Finanzierung:
Sachdarstellung:
a) Überprüfung von Bebauungsplänen – Entwicklung von Grundsätzen der
Innenentwicklung
Bereits in den Sitzungen des Bauausschusses am 27.02.2018 (Vorlage Nr.
2018/FB III/2660) sowie 11.09.2018 (Vorlage Nr. 2018/FB III/2814) wurde
intensiv das Thema der Innentwicklung, also der Umgang mit bestehenden
Baugebieten hinsichtlich der Nutzung der dort bestehenden Baupotenziale,
angesprochen. Ausgangslage hierzu war im Allgemeinen die Situation, dass dem
Aspekt des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden verstärkt Rechnung zu tragen
ist und die Tendenz, dass Flächen für eine Neuausweisung von Wohnbauflächen
zunehmend schwerer verfügbar sind. Im Speziellen wurde die Frage darüber hinaus
aufgrund konkreter Anträge von Grundstückseigentümern bewegt, die sich gezielt
mit der Veränderung der baulichen Ausnutzbarkeit ihrer Grundstücke
auseinandersetzen.
Die Diskussion ist letztlich in einem Prüfauftrag an die Verwaltung
gemündet, zu prüfen, welche Wohnbausiedlungen sich für Maßnahmen der
Innentwicklung eignen können. Um sich dieser komplexen Thematik grundsätzlich
in angemessener Weise widmen zu können, sollen zunächst für ein konkretes
Gebiet anhand einer beispielhaften Darstellung sinnvolle Regelungsinhalte und
die daraus resultierenden Veränderungen für das Gebiet herausgearbeitet werden.
Hierzu kann mitgeteilt werden, dass für Friedrichsfehn nun in einem
ersten Schritt die Bereiche „Alte Weide“ und „Im Plaggen“ in diesem Sinne
geprüft werden. Dieser Bereich ist aufgrund des konkreten Antrages einer Grundstückseigentümerin
herangezogen worden, dort die Festsetzungen hinsichtlich der Zahl der maximal
zulässigen Wohnungen zu verändern.
Für Edewecht wird der Bereich „Baumschulenweg“ ebenfalls unter den oben
genannten Aspekten überprüft. Auch hier liegt bekanntlich ein Antrag vor, der
die Aufhebung bzw. Änderung der Festsetzungen zu der Zahl der maximal
zulässigen Anzahl von Wohnungen in Bezug auf Grundstückgröße sowie je
Wohngebäude anstrebt.
Für diese Bereiche erfolgt die Prüfung unter Begleitung von Planungsbüros.
Es ist beabsichtigt, in der ersten Sitzung des Bauausschusses 2019 hierzu erste
Ergebnisse vorstellen zu können. Ziel ist es, für diese konkreten Lagen
Planungsempfehlungen zu erhalten, die sowohl dem Anspruch an eine angemessene
Innenentwicklung und Nutzungsintensität gerecht werden und hierüber insgesamt
Grundsätze für eine Innenverdichtung zu entwickeln.
Herausgestellt werden muss zur Gesamtthematik aber, dass die
grundsätzliche Überprüfung bestimmter Bestandslagen unter intensiver Begleitung
durch versierte Städteplanungsbüros insbesondere hinsichtlich der Fragen des
Maßes der baulichen Nutzung sowie der Bauweise dann angezeigt ist, sobald die
Festsetzungen zu Geschossigkeit, zur Zahl der Wohnungen in Gebäuden, zur Zahl
der Wohnungen in Bezug zur Grundstücksgröße oder wenn die Mindestgröße von
Baugrundstücken zur Prüfung anstehen sollen. Hierbei handelt es sich um
Stellschrauben im Planungsrecht, die nachhaltig die Grundzüge und den Charakter
einer Wohnsiedlung und damit die Wohnqualität nachhaltig beeinflussen, bis hin
zur Frage der verkehrlichen Einbindung bzw. Auswirkung zu den angrenzenden
Siedlungsbereichen. Anders sind hier Änderungen in Bestandslagen zu beurteilen,
durch die lediglich punktuell eine Anpassung von z. B. überbaubaren Grundstücksflächen,
die Schließung von „Baulücken“ oder kleineren rückwärtigen Grundstückbereichen
ermöglicht werden. Bei derartigen Änderungen des bestehenden Planungsrechts ist
die Auswirkung auf den Gesamtcharakter überschaubar, weshalb Anträge dieser Art
(siehe die Punkte 9 und 10 der Tagesordnung) nach Auffassung der Verwaltung
auch künftig zeitnah und unabhängig vom Bearbeitungsstand eines
Innenentwicklungskonzeptes erfolgen sollten.
b) Antrag der CDU-Fraktion zur Aufstellung eines Baulückenkatasters
Von der CDU-Fraktion ist ein Antrag auf Erarbeitung eines
Baulückenkatasters vorgelegt worden. Mit dem Kataster soll
1. eine Feststellung von Baulücken aufgrund bestehender
Bebauungspläne und Satzungen im gesamten
Gemeindegebiet erfolgen
und
2. Nachverdichtungspotentiale für eine rückwärtige Bebauung auf großen
Grundstücken im gesamten Gemeindegebiet festgestellt werden.
Der Antrag ist als Anlage Nr. 1 beigefügt.
Der Antrag wird von der CDU-Fraktion in der Sitzung erläutert.
Beschlussvorschlag:
a) Entsprechend
des Prüfauftrages für Edewecht (Baumschulenweg) soll auch für Friedrichsfehn
(Alte Weide/Im Plaggen) ein Planungskonzept zur Innenverdichtung erarbeitet
werden.
b) Ist
in der Sitzung zu erarbeiten.
Anlagen:
-
Baulückenkataster - Antrag der CDU Fraktion