Betreff
EU- Umgebungslärmrichtlinie
Lärmaktionsplan - Entwurf
Vorlage
2018/B III/2777
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Beschlussvorlage

Die Planung löst Planungskosten in Höhe von 3.467,36 € aus. Diese können aus dem entsprechenden Ansatz des Jahres 2018 gedeckt werden.

 


Sachdarstellung:

Durch die Umsetzung der der EU-Umgebungslärmrichtlinie in nationales Recht (§§ 47 a bis 47 f BImSchG) wurden u. a. diejenigen Gemeinden aufgefordert eine sog. Lärmminderungsplanung durchzuführen, durch deren Gemeindegebiet Hauptverkehrsstraßen mit einer Belastung von mehr als 3. Mio. KFZ/Jahr verlaufen. In Edewecht erfüllen die L 831 (im Abschnitt von Portsloge bis zur Kreuzung der L 828 in Edewecht), die L 828 und die B 401 dieses Kriterium. Daher hat die Gemeinde Edewecht sich in der Vergangenheit regelmäßig mit der Umsetzung der EU-Richtlinie auseinandersetzen müssen.

 

Historie:

In den ersten beiden Stufen der Richtlinienumsetzung wurde eine Lärmkarte erstellt. Das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim hat die Federführung für das Land Niedersachsen übernommen. In mehreren umfangreichen Erhebungen wurden die Verkehrsdaten auf den betroffenen Straßen erfasst, Lärmpegel berechnet und die Betroffenheiten der angrenzenden Bauwerke ermittelt. Hierbei wirkte die Verwaltung regelmäßig intensiv mit und berichtete im Ausschuss für Landwirtschaft und Umweltschutz über den jeweiligen Verfahrensstand (zuletzt am 25.02.2013 – 2013/FB III/1253). Das Ergebnis der Kartierungsarbeiten ist im Internet unter https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/umweltkarten/?topic=Luft_Laerm&lang=de&bgLayer=TopographieGrau&X=5825000.00&Y=493000.00&zoom=3&layers=Strassen,NDSGemeinden,Laermschutzbauwerke,Ballungsraeume,StrassenlaermLden,StrassenlaermLn,FluglaermLden,FluglaermLn einsehbar. Die konkreten Ergebnisse für die Gemeinde Edewecht können unter https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/laermschutz/euumgebungslaerm/aktuelle_kartierungsergebnisse/kartierungsergebnisse-3-stufe-2017-gemeinden-d---g-163156.html heruntergeladen werden.

 

Nach Abschluss der Lärmkartierung ist in der dritten Stufe der Umsetzung gefordert, dass besonders betroffene Gemeinden eine Lärmaktionsplanung erarbeiten müssen. Hierzu gehören diejenigen, bei denen mindestens 100 Personen durch mehr als 70 dB über 24 Stunden (LDEN) bzw. 60 dB zwischen 22 und 6 Uhr (LNight) Straßenlärm belastet sind. In Edewecht wird dieser Grenzwert knapp erreicht.

 

Bis Ende letzten Jahres wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz die Rechtsauffassung vertreten, dass generell die besonders betroffenen Gemeinden nach eigenem Ermessen der individuellen Betroffenheit entgegenwirken können und bei einer nur geringen Zahl an Betroffenen sogar ganz von der Erstellung von Lärmaktionsplänen absehen könnten. Hierzu wurden vom Land diejenigen Gemeinden mit einer Situation wie der in Edewecht, in denen die Grenzwerte nur marginal gestreift und im Zuge der Lärmkartierung nicht mehr als 100 Personen als betroffen ermittelt werden konnten, gezählt. Diesem Hinweis folgend, wurde in der Gemeinde Edewecht deshalb bislang von der Erstellung einer Lärmaktionsplanung für das Gemeindegebiet abgesehen.

