Betreff
Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2008 und Entlastung der Bürgermeisterin gemäß § 101 NGO
Vorlage
2010/II/581
Aktenzeichen
II To/Ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2008 wird festgestellt.

 

Der Bürgermeisterin wird hinsichtlich der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2008 gemäß  § 101 NGO Entlastung erteilt.


Sachdarstellung:

 

Aufgrund der Vorschrift des § 100 Abs. 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung werden als Anlage

a)       der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2008,

b)       der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Ammerland über die Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Edewecht für das Haushaltsjahr 2008

  und

c)        die Stellungnahme der Gemeinde Edewecht zu dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat auf Seite 27 des Prüfungsberichtes in der Schlussbetrachtung ausgesagt, dass sich keine Anhaltspunkte ergeben, die gegen eine Entlastung der Bürgermeisterin sprechen.

 

Der Wirtschafts- und Haushaltsausschuss wird daher gebeten, dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgende Beschlussempfehlung zu unterbreiten:


Anlagen:

●Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2008

●Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Ammerland über die Prüfung

  der Jahresrechnung der Gemeinde Edewecht für das Haushaltsjahr 2008

●Stellungnahme der Gemeinde Edewecht zum Prüfungsbericht