Betreff
Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung von Wohnbauflächen auf dem Esch in Süd Edewecht,
Aufstellungsbeschluss und Erarbeitung eines Vorentwurfes für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeitsowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Vorlage
2015/FB III/1814
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Im Jahre 1962 ist für den Bereich des Esch-Geländes in Süd Edewecht der Bebauungsplan Nr. 2 „Süder-Esch“ aufgestellt worden. Von diesem Bebauungsplan werden die gesamten Eschflächen zwischen Hauptstraße und Breeweg nördlich der zum damaligen Zeitpunkt bereits bestehenden Siedlung an der Straße Süderesch bis rückwärtig an die bestehende Grundstückszeile an der Holljestraße erfasst. Dieser Bebauungsplan sieht für die Eschflächen die Entwicklung eines Wohnbaugebietes vor. Die Bereiche direkt an der Hauptstraße werden zwar auch vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes erfasst; hier trifft der Bebauungsplan allerdings keine konkreten Festsetzungen und hat hier somit lediglich die Qualität eines einfachen Bebauungsplanes. Hier liegt u. a. die landwirtschaftliche Hofstelle Barsties.

 

Tatsächlich hat sich unmittelbar aus diesem Bebauungsplan Nr. 2 lediglich der Siedlungsbereich der Straße Roggenkamp in den sechziger Jahren entwickelt. Im nördlichen Teil des Geltungsbereichs ist hingegen Anfang der neunziger Jahre die Siedlung Wilhelm-Busch-Straße entstanden, und zwar auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 77, der dort seinerzeit den Bebauungsplan Nr. 2 ersetzte. Der übrige, größere Teil des Bebauungsplangebietes Nr. 2 ist dagegen bis zum heutigen Tage in landwirtschaftlicher Nutzung geblieben. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 sowie die tatsächlich heute vorhandene Bebauungsstruktur können der Anlage Nr. 1 entnommen werden.

 

Für den Bereich der im Eigentum der Familie Barsties stehenden Fläche ergibt sich nunmehr die Möglichkeit einer Wohnbauentwicklung.

 

Das dem Bebauungsplan Nr. 2 zugrunde liegende Erschließungskonzept aus den sechziger Jahren ist nach heutigen Gesichtspunkten nicht mehr zeitgemäß, da es von sehr großzügigen Grundstückszuschnitten ausgeht. Für den zur Hauptstraße ausgerichteten Bereich sieht der Bebauungsplan überhaupt keine Bebauungsmöglichkeiten vor. Einer Bebauung dieses Gebiets müsste daher ein neues und den heutigen Ansprüchen genügendes Erschließungskonzept zugrunde gelegt werden.

 

Entsprechend wurde von der Verwaltung ein neues Erschließungskonzept für die  Flächen erarbeitet, welches sich vor allem in die bestehenden Strukturen einpasst. Dieses Konzept ist der Beschlussvorlage als Anlage Nr. 2 beigefügt. Dieses Konzept würde es erlauben, in einem ersten Schritt eine unabhängige Erschließung der Fläche Barsties umzusetzen.

 

Auf der Grundlage dieses Konzeptes wurde vom beauftragten Ing.-büro Diekmann und Mosebach, Rastede, ein erster Vorentwurf für einen Bebauungsplan erarbeitet. Dieser Bebauungsplan erfasst ausschließlich die Fläche Barsties und enthält Festsetzungen, die der zentralörtlichen Lage des Baugebietes in Edewecht gerecht werden. Herr Dipl.-Ing. Mosebach wird in der Sitzung den Vorentwurf detailliert erläutern.

 

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist entlang der Hauptstraße bis in eine Tiefe von etwa 90 m eine Mischbaufläche dargestellt. Da zukünftig lediglich die erste Bauzeile bis in eine Tiefe von rd. 25 m als Mischgebiet ausgewiesen werden soll, ist parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Einen entsprechenden Vorentwurf wird Herr Mosebach in der Sitzung ebenfalls vorstellen.

 

Ziel der Beratung sollte es sein, die Vorentwürfe für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu erarbeiten.


Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den in der Anlage Nr. ___   des Protokolls über die Sitzung des Bauausschusses am 09.02.2015 gekennzeichneten Bereich eine 8.Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchgeführt und der Bebauungsplan Nr. 185 „Esch-Edewecht“ aufgestellt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage entsprechender Vorentwürfe die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planungen zu unterrichten sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planungen berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfungen aufzufordern.

Anlagen:

-       Auszug aus B-Plan Nr. 2 mit ALK

-       Bebauungskonzept gesamt

-       Bebauungskonzept B-Plan 185