Betreff
Festsetzung des Hebesatzes für die Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2010
Vorlage
2009/II/480
Aktenzeichen
III Kn
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 1. Januar 2010

unverändert 0,78 € je Meter Straßenfront.


Sachdarstellung:

 

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2010 ergibt sich aus der Anlage. Es errechnet sich ein kostendeckender Gebührensatz von 0,78 Euro je Meter Straßenfront. Dies entspricht dem bisherigen Gebührensatz.


Anlagen:

Gebührenermittlung Straßenreinigung 2010