Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Beseitigung von Abwasser aus den Grundstücksabwasseranlagen für das Haushaltsjahr 2010
Vorlage
2009/II/479
Aktenzeichen
II Hbn
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 01.12.2009 übersandte Gebührenbedarfsberechnung über die Gebühren zur Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen wird festgestellt.

 

Die Gebühren bleiben unverändert.


Sachdarstellung:

 

Die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung ergibt, dass die Fäkalschlammentsorgungsgebühren (Gebühr für die Grundentsorgungskosten je Entsorgungsfall und die Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge) unverändert bleiben kann.

 

Insbesondere wegen der bedarfsgerechten Abfuhr der Kleinkläranlagen kann nur noch geschätzt werden, wie viele Anlagen tatsächlich jährlich zu entsorgen sind. Diese Schätzung ist jedoch unproblematisch, da die Kalkulation zum allergrößten Teil unabhängig von der Zahl der zu entsorgenden Grundstücke ist.

 

Folgende Gebührensätze gelten somit weiterhin:

 

1.         Gebühr für die Grundentsorgungskosten                                       60,00€/Fall

2.         Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge                  18,00€/Fall

3.         Gebühr für die Abwasserentsorgung aus abflusslosen

            Sammelgruben                                                                                   9,00€/Fall

4.         Gebühr für Sonderleistungen                                                           95,00€/Fall


Anlagen:

Gebührenbedarfsberechnung für Grundstücksabwasseranlagen 2010