Beschlussvorschlag:
Der vorliegende Entwurf des
Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2011 – 2013
wird festgestellt.
Sachdarstellung:
Gemäß § 90 Abs. 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung ist für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ein Investitionsprogramm aufzustellen, in das die geplanten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen werden. Das Investitionsprogramm wird gemäß § 40 Abs. 1 (8) vom Gemeinderat beschlossen. Der Entwurf des Investitionsprogramms ist dem Haushaltsplanentwurf 2010 als Anlage beigefügt.
Aus der nachstehenden Übersicht ergeben sich die Investitionen, die ordentlichen Tilgungsbeträge, die Kreditaufnahmen sowie der Schuldenstand zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres:
Haushalts- jahr |
Investitionen |
Kreditaufnahme |
ordentliche Tilgung |
Schuldenstand am 31.12. d.
J. |
2009 |
|
|
|
5.656.700 € |
2010 |
3.804.700 € |
1.152.500 € + 626.300 € Ermächtigung aus 2009 = 1.778.800 € |
643.000 € |
6.792.500 € |
2011 |
2.248.600 € |
624.000 € |
739.900 € |
6.676.600 € |
2012 |
1.493.100 e |
100.000 € |
671.700 € |
6.104.900 € |
2013 |
1.541.000 € |
100.000 € |
653.400 € |
5.551.500 € |
Der Schuldenstand der Gemeinde Edewecht wird sich danach zum 31.12.2013 auf rd. 5.551.500 € verändern. Während des Finanzplanungszeitraumes sollen ausschließlich zinslose Darlehen aus der Kreisschulbaukasse aufgenommen werden.
Es wird vorgeschlagen, dass der Wirtschafts- und Haushaltsausschuss dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag unterbreitet:
Anlagen:
Investitionsprogramm