Finanzierung:
Sachdarstellung:
Aus der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung für die
Abwassergebühr 2019 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2019 eine Abwassergebühr
in Höhe von 1,67 € je cbm. Somit bleibt die Abwassergebühr auf der
Vorjahreshöhe.
Die Gebührenbedarfsberechnung erfolgte auf Basis der bis zum 30.09.2018
angefallenen Kosten, wobei diese auf das gesamte Jahr hochgerechnet wurden.
Stabilisierend auf die gleichbleibende Abwassergebühr hat sich die
voraussichtlich höhere Abwassermenge ausgewirkt, die die höheren Kosten der
Klärschlammverwertung ausgleichen kann (Klärschlammverwertungskosten: 2016 rd.
471 T€, 2017 rd. 621 T€, 2018 rd. 621 T€, 2019 rd. 766 T€).
Dem Sonderposten für Gebührenausgleich kann nach dem vorliegenden
Kennt-nisstand ein geringer Betrag (25.000,00 €) zugeführt werden. Hier ist
weitere Entwicklung der Abwassermengen und der zu erhebenden
Starkverschmutzungszuschläge sowie der daraus resultierenden Abwassergebühren
abzuwarten.
Beschlussvorschlag:
Der mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und
Haushaltsausschusses am 04.12.2018 übersandte Entwurf der
Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2019 wird festgestellt. Die
Abwassergebühr bleiben unverändert bei 1,67 €/m³.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung