Betreff
Kindertagesstätte Edewecht
Einrichtung einer integrativen Krippengruppe
Vorlage
2015/FB II/1828
Aktenzeichen
FB II - 02.03.2015
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Gemeinde Edewecht erhält für das Personal in einer Krippengruppe Finanzhilfe des Landes Niedersachsen. Für Erzieherinnen werden Personalkosten in Höhe von 52 % und für die Drittkraft seit 01.01.2015 nunmehr 100 % über die Finanzhilfe gefördert. Daneben erhält die Gemeinde Edewecht im Falle einer Integrationskrippe für die Beschäftigung einer heilpädagogischen Fachkraft einen Zuschuss in Höhe von derzeit rund 1.400 Euro, dies entspricht einem Stundenumfang von 10 Stunden.

 

Zu berücksichtigen sind jedoch weitere Personalstunden, weil sich der Anspruch auf Verfügungsstunden um 3,5 Stunden und der tatsächliche Betreuungsbedarf erhöht. Hierfür wird keine Finanzhilfe gewährt. Damit erfährt die Gemeinde Edewecht zwar die finanzielle Unterstützung hinsichtlich der Drittkraft zu 100 %, welche bislang allein von der Gemeinde Edewecht getragen wurde, jedoch käme die finanzielle Belastung für 8,5 Stunden für die I-Gruppe jetzt wieder hinzu.

 

Sofern das zweite Kind ebenfalls eine Anerkennung als Integrationskind erhält, würde die Förderung steigen und einen Stundenumfang von bis zu 25 Stunden umfassen. Für das zweite Kind ist bislang lediglich ein erhöhter Betreuungsbedarf festgestellt.


Sachdarstellung:

In der Krippe Edewecht werden zurzeit zwei Kinder mit Beeinträchtigungen in einer Regelgruppe betreut. Wie sich jetzt herausgestellt hat, ist es für eine altersgerechte Entwicklung der Kinder nunmehr notwendig, dass diese besonders gefördert und gefordert werden.

 

Außerdem wurde der Verwaltung vom Gesundheitsamt des Landkreises Ammerland mitgeteilt, dass weitere Säuglinge mit Beeinträchtigung in der Gemeinde Edewecht leben, die in absehbarer Zeit einen entsprechenden Betreuungsplatz benötigen werden.

 

Die Gemeinde Edewecht ist in der Vergangenheit immer als Vorreiter in Sachen Integration und Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen tätig gewesen. Insoweit ist es konsequent und wichtig, sich auch im Krippenbereich um die Realisierung eines solchen Angebotes zu bemühen. Aufgrund des aktuell bestehenden erhöhten Betreuungsbedarfes schlägt die Verwaltung vor, eine der beiden Krippengruppen der Kindertagesstätte Edewecht in eine Integrationsgruppe umzuwandeln.

 

Dies bedeutet für die betroffene Krippengruppe, dass zukünftig neben den beiden Erzieherinnen und der Sozialassistentin zusätzlich eine heilpädagogische Fachkraft beschäftigt werden müsste. Ein Großteil der hierdurch zusätzlich anfallenden Personalkosten würde über das Kreissozialamt finanziert.

 

Da eine Erzieherin in der Krippe bereits die Ausbildung zur heilpädagogischen Fachkraft absolviert hat und eine weitere Erzieherin kurz vor Beendigung der Ausbildung steht, ist entsprechendes Fachpersonal bereits vorhanden.

 

Zu bedenken ist jedoch, dass auch im Krippenbereich eine Platzbindung durch die Integrationskinder, ähnlich der Platzbindung im Kindergartenbereich Anwendung findet. Bei der Einrichtung einer Integrationsgruppe mit zwei Kindern mit Beeinträchtigungen dürfen in dieser Gruppe lediglich zwölf Kinder betreut werden. Somit wären hier drei Betreuungsplätze gebunden. Die gerade durchgeführte Auswertung der Krippenanmeldungen hat jedoch ergeben, dass auch nach Wegfall der drei Betreuungsplätze der Bedarf zurzeit gedeckt werden kann. 

 

Verwaltungsseits wird daher empfohlen, der Einrichtung einer integrativen Krippengruppe zuzustimmen.


Beschlussvorschlag:

Der Umwandlung einer Krippengruppe zu einer integrativen Krippengruppe wird zugestimmt. Der damit verbundene finanzielle Mehraufwand bei den Personalkosten in Höhe von bis zu 8,5 Stunden wird von der Gemeinde Edewecht getragen.