Betreff
Festsetzung der Abwassergebühr 2010
Vorlage
2009/II/478
Aktenzeichen
II Hbn
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 01.12.2009 übersandte Entwurf der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2010 wird festgestellt. Die Abwassergebühr wird auf 1,49 €/cbm festgesetzt.


Sachdarstellung:

 

Aus der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2010 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2010 eine Abwassergebühr in Höhe von 1,49 € je cbm. Damit ergibt sich eine Gebührenerhöhung zum Vorjahr (1,45 €/m³).

 

Der wesentliche Grund für die Gebührenanpassung ist die Erwartung, dass die Gebührenausgleichsrücklage mit dem Ende des Jahres 2009 aufgebraucht sein wird und somit zur Kostensenkung nicht mehr zur Verfügung steht. Wesentliche Änderungen der Gesamtkosten oder der Gesamtabwassermenge haben sich gegenüber dem Vorjahr bislang nicht ergeben.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung erfolgt auf Basis der bislang im Jahr 2009 angefallenen Kosten, wobei diese auf das gesamte Jahr hochgerechnet wurden.


Anlagen:

Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2010