Lärmaktionsplan - Entwurf
Die Planung löst
Planungskosten in Höhe von 3.467,36 € aus. Diese können aus dem entsprechenden
Ansatz des Jahres 2018 gedeckt werden.
Sachdarstellung:
Durch die Umsetzung der der EU-Umgebungslärmrichtlinie in nationales
Recht (§§ 47 a bis 47 f BImSchG) wurden u. a. diejenigen Gemeinden aufgefordert
eine sog. Lärmminderungsplanung durchzuführen, durch deren Gemeindegebiet Hauptverkehrsstraßen
mit einer Belastung von mehr als 3. Mio. KFZ/Jahr verlaufen. In Edewecht
erfüllen die L 831 (im Abschnitt von Portsloge bis zur Kreuzung der L 828 in
Edewecht), die L 828 und die B 401 dieses Kriterium. Daher hat die Gemeinde
Edewecht sich in der Vergangenheit regelmäßig mit der Umsetzung der
EU-Richtlinie auseinandersetzen müssen.
Historie:
In den ersten beiden Stufen der Richtlinienumsetzung wurde eine Lärmkarte
erstellt. Das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim hat die Federführung für das Land
Niedersachsen übernommen. In mehreren umfangreichen Erhebungen wurden die
Verkehrsdaten auf den betroffenen Straßen erfasst, Lärmpegel berechnet und die
Betroffenheiten der angrenzenden Bauwerke ermittelt. Hierbei wirkte die
Verwaltung regelmäßig intensiv mit und berichtete im Ausschuss für
Landwirtschaft und Umweltschutz über den jeweiligen Verfahrensstand (zuletzt am
25.02.2013 – 2013/FB III/1253). Das Ergebnis der Kartierungsarbeiten ist im
Internet unter https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/umweltkarten/?topic=Luft_Laerm&lang=de&bgLayer=TopographieGrau&X=5825000.00&Y=493000.00&zoom=3&layers=Strassen,NDSGemeinden,Laermschutzbauwerke,Ballungsraeume,StrassenlaermLden,StrassenlaermLn,FluglaermLden,FluglaermLn
einsehbar. Die konkreten Ergebnisse für die Gemeinde Edewecht können unter https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/laermschutz/euumgebungslaerm/aktuelle_kartierungsergebnisse/kartierungsergebnisse-3-stufe-2017-gemeinden-d---g-163156.html
heruntergeladen werden.
Nach Abschluss der Lärmkartierung ist in der dritten Stufe der Umsetzung
gefordert, dass besonders betroffene Gemeinden eine Lärmaktionsplanung
erarbeiten müssen. Hierzu gehören diejenigen, bei denen mindestens 100 Personen
durch mehr als 70 dB über 24 Stunden (LDEN) bzw. 60 dB zwischen 22
und 6 Uhr (LNight) Straßenlärm belastet sind. In Edewecht wird
dieser Grenzwert knapp erreicht.
Bis Ende letzten Jahres wurde vom Niedersächsischen Ministerium für
Umwelt, Energie und Klimaschutz die Rechtsauffassung vertreten, dass generell
die besonders betroffenen Gemeinden nach eigenem Ermessen der individuellen
Betroffenheit entgegenwirken können und bei einer nur geringen Zahl an
Betroffenen sogar ganz von der Erstellung von Lärmaktionsplänen absehen
könnten. Hierzu wurden vom Land diejenigen Gemeinden mit einer Situation wie
der in Edewecht, in denen die Grenzwerte nur marginal gestreift und im Zuge der
Lärmkartierung nicht mehr als 100 Personen als betroffen ermittelt werden
konnten, gezählt. Diesem Hinweis folgend, wurde in der Gemeinde Edewecht
deshalb bislang von der Erstellung einer Lärmaktionsplanung für das
Gemeindegebiet abgesehen.
