Finanzierung:
Sachdarstellung:
Es wurden in der Gemeinde Edewecht einige Straßen fertiggestellt. Gemäß §
52 Nieders Straßengesetz sind diese Straßen zu reinigen. Damit eine maschinelle
Straßenreinigung erfolgen kann, sind diese Straßen in die Anlage A der
Verordnung der Gemeinde Edewecht bezüglich der Straßenreinigung aufzunehmen. Es
handelt sich hierbei um die Straßen Hoher Esch, Im Gewerbepark und ein
Teilstück der Spiekerooger Straße. Außerdem war eine Berichtigung für die
Fichtenstraße erforderlich.
Die Änderungsverordnung ist dieser Beschlussvorlage im Entwurf als Anlage
beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Art und den Umfang
der Straßenreinigung in der Gemeinde Edewecht wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen.
Anlagen:
1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Art und den Umfang der
Straßenreinigung in der Gemeinde Edewecht