Betreff
Kindertagesstättengebühren
Überprüfung der Gebühren
Vorlage
2015/FB II/1826
Aktenzeichen
FB II - 02.03.2015
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

Ausgangslage

Die Gemeinde Edewecht erhebt auf der Basis einer Satzung vom 10.11.2003 die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten. Diese seinerzeit festgelegten Gebühren sind über die Jahre aufgrund der Regelungen in § 6 der Satzung regelmäßig angepasst worden, analog der tariflichen Vergütung der Fachkräfte. Damit findet diese Satzung dem Grunde nach unverändert seit mehr als 11 Jahren Anwendung. Insoweit ist verwaltungsseits eine Überprüfung der Gebührenstruktur und -höhe erforderlich geworden.

 

Gebührenstruktur

Die Satzung sieht vor, dass es eine Sozialstaffelung hinsichtlich des zu berücksichtigenden Einkommens der Erziehungsberechtigten gibt. Hier werden insgesamt sechs Einkommensstufen für die Erhebung der Kindergartengebühren und drei Einkommensstufen für die Erhebung der Krippengebühren verwendet. Die Erfahrungen aus den zurückliegenden Jahren zeigen, dass sich diese Staffelung bewährt hat und zu einer sozial ausgewogenen Heranziehung der Erziehungsberechtigten führt. Aus Sicht der Verwaltung sollte diese Struktur beibehalten werden.

 

Gebührenhöhe

Das in der Satzung angewandte Prinzip der Steigerung der Gebühren in Abhängigkeit zur Steigerung der Gehälter der Fachkräfte hat sich ebenfalls bewährt und sollte beibehalten werden.

 

Der Anlage Nr. 1 zu dieser Vorlage ist zu entnehmen, dass zum 01.08.2015 die Gebühren um 2,4 % steigen werden. Vergleicht man nun diese Gebühren mit den Gebühren der anderen Ammerlandgemeinden (Anlage Nr. 2) so wird ersichtlich, dass die Gemeinde Edewecht sich im soliden Mittelfeld der Gebührenhöhen bewegt.

 

 

Der Landesrechnungshof Niedersachsen vertritt die Auffassung, dass mindestens  20 % der tatsächlich in der jeweiligen Kindertagesstätte anfallenden Kosten über die Elternbeiträge realisiert werden sollten.

 

Im Jahre 2014 sind für den Betrieb und die Gebäude der Kindergärten Gesamtkosten in Höhe von rund 2.004.000 Euro entstanden. Diesen Kosten stehen Einnahmen aus Elternbeiträgen sowie die besondere Finanzhilfe für Kinder im dritten Kindergartenjahr in Höhe von rund 540.000 Euro gegenüber. Hieraus ergibt sich, dass der Deckungsgrad im Kindergartenbereich bei rd. 26,9 % liegt.

 

Für die Krippen sieht die Kostensituation so aus, dass Gesamtkosten in Höhe von ca. 627.000 Euro entstanden sind, denen Elternbeiträge in Höhe von rd. 168.000 Euro gegenüber stehen. Der Kostendeckungsgrad beträgt hier somit 26,7 %.

 

Es ist somit festzuhalten, dass die derzeitige Gebührenhöhe und -struktur den Vorgaben entsprechend und angemessen sind. 

 

Zusammenfassung

Im Jahr 2014 entstanden in den gemeindeeigenen Kindertagesstätten pro Kindergartenplatz ungedeckte Kosten in Höhe von 2.663,65 €. Für einen Krippenplatz errechnen sich im selben Jahr ungedeckte Kosten in Höhe von 4.272,36 €. Diese Differenz erklärt sich durch den höheren Personalschlüssel und die geringe Anzahl betreuter Kinder pro Gruppe.

 

Bislang werden vom Land im Rahmen der Finanzhilfe lediglich die Personalkosten der gesetzlich vorgeschriebenen Erzieherinnen bezuschusst, sodass die Personalkosten für die Drittkraft pro Krippengruppe in voller Höhe von der Gemeinde getragen wurden.

 

Erfreulicherweise hat das Land Niedersachsen zwischenzeitlich erkannt, dass hier die gesetzlichen Mindestanforderungen zur Betreuung nicht ausreichend sind. Ab dem 01.01.2015 wird das Land daher die eingesetzten Drittkräfte in voller Höhe bei der Finanzhilfe berücksichtigen, wenn mindestens 11 Kinder die jeweilige Gruppe besuchen.

 

Für die Zeit vom 01.01.2015 bis zum 31.07.2015 werden allerdings nur die Drittkräfte bezuschusst, die bereits vor dem 01.01.2015 als solche beschäftigt waren. Hier sollen die Träger „belohnt“ werden, die auch ohne Bezuschussung eine gute Krippenbetreuung über die Drittkraft gewährleistet haben.

 

Auch durch die nunmehr zu verzeichnende finanzielle Entlastung der Gemeinde Edewecht wird die vorhandene Gebührenstruktur und –höhe weiterhin für angemessen angesehen, da auch zukünftig die Unterdeckung im Krippenbereich höher sein wird, als im Kindergartenbereich.


Anlagen:

Anlage Nr. 1 – Gebühren Gemeinde Edewecht ab 01.08.2015

Anlage Nr. 2 – Gebührenübersicht Landkreis Ammerland, Stand 01.08.2014