Betreff
Festsetzung der Abwassergebühr 2019
Vorlage
2018/FB I/2887
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 


Sachdarstellung:

Aus der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2019 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2019 eine Abwassergebühr in Höhe von 1,67 € je cbm. Somit bleibt die Abwassergebühr auf der Vorjahreshöhe.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung erfolgte auf Basis der bis zum 30.09.2018 angefallenen Kosten, wobei diese auf das gesamte Jahr hochgerechnet wurden.

 

Stabilisierend auf die gleichbleibende Abwassergebühr hat sich die voraussichtlich höhere Abwassermenge ausgewirkt, die die höheren Kosten der Klärschlammverwertung ausgleichen kann (Klärschlammverwertungskosten: 2016 rd. 471 T€, 2017 rd. 621 T€, 2018 rd. 621 T€, 2019 rd. 766 T€).

 

Dem Sonderposten für Gebührenausgleich kann nach dem vorliegenden Kennt-nisstand ein geringer Betrag (25.000,00 €) zugeführt werden. Hier ist weitere Entwicklung der Abwassermengen und der zu erhebenden Starkverschmutzungszuschläge sowie der daraus resultierenden Abwassergebühren abzuwarten.

 


Beschlussvorschlag:

Der mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 04.12.2018 übersandte Entwurf der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2019 wird festgestellt. Die Abwassergebühr bleiben unverändert bei 1,67 €/m³.

 

 


Anlagen:

Gebührenbedarfsberechnung