Betreff
Fortentwicklung des Krippenangebotes in der Gemeinde Edewecht Neubau einer Krippe in Friedrichsfehn
Vorlage
2010/IV/583
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeinde Edewecht beabsichtigt, das Krippenangebot in der Gemeinde Edewecht weiter auszubauen. Es wird der Neubau einer eigenständigen 2gruppigen Krippe im Ortsteil Friedrichsfehn geplant.

 

  1. Die weiteren Ausbauplanungen sollen in Angriff genommen werden, so dass der Neubau in den Haushaltsjahren 2011/12 realisiert werden kann. Die weiteren konkreten Bauausführungsplanungen werden dem Bauausschuss der Gemeinde Edewecht in einer der nächsten Sitzungen entsprechend zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fördergelder des Landes Niedersachsen und des Landkreises Ammerland für den Neubau einer Krippe zu beantragen.

 

  1. Der notwendige Eigenanteil der Gemeinde Edewecht soll für die Haushaltsjahre 2011/12 anteilig eingeplant werden.

Sachdarstellung:

Das Land Niedersachsen fordert den Ausbau der Tagesbetreuung und die Schaffung von Betreuungsplätzen für unter 3jährige. Hierzu soll ein Platzangebot von bis zu 35 % eines Jahrganges für unter 3jährige bis 2013 realisiert werden. Zur Finanzierung des Ausbaus der Tagesbetreuung hat der Bund und das Land eine Förderrichtlinie auf den Weg gebracht, über die bereits der Umbau und die Erweiterung der Kindertagesstätte Edewecht um 30 Krippenplätze mitfinanziert worden ist.

 

Die Gemeinde Edewecht beabsichtigt, das Krippenangebot in der Gemeinde Edewecht fortzuentwickeln und weitere Krippenplätze zu schaffen. Hierzu sind erste Planungsüberlegungen bereits im Arbeitskreis Krippe erörtert und vorgestellt worden. In Anbetracht der Tatsache, dass die Förderrichtlinie 2013 ausläuft und die Fördermittel nur kontingentiert über den Landkreis Ammerland abgerufen werden können, ist es notwendig, den möglichen Finanzierungsbedarf der Gemeinde Edewecht zeitnah anzumelden und die Fördergelder entsprechend zu sichern.

 

Fördermöglichkeiten nach der Förderrichtlinie

Es werden zwei Möglichkeiten der Schaffung von Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen gefördert, und zwar

 

a)     Schaffung durch Umbau und /oder Erweiterung

b)     Schaffung durch Neubau.

 

Zu a) Umbau und/oder Erweiterung

Es wird eine Platzförderung gewährt. Diese beträgt pro neu geschaffenem Platz pauschal 5.000 Euro, hinzu kommt ein Pauschalbetrag für die Ausstattung von 1.500 Euro pro Platz. Danach könnte maximal eine Fördersumme von 97.500 Euro bei Schaffung von 15 Plätzen oder maximal 195.000 Euro bei Schaffung von 30 Krippenplätzen in Anspruch genommen werden.

 

Darüber hinaus gewährt der Landkreis Ammerland eine Investitionsförderung. Auch hier wird eine Platzförderung gewährt, jedoch greift hier eine Obergrenze von maximal 30 % der Umbaukosten. Insoweit wäre hier bei Schaffung von 15 Plätzen eine Förderung von 23.010 Euro oder bei Schaffung von 30 Plätzen von 46.020 Euro zu erwarten.

 

Insgesamt ergäbe dies

a)     bei 15 Plätzen eine Gesamtfördersumme von 120.510 Euro und

b)     bei 30 Plätzen eine Gesamtfördersumme von 241.020 Euro.

 

Zu b) Neubau

Für einen Neubau, wobei hier von einem Neubau zur Schaffung von 30 Plätzen ausgegangen wird, wird ebenfalls eine Platzförderung gewährt. Diese beträgt pro neu geschaffenem Platz pauschal 13.000 Euro, hinzu kommt ebenfalls ein Pauschalbetrag für Ausstattung von 1.500 Euro pro Platz, somit insgesamt 14.500 Euro pro Platz gesamt. Danach wäre ein Förderhöchstbetrag von 435.000 Euro grundsätzlich erreichbar.

 

Es stehen jedoch nicht mehr so viele Fördermittel im Gesamttopf des Landkreises Ammerland zur Verfügung. Die Fördersumme im Landkreis Ammerland ist kontingentiert. Für die Gemeinde Edewecht steht ein Gesamtförderbetrag zur Schaffung von Betreuungsplätzen in Höhe von 497.946,22 Euro zur Verfügung, wovon bereits 195.000 Euro für die Krippe in Edewecht abgefordert worden sind, so dass noch ein Betrag in Höhe von insgesamt 302.916,22 zur freien Verfügung steht.

 

Da das Land Niedersachsen nicht nur die Schaffung von Betreuungsplätzen in Einrichtungen fördert, sondern auch die Schaffung von Tagespflegeplätzen, werden Fördermittel, die in diesem Bereich nicht abgerufen werden, den Kommunen übertragen. Hieraus wird der Gemeinde Edewecht bereits jetzt ein Anteil von rund 58.900 Euro zufließen. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass die Fördermittel für die Tagespflege nicht ausgeschöpft und somit den Gemeinden zur weiteren Finanzierung des Krippenausbaus in Einrichtungen zur Verfügung stehen werden. Die Höhe ist jedoch derzeit nicht abschätzbar.

 

Darüber hinaus gewährt der Landkreis Ammerland ebenfalls eine Platzförderung für den Neubau von Krippen in Höhe von 2.556 Euro pro Platz, mithin eine Gesamtförderung von 76.680 Euro.

 

Nach derzeitiger Sachlage wäre ein Gesamtförderbetrag seitens des Landes Niedersachsen und des Landkreises Ammerland in Höhe 438.526 Euro plus die weiteren nichtverwandten Mittel der Tagespflege bis 2013 erreichbar.

 

Ausbau des Krippenangebotes

Bei der Fortentwicklung des Krippenangebotes in der Gemeinde Edewecht gibt es wie bereits beschrieben, grundsätzlich die Möglichkeit der Schaffung von weiteren Krippenplätzen durch einen Umbau und/oder einer Erweiterung an einem vorhandenen Kindergartenstandort in Friedrichsfehn oder aber durch einen Neubau einer eigenständigen Krippe.

 

Argumente für und gegen einen Umbau und/oder eine Erweiterung

Die Situation am Standort der Kindertageseinrichtungen in Friedrichsfehn sieht derzeit so aus, dass der Kindergarten Friedrichsfehn über drei Vormittagsgruppen, eine Ganztagsgruppe, eine Integrationsgruppe und eine Waldgruppe verfügt. Darüber hinaus sind im Kindergarten Sonnenhügel derzeit 3 Vormittagsgruppen. Die Auslastungs- und Prognosezahlen im Kindergartenbereich zeigen zwar einen Rückgang der Kinderzahlen, jedoch ist dieser Rückgang nur schleichend und führt derzeit nicht dazu, dass Kindergartengruppen zurückzuführen oder aufgegeben werden müssen. Insoweit entsteht perspektivisch bis 2013 kein freier Raumbestand zur Umwandlung in Krippenräume, so dass hier nur über eine Erweiterung der vorhandenen Einrichtungen gesprochen werden könnte.

Für eine Erweiterung würden Argumente wie die konstante Betreuung durch die Angliederung an einen Kindergarten sprechen. Ferner können die vorhandenen Strukturen genutzt werden, welche insbesondere den Übergang von Krippe zum Kindergarten erleichtern könnte.

Gegen eine Erweiterung spricht auf jeden Fall die verkehrliche Erschließung der Einrichtungen. Durch die Angliederung von 30 Krippenplätzen käme es zu einer weiteren Verschlechterung der bereits angespannten Verkehrssituation am Standort. Dadurch dass sich bereits zwei Einrichtungen in unmittelbarer Nähe befinden, entstünde durch die Krippe eine zu große Einrichtung für die kleinsten Menschen. Eine unmittelbare Angliederung an den Kindergarten Friedrichsfehn ist rechtlich nicht mehr zulässig, da die zulässige Gesamtgruppenzahl überschritten wird. Die Angliederung an den Sonnenhügel würde aus der kleinen Einrichtung eine große Einrichtung machen und der Sonnenhügel damit seinen jetzigen „Charme“ verlieren. Die zu schaffende Erweiterung würde den Umfang und damit auch den Kostenumfang eines Neubaus haben, da es keine freien umnutzbaren Räumlichkeiten in beiden Einrichtungen gibt.

 

Argumente für und gegen einen Neubau

Voraussetzung für einen Neubau wäre, dass es ein ausreichend großes Grundstück in guter Ortslage im Eigentum der Gemeinde Edewecht gibt, welches für den Krippenneubau genutzt werden kann. Es wäre eine selbständige, separate Einrichtung mit eigener Leitung und eigenem Konzept.

Für einen Neubau würde sprechen, dass diese Einrichtung ganz und einzig und allein auf die Bedürfnisse der Kleinen ausgerichtet werden könnte. Die Krippe würde so als eigenständige Einrichtung auch besser wahrgenommen werden können. Ein Neubau stellt ein weiteres, neues Angebot in der Gemeinde dar, somit hätten Eltern ein Wahlrecht und eine Wahlmöglichkeit. Die Fördergelder des Landes Niedersachsen würden zu 100 % und mehr seitens der Gemeinde Edewecht für die Schaffung von Krippenplätzen ausgeschöpft werden. Die verkehrliche Erschließung kann vernünftig beordnet werden.

Gegen einen Neubau würde die schwierigere Personalsituation im Krankheitsfall sprechen. Die Anwesenheit von mindestens 2 Erzieherinnen ist zu gewährleisten. Die Gemeinde Edewecht würde durch die Schaffung eines weiteren Gebäudes mehr Unterhaltungs- und Abschreibungskosten haben. Trotz höherer Elternbeiträge bleibt auch ein Krippenbetrieb eine defizitäre Einrichtung.

 

Fazit

Bei Abwägung aller Vor- und Nachteile einer möglichen Erweiterung und eines möglichen Neubaus spricht aus Verwaltungssicht die überwiegende Mehrzahl der Argumente für die Schaffung von weiteren 30 Krippenplätzen durch einen Neubau. Als möglicher Standort für einen Neubau wird die im Eigentum der Gemeinde stehende Fläche hinter der Mehrzeckhalle Friedrichsfehn bevorzugt. Diese Fläche ist verkehrlich bereits voll erschlossen, ferner ist der überwiegende Teil der Fläche bereits vollständig ausgekoffert und derzeit beschottert. Dieser Standort kann aufgrund der Sackgassenlage gut verkehrlich angebunden werden und ist zudem auch fußläufig aus Richtung Dorfstraße erreichbar.

 

Planungsgedanken

Der Neubau einer Krippe mit 30 Betreuungsplätzen muss den rechtlichen Vorgaben der Durchführungsverordnung zum Kindertagesstättengesetz und den Bestimmungen des Landesjugendamtes entsprechen. Ferner sollte berücksichtigt werden, dass ein Ganztagsangebot sowie möglicherweise eine integrative Betreuung von unter 3jährigen realisiert werden können. Hieraus resultieren bestimmte Mindestgrößen der Betreuungsräume, die Notwendigkeit eines Bewegungsraumes, Räume für Mitarbeiter, Räume für Buggys, Kinderwagen, Schlafräume mit ausreichender Stellfläche für Kinderbetten usw. usw. Aufgrund der Erfahrungen in der Krippe in Edewecht sind erste Entwürfe bereits entstanden, die in der Sitzung entsprechend vorgestellt werden. Ein Grundriss, eine Ansicht sowie ein Lageplan sind dieser Vorlage zur Kenntnisnahme beigefügt.

 

Kostenrahmen

Unter der Annahme, dass sich das zu bebauende Grundstück bereits im Eigentum der Gemeinde Edewecht befindet, ist aufgrund der Größe des geplanten Gebäudes mit einem Baukostenvolumen von mind. 800.000 Euro plus Einrichtungskosten von 50.000 Euro, somit insgesamt mindestens 850.000 Euro zu rechnen.

 

Gegenüberstellung

Wie bereits vorstehend ausgeführt, wären bei beiden Varianten (Erweiterung und Neubau) Räumlichkeiten im gleichen Umfange zu schaffen, so dass von einem gleichen Kostenvolumen von 850.000 Euro ausgegangen werden muss. Danach stellt sich die Finanzierungssituation wie folgt dar:

 

Erweiterung

Kostenvolumen geschätzt                                                                850.000 Euro

Förderung Land Niedersachsen                                                      195.000 Euro

Förderung LK Ammerland                                                                 46.020 Euro

Eigenanteil Gemeinde                                                                   608.980 Euro

 

Neubau

Kostenvolumen geschätzt                                                                850.000 Euro

Förderung Land Niedersachsen                                                       302.946 Euro

Förderung Land (Mittel Tagespflege)                                                 58.900 Euro (plus)

Förderung LK Ammerland                                                                  76.680 Euro

Eigenanteil Gemeinde                                                                    411.474 Euro


Finanzierung:

Wie in der Sachdarstellung beschrieben, wird hier eine Mixfinanzierung über Fördergelder des Landes Niedersachsen, des Landkreises Ammerland und durch Eigenmittel der Gemeinde Edewecht notwendig sein. Die Baumaßnahme wird über zwei Haushaltsjahre umgesetzt werden können, so dass die Eigenmittel anteilig über zwei Haushaltsjahre (2011/2012) zur Verfügung zu stellen wären.


Anlagen:

- Grundriss

- Ansicht

- Lageplan