Finanzierung:
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 06.03.2018 hat der Ausschuss für Landwirtschaft und
Umweltschutz intensiv über die Bewirtschaftung der gemeindeeigenen zur
landwirtschaftlichen Nutzung verpachteten Flächen diskutiert. Die Debatte stand
damals unter der Überschrift Verwendung
glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel im Allgemeinen und auf den Flächen
der Gemeinde Edewecht im Besonderen. Auf die Berichtsvorlage Nr. 2018/FB
III/2669 sowie das hierzu ergangene Protokoll samt Anlage wird verwiesen.
In der Sitzung wurde angeregt, den Umgang mit dieser Thematik über eine
Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern des Ausschusses, näher zu erörtern.
Dies ist am 24.09.2018 geschehen. Aus diesem Kreis wurde die Verwaltung
gebeten, mit allen Pächtern landwirtschaftlicher Flächen der Gemeinde den
Verzicht auf jegliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln bei der
Bewirtschaftung der Flächen zu erörtern.
Nachdem nun mit allen Pächtern diesbezüglich gesprochen werden konnte,
kann mitgeteilt werden, dass die Absicht der Gemeinde, den Einsatz von
Glyphosat oder vergleichbarer Mittel künftig über eine Anpassung der
Pachtvereinbarungen auszuschließen zu wollen, von allen Pächtern akzeptiert
wird. Die Pachtverträge sollten daher entsprechend angepasst werden.
In den Gesprächen wurde von den Landwirten allerdings auf die Problematik
hingewiesen, dass auf Grünlandstandorten auf Hochmoor über die Jahre die
Qualität der Fläche aufgrund des zunehmenden Anteils an Quecke, Ampfer und
Löwenzahn leidet. Da in der Regel ein Grünlandumbruch ausgeschlossen sei, sei
zur Vorbereitung einer dann nötig werdenden Neuansaat die Verwendung von
Pflanzenschutzmitteln erforderlich. Als Zeitraum, in dem dies erforderlich
werden könnte, wurde übereinstimmend ein Zeitraum von etwa 5 bis 10 Jahren
genannt.
Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, über die Pachtvereinbarungen
grundsätzlich den Einsatz jeglicher Pflanzenschutzmittel auszuschließen. Wenn
auf einzelnen Flächen durch den Anteil an Quecke, Ampfer, Löwenzahn o.ä. die
wirtschaftliche Nutzung deutlich eingeschränkt wird, sollte auf entsprechende
Anfrage des jeweiligen Landwirts die Verwendung eines Pflanzenschutzmittels zur
Vorbereitung einer Neuansaat der Fläche im Einzelfall nach vorheriger
Genehmigung durch die Gemeinde als Verpächterin möglich sein.
Aus gemeindlicher Sicht ist hierbei auch die Eigenschaft der
gemeindeeigenen Ländereien als potenzielle Tauschfläche zu berücksichtigen.
Diesem Zweck können die Flächen nur dann in geeigneter Weise gerecht werden,
wenn sie in einem entsprechenden Zustand gehalten werden können.
Beschlussvorschlag:
Die Verwendung von
Pflanzenschutzmitteln wird auf den von der Gemeinde Edewecht zur
landwirtschaftlichen Nutzung verpachteten Flächen ausgeschlossen. Die
Pachtvereinbarungen werden entsprechend angepasst.
Wenn es im Sinne der landwirtschaftlichen
Nutzung zur Erhaltung des Zustandes der Flächen dringend erforderlich sein
sollte (Vorbereitung einer Neuansaat aufgrund des Befalls der Fläche mit
Ampfer, Quecke, Löwenzahn o.ä nach mindestens 5 Jahren Nutzungsdauer) kann auf
Antrag des Pächters im Einzelfall die Verwendung eines nicht glyphosathaltigen
Pflanzenschutzmittels zugelassen werden.
Anlagen: