Sachdarstellung:
In der Sitzung des Schulausschusses am 06.11.2017 wurde festgestellt, dass aus schulfachlicher Sicht die Erweiterung und Sanierung der Grund- u. Oberschule Friedrichsfehn zeitnah notwendig ist.
Daraufhin hat der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht in seiner Sitzung am 14.11.2017 die Verwaltung beauftragt, einen Fachplaner mit der
weiteren Planung des Neubaus, der Sanierung, Erweiterung und Umbau der
bestehenden Gebäude, der Schaffung eines neuen Fahrradstandes und zusätzlichen
Parkflächen sowie einer konkreten Kostenkalkulation der Gesamtmaßnahme zu
beauftragen (201/FBI/2561).
Außerdem hat der Verwaltungsausschuss beschlossen,
einen Arbeitskreis zur Festlegung des Umfanges und der zeitlichen Reihenfolge
aller notwendigen Maßnahmen zu bilden.
Der Arbeitskreis hat an zwei Terminen getagt, um das notwendige Raumprogramm sowie die Prioritäten zu erarbeiten.
Darüber hinaus hat die Verwaltung mehrere Gespräche mit der Schulleitung geführt. Diese dienten vornehmlich zur Abstimmung und Klärung der aus schulfachlicher Sicht erforderlichen Räume.
Der Arbeitskreis ist in seiner Sitzung am 12.03.2018 zu folgenden Ergebnissen gekommen:
1. |
Der Umfang (Art und Anzahl) der neu zu
errichtenden Räume ist aus dem Grundriss der (lediglich beispielhaft)
skizzierten Baukörper ersichtlich. (Ein beispielhafter Grundriss ist als Anlage 1 beigefügt) |
2. |
Die Errichtung eines Neubaus und einer überdachten Pausenhalle sollen ganzheitlich für den gesamten Schulstandort betrachtet werden. Dabei sind schulische Belange (u. a. Wegebeziehungen; Anbindung an vorhandene Baukörper, soweit sinnvoll; Verkehrssicherungspflicht) zu berücksichtigen. |
3. |
Die aktuelle Situation der „Außentoiletten“ an der GS wird als unzeitgemäß erkannt und ist zu ändern. Ob dieses durch Schaffung einer überdachten Pausenhalle erfolgt oder durch eine andere geeignete Lösung, soll nicht losgelöst von der Planung eines Neubaus und eines für den Schulstandort erforderlichen überdachten Pausenhofes betrachtet werden. |
4. |
Die Verkehrssituation ist zeitnah zu überprüfen und im Sinne eines gefahrenfreien Schulweges zu gestalten. |
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5. |
Stellplätze für Fahrräder sind
verkehrssicher zu errichten. Soweit erforderlich, ist der Altbau abzureißen.
Erforderliche zusätzliche Stellplätze können auch ohne Überdachung zur
Verfügung gestellt werden. |
Die höchste Priorität hat die Errichtung erforderlicher zusätzlicher (Unterrichts-)
Räume.
Daraus resultieren
folgende Festlegungen:
1. |
Die Verwaltung wird kurzfristig ein
geeignetes und erfahrenes Planungsbüro beauftragen, Vorschläge zur Errichtung
eines Neubaus und einer Pausenhalle sowie zur Umgestaltung der „Außentoiletten“
an der Grundschule zu erarbeiten. Die vorstehenden Ziff. 1 - 3 sind dabei zu
berücksichtigen. Mit der konkreten Kostenkalkulation sind auch mögliche
Bauabschnitte aufzuzeigen |
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2. |
Die Verwaltung wird unverzüglich ein
Planungsbüro beauftragen, welches Lösungsvorschläge für die verkehrliche
Situation erarbeiten soll. |
Eine schulfachliche Begründung für den zusätzlichen Raumbedarf kann der beigefügten Anlage 2 entnommen werden.
Anlagen:
Anlage 1 – Zeichnung Neubau (Beispiel)
Anlage 2 – Aufstellung des zusätzlichen Raumbedarfes