Aktuelle Änderung der
Rechtslage:
Mit Schreiben vom 29.08.2017 teilte das Ministerium in der Sache mit,
dass nach einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die
Bundesrepublik Deutschland an der bisherigen Rechtsauffassung nicht länger
festgehalten werden kann. Vielmehr sei von jeder kartierten Gemeinde eine
Lärmaktionsplanung zu erarbeiten. Gleichzeitig wurde jedoch mitgeteilt, dass
für eine tatsächliche Erarbeitung durch die jeweiligen Gemeinden zunächst eine
Überarbeitung der Kartierungsergebnisse stattfinden müsse.
Erstellung einer
Lärmaktionsplanung in Edewecht:
Mitte April dieses Jahres wurden die überarbeiten Kartierungsergebnisse
durch das Land Niedersachsen bereitgestellt. Gleichzeitig wurden die
betroffenen Gemeinden aufgefordert, eine formell rechtmäßig erstellte
Lärmaktionsplanung bis zum 15. November 2018 abzuschließen und beim Ministerium
einzureichen.
Um dies zu gewährleisten wurde das Büro RP Schalltechnik beauftragt,
einen Lärmaktionsplan für das Gemeindegebiet zu entwerfen. Dies ist
zwischenzeitlich erfolgt und der Entwurf ist als Anlage 1 angefügt. Herr
Pröpper vom Büro RP Schalltechnik wird diesen Entwurf in der Sitzung näher
erläutern. Der Entwurf wurde unter dem Aspekt erarbeitet, zunächst die
gesetzlichen Mindestanforderungen an die Lärmaktionsplanung zu erfüllen.
Verwaltungsseits wird dies sowohl aufgrund des kurzen zur Verfügung stehenden
Zeitfensters als auch angesichts der unter Ansetzung der maßgeblichen Kriterien
nur marginalen Betroffenheit zu diesem Zeitpunkt als ausreichend betrachtet.
Weiteres Verfahren:
Für eine EU-Richtlinien-konforme Erarbeitung des Lärmaktionsplanes ist es
erforderlich, dass dieser unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt und
anschließend durch den Verwaltungsausschuss beschlossen und durch die
Bürgermeisterin ausgefertigt wird. Gleichzeitig sind zu den im Plan benannten
Maßnahmen die Stellungnahmen der fachlich betroffenen Stellen einzuholen. Dies
ist im Fall der Gemeinde Edewecht die Niedersächsische Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr, in deren Zuständigkeit die relevanten Straßenabschnitte
liegen.
Bisher wurde die Thematik der Lärmaktionsplanung im Ausschuss für
Landwirtschaft und Umweltschutz erörtert (siehe die oben genannten
Beratungsvorlagen). Dieser tritt turnusgemäß erst wieder am 30.10.2018
zusammen. In zeitlicher Hinsicht (Wahrung der Frist bis zum 15.11.2018) und
auch unter dem Aspekt, dass das Thema Lärm grundsätzlich planungsrelevant ist,
bietet es sich an, den Entwurf im Bauausschuss zu beraten.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeinde Edewecht erarbeitet eine
Lärmaktionsplanung im Sinne des § 47 d BImSchG.
- Die Öffentlichkeit soll zum Entwurf der
in der Sitzung des Bauausschusses am 14. August 2018 gehört werden. Hierzu
wird der Entwurf für die Dauer eines Monats im Rathaus der Gemeinde
Edewecht zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Auf die Auslegung wird in
der Nordwest-Zeitung, sowie durch Aushang im Rathaus und auf der Homepage
der Gemeinde Edewecht eine Woche vor Beginn hingewiesen.
- Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung
werden die Stellungnahmen der fachlich berührten Stellen eingeholt.
- Die Öffentlichkeit erhält die
Möglichkeit der Mitwirkung an der Lärmaktionsplanung. Es können
Stellungnahmen und Hinweise zur Planung innerhalb der öffentlichen
Auslegung bei der Gemeinde Edewecht eingereicht oder zur Niederschrift
aufgegeben werden. Die Möglichkeit besteht nach Abschluss der Auslegung
weiterhin für die Dauer von zwei Wochen. Auf diese Möglichkeit ist vor
Beginn der Auslegung hinzuweisen.
Anlagen:
-
Entwurf
Lärmaktionsplan