Finanzierung:
Die Kosten der
Planung wären durch die Grundstückseigentümer zu erstatten. Außerdem ist mit
der Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen die Verpflichtung zur
Zahlung eines Infrastrukturbetrages für die Grundstückseigentümer verbunden.
Dies wäre im Falle einer Bebauungsplanänderung über entsprechende
städtebauliche Verträge abzusichern.
Sachdarstellung:
Die Eigentümerin des Grundstücks 70/4 der Flur 18 hat sich an die
Gemeinde Edewecht mit einem Antrag gewandt, die rückwärtige Bebaubarkeit ihres
Grundstückes durch entsprechende Änderung des Bebauungsplanes zu ermöglichen.
Der Antrag liegt als Anlage Nr. 1 bei.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 114
„Feldkamp/Vor den Wiesen“ in Portsloge, an der Gemeindestraße „Vor den Wiesen“
und ist derzeit noch unbebaut. Der Bebauungsplan weist für diesen Bereich ein
allgemeines Wohngebiet aus. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch
Baugrenzen definiert und lassen eine Bebauung nur straßenseitig zu. Rückwärtig
zu diesem und den jeweils benachbarten Grundstücken schließen sich Flächen der
Gemeinde Edewecht an, die den Übergang zum Park des Alten- und Pflegeheimes
bilden. Die bauleitplanerische Situation vor Ort kann der Anlage Nr. 2
entnommen werden.
Neben dem Grundstück der Antragstellerin weisen die benachbarten
Grundstücke „Vor den Wiesen 4“ und „Vor den Wiesen 8“ vergleichbare Festsetzungen
hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche auf, so dass sich hier ein
überschaubarer Bereich abgrenzen lässt, der für eine Maßnahme der
Innenentwicklung geeignet wäre und keine nachteiligen Folgen für den
Gebietscharakter im Ganzen befürchten lässt.
Wie in vergleichbaren Fällen sollte vor einer etwaigen Änderung des
Bebauungsplanes für diese drei Grundstücke mit den Eigentümern Einvernehmen
über die Planungsinhalte- und Rahmenbedingungen einschließlich der Kosten
herbeigeführt werden.
Da sich in bauleitplanerischer Hinsicht der Bereich dieser Grundstücke
grundsätzlich für eine Maßnahme der Innenentwicklung eignet, sollte der
Beschlussvorschlag wie folgt lauten
Beschlussvorschlag:
Vor Eröffnung eines
Bauleitplanverfahrens der Innenentwicklung für die Flurstücke 70/3, 70/4 sowie
70/5 der Flur 18, Gemarkung Edewecht, wird die Verwaltung beauftragt, mit den
Eigentümern Einvernehmen über die Planungsinhalte- und Rahmenbedingungen
einschließlich der Kosten herbeizuführen.
Mit diesem Ergebnis ist die
Angelegenheit dem Bauausschuss erneut vorzulegen.
Anlagen:
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Antrag
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Übersichtsplan
zur planungsrechtlichen Situation