Betreff
Änderung der Satzung über die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2015/FB II/1827
Aktenzeichen
FB II - 02.03.2015
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

In den letzten Jahren ist der Verwaltung aufgefallen, dass eine Vielzahl der für die ganztägige Krippenbetreuung angemeldeten Kinder nach einer Platzzusage „nur noch“ einen Vormittagsplatz benötigen.

 

Problematisch ist hier, dass nach der Platzvergabe verwaltungsseits umgehend die Personalplanungen beginnen, um gewährleisten zu können, dass die Kindertagesstätten über ausreichendes Fachpersonal verfügen. Sind mehr als zehn Kinder für eine Krippengruppe angemeldet, wird die Betreuung in der Gruppe neben den beiden gesetzlich vorgeschriebenen Erzieherinnen zusätzlich von einer Sozialassistentin wahrgenommen.

 

Dies hatte im letzten Kindergartenjahr in der Krippe Friedrichsfehn zur Folge, dass von 13 angemeldeten Ganztagskindern lediglich noch drei Kinder einen entsprechenden Ganztagsplatz benötigten und alle anderen Kinder einen Vormittagsplatz belegt haben.

 

Hätte man dies früher gewusst, hätte man lediglich eine Vormittagsbetreuung angeboten, da in der Gemeinde Edewecht ein Platzbedarf erst ab mindestens fünf Anmeldungen realisiert wird.

 

Um zukünftig solche Situationen zu vermeiden, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, Kündigungsfristen für alle Betreuungsplätze in Kindertagesstätten in der Satzung zu installieren, damit alle Eltern sich bei der Anmeldung Gedanken darüber machen, welche Betreuungszeiten für ihre Kinder tatsächlich benötigt werden.

 

Es wird daher vorgeschlagen, dass zukünftig Betreuungsplätze grundsätzlich zum 31.01. (Hälfte des Kindergartenjahres) und zum 31.07. (Ende des Kindergartenjahres) mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden können. Für Kinder, deren Familien aus der Gemeinde wegziehen, sollte eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende eingeräumt werden.

Des Weiteren muss es Regelungen für Sonderfälle (z.B. Arbeitslosigkeit eines Elternteils, Trennungssituationen, etc.) geben, um auch weiterhin gerecht handeln zu können.

 

Um dauerhaft sicherstellen zu können, dass die Kosten für Betreuungsplätze in Kindertagesstätten in Edewecht nicht unnötig steigen, wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krippen in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht in der vorgelegten Fassung zu genehmigen.

 

Aufgrund der mit der ev.-luth. Kirche geschlossenen Verträge werden in der Folge die Änderungen auch für die kirchlichen Kindergärten Anwendung finden.


Beschlussvorschlag:

Dem vorgelegten Entwurf der Satzung über die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht wird zugestimmt.


Anlagen:

Satzungsentwurf