Betreff
Festsetzung des Hebesatzes für die Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2010
Vorlage
2009/II/480
Aktenzeichen
III Kn
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Die Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 1. Januar 2010
unverändert 0,78 € je Meter Straßenfront.
Sachdarstellung:
Die Kalkulation der
Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2010 ergibt sich aus der Anlage. Es
errechnet sich ein kostendeckender Gebührensatz von 0,78 Euro je Meter
Straßenfront. Dies entspricht dem bisherigen Gebührensatz.
Anlagen:
Gebührenermittlung
Straßenreinigung 2010