzung von Mindestgrundstücksgrößen
von 8.000 m² garantiert wird. Nur im Übergangsbereich zum Ziegelweg wurden
abweichende Festsetzungen getroffen, mit denen auf die dort seinerzeit bereits
existierende Bebauung reflektiert wurde. Die Plansituation kann der Anlage
Nr. 2 entnommen werden.
Festzustellen ist, dass sich das Baugebiet vollständig gemäß der
ursprünglichen Planungsziele entwickelt hat. Es hat sich ein parkähnliches
Wohngebiet verwirklicht, auf dem sich entsprechend der Größe der Grundstücke
waldähnliche Strukturen entwickelt haben. Von daher kann dieses Baugebiet nicht
mit einer üblichen Siedlungslage verglichen werden und eignet sich nicht für
die an anderer Stelle diskutierten Maßnahmen der Innenentwicklung. Vielmehr
würde durch die Veränderung der Festsetzungen hinsichtlich der zulässigen Zahl
der Wohnungen oder der Festsetzungen zur Mindestgrundstücksgröße der sich
seinerzeit planerisch gewollte und sich entsprechend entwickelte
Siedlungscharakter dieses Wohnparks grundlegend verändert. Die von den
Antragstellern angeführte Bebauung am Ziegelweg, die sich durch die Einbeziehung
des Eckgrundstückes Ziegelweg/Roter Steinweg in den Bebauungsplan Nr. 159
vollziehen konnte eignet sich dementsprechend auch nicht als planerischer
Anknüpfungspunkt.
Da ein Planungserfordernis aus dem Antrag nicht abgeleitet werden kann,
sollte die Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss wie folgt lauten
Beschlussvorschlag:
Für den
Bebauungsplan Nr. 29 in Friedrichsfehn wird kein Änderungsverfahren
eingeleitet.
Anlagen:
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Antrag
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Übersichtsplan