Betreff
Bewirtschaftungsvorgaben für die zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachteten Flächen der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2018/FB III/2852
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

 

 


Sachdarstellung:

In seiner Sitzung am 06.03.2018 hat der Ausschuss für Landwirtschaft und Umweltschutz intensiv über die Bewirtschaftung der gemeindeeigenen zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachteten Flächen diskutiert. Die Debatte stand damals unter der Überschrift Verwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel im Allgemeinen und auf den Flächen der Gemeinde Edewecht im Besonderen. Auf die Berichtsvorlage Nr. 2018/FB III/2669 sowie das hierzu ergangene Protokoll samt Anlage wird verwiesen.

 

In der Sitzung wurde angeregt, den Umgang mit dieser Thematik über eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern des Ausschusses, näher zu erörtern. Dies ist am 24.09.2018 geschehen. Aus diesem Kreis wurde die Verwaltung gebeten, mit allen Pächtern landwirtschaftlicher Flächen der Gemeinde den Verzicht auf jegliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln bei der Bewirtschaftung der Flächen zu erörtern.

 

Nachdem nun mit allen Pächtern diesbezüglich gesprochen werden konnte, kann mitgeteilt werden, dass die Absicht der Gemeinde, den Einsatz von Glyphosat oder vergleichbarer Mittel künftig über eine Anpassung der Pachtvereinbarungen auszuschließen zu wollen, von allen Pächtern akzeptiert wird. Die Pachtverträge sollten daher entsprechend angepasst werden.

 

In den Gesprächen wurde von den Landwirten allerdings auf die Problematik hingewiesen, dass auf Grünlandstandorten auf Hochmoor über die Jahre die Qualität der Fläche aufgrund des zunehmenden Anteils an Quecke, Ampfer und Löwenzahn leidet. Da in der Regel ein Grünlandumbruch ausgeschlossen sei, sei zur Vorbereitung einer dann nötig werdenden Neuansaat die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln erforderlich. Als Zeitraum, in dem dies erforderlich werden könnte, wurde übereinstimmend ein Zeitraum von etwa 5 bis 10 Jahren genannt.

 

Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, über die Pachtvereinbarungen grundsätzlich den Einsatz jeglicher Pflanzenschutzmittel auszuschließen. Wenn auf einzelnen Flächen durch den Anteil an Quecke, Ampfer, Löwenzahn o.ä. die wirtschaftliche Nutzung deutlich eingeschränkt wird, sollte auf entsprechende Anfrage des jeweiligen Landwirts die Verwendung eines Pflanzenschutzmittels zur Vorbereitung einer Neuansaat der Fläche im Einzelfall nach vorheriger Genehmigung durch die Gemeinde als Verpächterin möglich sein.

 

Aus gemeindlicher Sicht ist hierbei auch die Eigenschaft der gemeindeeigenen Ländereien als potenzielle Tauschfläche zu berücksichtigen. Diesem Zweck können die Flächen nur dann in geeigneter Weise gerecht werden, wenn sie in einem entsprechenden Zustand gehalten werden können.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln wird auf den von der Gemeinde Edewecht zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachteten Flächen ausgeschlossen. Die Pachtvereinbarungen werden entsprechend angepasst.

 

Wenn es im Sinne der landwirtschaftlichen Nutzung zur Erhaltung des Zustandes der Flächen dringend erforderlich sein sollte (Vorbereitung einer Neuansaat aufgrund des Befalls der Fläche mit Ampfer, Quecke, Löwenzahn o.ä nach mindestens 5 Jahren Nutzungsdauer) kann auf Antrag des Pächters im Einzelfall die Verwendung eines nicht glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittels zugelassen werden.

 

 


Anlagen: