Betreff
Vorgaben für die Bewirtschaftung der verpachteten landwirtschaftlichen Flächen der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2018/FB III/2669
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Berichtsvorlage

Finanzierung:

Die Vorgabe von Nutzungseinschränkungen führt zu einer Verringerung der Pachteinnahmen. Eine genaue Bezifferung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die verringerten Einnahmen wären bei der Aufstellung des Haushaltes für das Jahr 2019 zu berücksichtigen.


Sachdarstellung:

Im vergangenen Jahr lief die bisherige EU-Genehmigung für den Wirkstoff Glyphosat aus. Im Zuge des Verfahrens für eine Verlängerung der Wirkstoffgenehmigung hat über die Medien in der Öffentlichkeit eine intensive Debatte über den Wirkstoff stattgefunden.

 

Hieraus ist in einer Reihe von Gemeinden auch eine Diskussion darüber entstanden, ob für landwirtschaftliche Fläche im Eigentum der Gemeinden über die jeweiligen Pachtverträge als Bewirtschaftungseinschränkung geregelt werden sollte, den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auszuschließen. Als Beispiel kann hier das durch die Presse gegangene Beispiel der Samtgemeinde Artland genannt werden. Dort hat der Rat eine derartige Regelung beschlossen.

 

Zwischenzeitlich, am 27.11.2017, ist durch die EU-Mitgliedsstaaten mehrheitlich die Verlängerung der Genehmigung des Wirkstoffes in der EU um zunächst weitere 5 Jahre beschlossen worden. Damit sind die Mitgliedsstaaten einer entsprechenden Empfehlung der EU-Kommission gefolgt. Dem vorausgegangen ist ein langwieriges, umfangreiches und detailliert geregeltes Genehmigungsverfahren.

 

Die emotionsgeladene Debatte, mit der das Zulassungsverfahren in der Öffentlichkeit begleitet wurde und in der auch auf wissenschaftlicher Ebene kontrovers diskutiert wurde, ist naturgemäß damit zwar nicht abgeschlossen. In rechtlicher Hinsicht ist allerdings die Zulassung und Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel entschieden und klar geregelt. Diese Entscheidung ist somit als Grundlage behördlichen Handelns heranzuziehen.

 

Unabhängig hiervon ist in den vergangenen Wochen auch in der Gemeinde Edewecht die Bewirtschaftung der gemeindlichen Pachtflächen diskutiert worden. Aktuell liegt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Antrag vor, wonach zum einen der Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel auf gemeindeeigenen Flächen ausgeschlossen und zum anderen dieses Verbot auch auf alle anderen chemischen Pestizide/Herbizide ausgeweitet werden sollte. Auch die Anwendung mineralischen Düngers solle danach überdacht werden.

 

Hierdurch wird eine noch über die ursprüngliche Diskussion weit hinausgehende Bewirtschaftungseinschränkung in Erwägung gezogen.

 

Wie oben bereits ausgeführt, ist die Rechtslage bezüglich der Genehmigung des Wirkstoffes Glyphosat geklärt. Der Einsatz und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Allgemeinen sowie glyphosathaltiger Mittel im Besonderen sind zulassungs- und anwendungsrechtlich ebenfalls abschließend geregelt.

 

In wissenschaftlicher wie in rechtlicher Hinsicht ist das Zulassungsverfahren von der Gemeinde Edewecht nicht in Frage zu stellen. Grundsätzlich ist herauszustellen, dass auch in dieser Frage behördliches Handeln an Recht und Gesetz gebunden ist. Eine über den allgemeinverbindlichen rechtlichen Rahmen hinausgehende Einschränkung von Pächtern gemeindeeigener Flächen könnte somit nur auf Grundlage rein ethischer Erwägungen bzw. aufgrund wissenschaftlich letztlich nicht bestätigter und für die Zulassung nicht relevanter Bedenken diskutiert und entschieden werden.

 

Die Gemeinde Edewecht verfügt über rd. 30 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, die an örtliche Landwirte verpachtet sind. Ein erheblicher Teil dieser Flächen ist aufgrund der Heranziehung als Ausgleichsfläche bereits mit Bewirtschaftungseinschränkungen versehen, so dass lediglich für einen Teil der verpachteten Flächen ein Ausschluss von glyphosathaltigen Mitteln relevant würde. Eine genaue Übersicht über die Flächen sowie den Anteil der Ausgleichsflächen einschließlich eines Überblicks über die bestehenden Nutzungseinschränkungen wird die Verwaltung in der Sitzung darlegen.

 

Im Jahre 2011 hat die Gemeinde Edewecht die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet. Für die Verarmung der biologischen Vielfalt wird als ein Faktor eine intensiv betriebene Landwirtschaft ins Feld geführt. Als Ausdruck einer intensiv geführten Landwirtschaft wird hierbei immer wieder auch die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln wahrgenommen. Ein direkter nachteiliger Zusammenhang zwischen Glyphosat und biologischer Vielfalt ist zwar nicht herzustellen. Zusammen mit anderen Pflanzenschutzmitteln kann es aber als symptomatisch für eine intensiv betriebene Landwirtschaft gelten.

 

In symbolischer Hinsicht  könnten somit für die grundsätzlich einer intensiven Bewirtschaftung zugänglichen Pachtflächen in den Pachtverträgen ab dem nächsten Pachtjahr die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ausgeschlossen werden. Unter diesem Blickwinkel wären auch die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angeregten weitergehenden Nutzungseinschränkungen einschließlich der damit eventuell verbundenen Mindereinnahmen bei den Pachten zu erörtern.

 

Um das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel im Allgemeinen näher zu erläutern und darüber hinaus darzulegen, in welchen landwirtschaftlichen Kulturen glyphosathaltige Mittel zu welchem Zweck und mit welchen Auflagen eingesetzt werden, wird Herr Dr. Jürgen Fisahn, Leiter Fachgruppe Pflanze bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen – Bezirksstelle Oldenburg Nord, in der Sitzung vortragen.


Beschlussvorschlag:

In den Pachtverträgen über landwirtschaftliche Flächen wird ab dem kommenden Pachtjahr geregelt, dass der Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel nicht zulässig ist.


Anlagen:

 

-       Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen