Betreff
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2010 über- und außerplanmäßig entstandenen Ausgaben
Vorlage
2010/II/579
Aktenzeichen
II To/Ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die in der Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 25.05.2010 genannten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2010 werden gemäß § 89 NGO genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen.


Sachdarstellung:

 

Bislang sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes 2010 folgende über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben entstanden, die jeweils insgesamt um mehr als 10.000 € vom Haushaltsansatz abweichen:

 

Ergebnishaushalt – Teilhaushalt 18 „Gebäudeunterhaltung“

Für die Beseitigung von Frostschäden an den Außenschwimmbecken des Frei- und Hallenbades in Edewecht sind bislang 31.500 € für Fliesenarbeiten aufzuwenden gewesen. Die Fliesenschäden mussten unverzüglich beseitigt werden, weil sie eine ernste Gefährdung für die Bausubstanz und zudem durch scharfe Kanten eine Gefährdung für Badbesucher darstellten. Es ist damit zu rechnen, dass noch etwa weitere 14.000 € für diesen Zweck benötigt werden.

 

Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamtbudgets für die Mittel zur baulichen Unterhaltung von Gebäuden.

 

Finanzhaushalt – Teilhaushalt 18 „Gebäudeunterhaltung“

Für die Erneuerung der Breeweghalle sind bislang überplanmäßig Kosten in Höhe von 29.538,23 € angefallen. Es handelt sich um Rechnungsbeträge für Elektroinstallationsarbeiten und Arbeiten an der Teleskopbühne sowie darauf entfallende Honorare von Fachingenieuren. Der Mehrbedarf hat sich nach der Schlussabrechnung aller Gewerke herausgestellt und ist im Wesentlichen bei den Elektroinstallationsarbeiten darauf zurückzuführen, dass zum Schluss der Baumaßnahme weitere sicherheitsrelevante Arbeiten im Altbestand durchgeführt wurden.

 

Die für diese Überplanmäßigkeit entstehenden zusätzlichen Mittel können durch Mehrerlöse bei Bauplatzverkäufen bereitgestellt werden.

 

Finanzhaushalt – Teilhaushalt 18 „Gebäudeunterhaltung“

Die Gemeinde hat an die Landesschulbehörde 46.745,26 € an Investitionszuschüssen aus dem so genannten IZBB-Programm für die Astrid-Lindgren-Schule zurückzuerstatten, da die Baumaßnahme weniger Kosten verursacht hat als zunächst angenommen. Zur Finanzierung dieser Rückzahlung kann eine aus der Baumaßnahme bestehende Haushaltsermächtigung für Bauinvestitionen genutzt werden.

 

 

Für die vorgenannten überplanmäßigen Ausgaben wird um die Genehmigung gemäß § 89 NGO gebeten.

 

 

Darüber hinaus werden noch folgende außerplanmäßige Ausgaben von weniger als 10.000 € zur Kenntnis gegeben:

 

Finanzhaushalt – Teilhaushalt 3 „Feuerwehr, Melde- und Personenstandswesen“

Für einen Zuschuss in Höhe von 565 € zur Anschaffung eines Stromerzeugers durch die Johanniter-Unfallhilfe wurde kein Betrag im Haushaltsplan 2010 berücksichtigt. Da die Beschlussfassung für eine Bezuschussung vorlag, wurde der Betrag geleistet. Die Bereitstellung der Finanzmittel erfolgt durch Einsparungen innerhalb des Teilhaushaltes 3.

 

Finanzhaushalt – Teilhaushalt 5 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“

Für die Anschaffung eines Spezialstaubsaugers für Sauberlaufmatten sind 414,12 € zu zahlen gewesen. Mit der Anschaffung der Sauberlaufmatten ist das Gerät unverzüglich erforderlich geworden. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen aus Bauplatzverkäufen.

 

Ergebnishaushalt – Teilhaushalt 8 „Soziale Hilfen“

Für die Beseitigung eines Frostschadens an der Heizung einer angemieteten Liegenschaft Viehdamm 55, Portsloge, ist ein Betrag von 404,55 € außerplanmäßig entstanden. Die Reparatur war zur Aufrechterhaltung der Beheizung unverzüglich notwendig. Die Kosten werden im Rahmen des Teilhaushalts eingespart, sofern sie nicht erstattet werden.

 

Ergebnishaushalt – Teilhaushalt 4 „Schulträgeraufgaben“

Zur Beseitigung von Sicherheitsmängeln und zur Unfallverhütung sind in diversen Sporthallen die Sportgeräte überprüft und repariert worden. Hierfür sind 8.000 € zusätzlich entstanden, die bislang nicht im Haushaltsplan eingeplant gewesen sind. Die Deckung erfolgt im Rahmen der Schulkostenabrechnung sowie durch eine Kostenbeteiligung der Sportvereine.

 

Ergebnishaushalt – Teilhaushalt 16 „Wirtschaftförderung/Tourismus“

Für Werbemaßnahmen für Baugrundstücke sind bislang 678,36 € entstanden. Die Ausgaben sind nur deshalb überplanmäßig, weil sie bisher unter einem allgemeinen Werbeansatz im Haushaltsplan zusammengefasst waren. Zur besseren Kostenzuordnung sollen sie im Teilhaushalt 16 bei den entsprechenden Baugebieten nachgewiesen werden. Es handelt sich lediglich um eine Kostenverlagerung und um keine echten Mehrkosten.

 

Es wird gebeten, dass der Ausschuss über den Verwaltungsausschuss folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat richtet: