Beschlussvorschlag:
Die mit der Einladung zur Sitzung
des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 01.12.2009 übersandte
Gebührenbedarfsberechnung über die Gebühren zur Beseitigung von Abwasser aus
Grundstücksabwasseranlagen wird festgestellt.
Die Gebühren bleiben unverändert.
Sachdarstellung:
Die als Anlage beigefügte
Gebührenbedarfsberechnung ergibt, dass die Fäkalschlammentsorgungsgebühren
(Gebühr für die Grundentsorgungskosten je Entsorgungsfall und die Gebühr für
die zu entsorgende Fäkalschlammmenge) unverändert bleiben kann.
Insbesondere wegen der
bedarfsgerechten Abfuhr der Kleinkläranlagen kann nur noch geschätzt werden, wie
viele Anlagen tatsächlich jährlich zu entsorgen sind. Diese Schätzung ist
jedoch unproblematisch, da die Kalkulation zum allergrößten Teil unabhängig von
der Zahl der zu entsorgenden Grundstücke ist.
Folgende Gebührensätze gelten
somit weiterhin:
1. Gebühr für die Grundentsorgungskosten 60,00€/Fall
2. Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge 18,00€/Fall
3. Gebühr für die Abwasserentsorgung aus abflusslosen
Sammelgruben
9,00€/Fall
4. Gebühr für Sonderleistungen 95,00€/Fall
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung für
Grundstücksabwasseranlagen 2010