Beschlussvorschlag:
Die
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2008 wird festgestellt.
Der
Bürgermeisterin wird hinsichtlich der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2008
gemäß § 101 NGO Entlastung erteilt.
Sachdarstellung:
Aufgrund der Vorschrift des § 100 Abs. 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung werden als Anlage
a) der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2008,
b) der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Ammerland über die Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Edewecht für das Haushaltsjahr 2008
und
c) die Stellungnahme der Gemeinde Edewecht zu dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes.
Das Rechnungsprüfungsamt hat auf Seite 27 des Prüfungsberichtes in der Schlussbetrachtung ausgesagt, dass sich keine Anhaltspunkte ergeben, die gegen eine Entlastung der Bürgermeisterin sprechen.
Der Wirtschafts- und
Haushaltsausschuss wird daher gebeten, dem Gemeinderat über den
Verwaltungsausschuss folgende Beschlussempfehlung zu unterbreiten:
Anlagen:
●Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2008
●Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Ammerland über die Prüfung
der Jahresrechnung der Gemeinde Edewecht für das Haushaltsjahr 2008
●Stellungnahme der Gemeinde Edewecht zum
Prüfungsbericht