Betreff
Feuerwehrgerätehaus Husbäke Ausstattung
Vorlage
2010/I/512
Aktenzeichen
I - 15.02.2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die für die Ausstattung des neuen Feuerwehrgerätehauses in Husbäke notwendigen Beschaffungen sollen nach Möglichkeit im Haushaltsjahr 2010 realisiert werden. Hierzu wird die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit der Ortsfeuerwehr Husbäke beauftragt, nach Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel von 8.000 Euro im Rahmen eines Nachtragshaushaltes im Haushaltsjahr 2010 die erforderlichen Preisanfragen und Beschaffungen umzusetzen.


Sachdarstellung:

Die Arbeiten am Neu- und Umbau des Feuerwehrgerätehauses Husbäke schreiten voran. Die Ausschussmitglieder haben vor der Sitzung des Fachausschusses Gelegenheit, sich über den Fortschritt der Baumaßnahmen vor Ort zu informieren.

 

Ähnlich wie bei der Neubaumaßnahme des Feuerwehrgerätehauses in Jeddeloh II steht mit Fertigstellung des Gebäudes die Ausstattung der neu geschaffenen Räumlichkeiten an. Hier sind insbesondere die Umkleidebereiche, das Büro des Ortsbrandmeisters, die Werkstatt und der Mannschaftsraum zu nennen. Wie in der Vergangenheit sind diese Beschaffungen nicht im Zusammenhang mit der baulichen Ausführung gelaufen, sondern im Anschluss in Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Ortskommando erfolgt. Haushaltsmittel sind hierfür bislang nicht eingeplant.

Aufgrund der Größe der Ortsfeuerwehr Husbäke werden Tische und Stühle für 80 Personen, 60 Alarmspinde, Telefonanlage, Büroausstattung und Werkstattmobiliar benötigt. Nach ersten Preiseinholungen muss für die Beschaffung der genannten Ausstattung mit einem Kostenvolumen von 12.000,00 € gerechnet werden.


Finanzierung:

Die für die Beschaffung notwendigen Finanzmittel können in Höhe von 4.000,00 € aus den vorhandenen Ansätzen zur Verfügung gestellt werden. Die darüber hinaus benötigten Finanzmittel in Höhe von 8.000 € sind im Rahmen der Planungen zu einem Nachtragshaushalt im Laufe des Jahres 2010 zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtmaßnahme steht jedoch aufgrund der ungewissen weiteren Haushaltssituation der Gemeinde unter einem Finanzierungsvorbehalt und kann erst nach konkreter Einplanung der notwendigen Finanzmittel in Angriff genommen werden.