 

Aktuelle Änderung der Rechtslage:

Mit Schreiben vom 29.08.2017 teilte das Ministerium in der Sache mit, dass nach einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland an der bisherigen Rechtsauffassung nicht länger festgehalten werden kann. Vielmehr sei von jeder kartierten Gemeinde eine Lärmaktionsplanung zu erarbeiten. Gleichzeitig wurde jedoch mitgeteilt, dass für eine tatsächliche Erarbeitung durch die jeweiligen Gemeinden zunächst eine Überarbeitung der Kartierungsergebnisse stattfinden müsse.

 

Erstellung einer Lärmaktionsplanung in Edewecht:

Mitte April dieses Jahres wurden die überarbeiten Kartierungsergebnisse durch das Land Niedersachsen bereitgestellt. Gleichzeitig wurden die betroffenen Gemeinden aufgefordert, eine formell rechtmäßig erstellte Lärmaktionsplanung bis zum 15. November 2018 abzuschließen und beim Ministerium einzureichen.

 

Um dies zu gewährleisten wurde das Büro RP Schalltechnik beauftragt, einen Lärmaktionsplan für das Gemeindegebiet zu entwerfen. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt und der Entwurf ist als Anlage 1 angefügt. Herr Pröpper vom Büro RP Schalltechnik wird diesen Entwurf in der Sitzung näher erläutern. Der Entwurf wurde unter dem Aspekt erarbeitet, zunächst die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Lärmaktionsplanung zu erfüllen. Verwaltungsseits wird dies sowohl aufgrund des kurzen zur Verfügung stehenden Zeitfensters als auch angesichts der unter Ansetzung der maßgeblichen Kriterien nur marginalen Betroffenheit zu diesem Zeitpunkt als ausreichend betrachtet.

 

Weiteres Verfahren:

Für eine EU-Richtlinien-konforme Erarbeitung des Lärmaktionsplanes ist es erforderlich, dass dieser unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt und anschließend durch den Verwaltungsausschuss beschlossen und durch die Bürgermeisterin ausgefertigt wird. Gleichzeitig sind zu den im Plan benannten Maßnahmen die Stellungnahmen der fachlich betroffenen Stellen einzuholen. Dies ist im Fall der Gemeinde Edewecht die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, in deren Zuständigkeit die relevanten Straßenabschnitte liegen.

 

Bisher wurde die Thematik der Lärmaktionsplanung im Ausschuss für Landwirtschaft und Umweltschutz erörtert (siehe die oben genannten Beratungsvorlagen). Dieser tritt turnusgemäß erst wieder am 30.10.2018 zusammen. In zeitlicher Hinsicht (Wahrung der Frist bis zum 15.11.2018) und auch unter dem Aspekt, dass das Thema Lärm grundsätzlich planungsrelevant ist, bietet es sich an, den Entwurf im Bauausschuss zu beraten.

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeinde Edewecht erarbeitet eine Lärmaktionsplanung im Sinne des § 47 d BImSchG.

 

  1. Die Öffentlichkeit soll zum Entwurf der in der Sitzung des Bauausschusses am 14. August 2018 gehört werden. Hierzu wird der Entwurf für die Dauer eines Monats im Rathaus der Gemeinde Edewecht zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Auf die Auslegung wird in der Nordwest-Zeitung, sowie durch Aushang im Rathaus und auf der Homepage der Gemeinde Edewecht eine Woche vor Beginn hingewiesen.

 

  1. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Stellungnahmen der fachlich berührten Stellen eingeholt.

 

  1. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit der Mitwirkung an der Lärmaktionsplanung. Es können Stellungnahmen und Hinweise zur Planung innerhalb der öffentlichen Auslegung bei der Gemeinde Edewecht eingereicht oder zur Niederschrift aufgegeben werden. Die Möglichkeit besteht nach Abschluss der Auslegung weiterhin für die Dauer von zwei Wochen. Auf diese Möglichkeit ist vor Beginn der Auslegung hinzuweisen.

 

 


Anlagen:

-       Entwurf Lärmaktionsplan