Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krippen in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2015/FB II/1832
Aktenzeichen
FB II - 02.03.2015
Art
Beschlussvorlage
Sachdarstellung:
Der Gemeinde Edewecht ist es seit jeher ein großes Anliegen, die Familien in Edewecht zu fördern und so dem demografischen Wandel entgegenzuwirken.
Dementsprechend
wurde auch in der Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krippen in der Trägerschaft der
Gemeinde Edewecht in §
7 eine Geschwisterermäßigung integriert. Zurzeit wird für Krippenkinder, deren
ältere Geschwister ebenfalls eine Kindertagesstätte besuchen eine
Gebührenermäßigung von 25 % bewilligt.
Da der Verwaltung aufgefallen ist, dass vermehrt Eltern mit Mehrlingsgeburten Betreuungsplätze für ihre Kinder benötigen, sollte trotz der hohen Kosten für die Bereitstellung von Krippenplätzen über eine Erweiterung der Geschwisterermäßigung nachgedacht werden.
Es wird vorgeschlagen in der Satzung aufzunehmen, dass für das erste Geschwisterkind in der Krippe eine Gebührenermäßigung von 25 % und für alle weiteren Geschwisterkinder eine Gebührenermäßigung von 50 % gewährt wird.
Beschlussvorschlag:
Dem vorgelegten Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
der Krippen in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht wird zugestimmt.
Anlagen:
Entwurf
der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die
Benutzung der Krippen in der Trägerschaft der
Gemeinde Edewecht