Beschlussvorschlag:
Für die Herrichtung des
Gruppenraumes der altersübergreifenden Kindergartengruppe im Kindergarten
Portsloge werden die notwendigen Haushaltsmittel von 3.600 Euro außerplanmäßig
gemäß § 89 Niedersächsische Gemeindeordnung zur Verfügung gestellt.
Sachdarstellung:
Der Kindergarten Portsloge (gr. Haus) hat im Jahre 2008 eine altersübergreifende Vormittagsgruppe mit Kindern ab dem 2. Lebensjahr eingerichtet. Im Zusammenhang mit einer Begehung durch den Gemeindeunfallverband des Landes, der für die kirchlichen Institutionen in Sachen Unfallverhütung zuständig ist, ist der Sicherheitsstandard im Gruppenraum der altersübergreifenden Gruppe bemängelt worden. Die Landesunfallkasse stellte nach langen Diskussionen klar, dass für den Gruppenraum dieser Gruppe die Anforderungen an einen Krippenraum zu erfüllen sind, so dass Maßnahmen wie weitere Absicherungsmaßnahmen an der Treppe und den Brüstungen, Trennung der Spielbereiche usw. notwendig werden.
Das Gebäude des Kindergartens befindet sich im Eigentum der Gemeinde Edewecht, so dass uns die bauliche Unterhaltung und damit auch die baulichen Änderungsmaßnahmen obliegen. Für die Herrichtung der Treppenanlage und der Sicherung der Nebenschließkanten werden Kosten in Höhe von rd. 3.600 Euro einzuplanen sein.
Die Trennung der Außenspielbereiche ist seitens der Kirchengemeinde bereits erfolgt.
Finanzierung:
Zur überwiegenden Finanzierung
der notwendigen Haushaltsmittel können die eingesparten Mittel aus der
Beschaffung von Sauberlaufmatten für den Kindergarten Portsloge in Höhe von rd.
3.600 Euro herangezogen werden.