Betreff
Veränderung der Düngemittel- und Klärschlammverordnung und ihre Auswirkung
Vorlage
2018/FB III/2667
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

Zum 03.10.2017 ist mit Verkündung im Bundesgesetzblatt eine neue Klärschlammverordnung in Kraft getreten. Die neue Klärschlammverordnung bringt insbesondere für die Verwertungsmöglichkeiten des Klärschlammes aus großen Kläranlagen grundlegende Veränderungen mit sich. Die veränderte Regelungslage ist auch für den in der Abwasserreinigungsanlage Edewecht anfallenden Klärschlammes von Bedeutung.

 

In der Sitzung werden Alexander Zechert und Stefan von Aschwege von der EWE die Rechtsänderung und die Auswirkungen auf die Edewechter Abwasser-reinigungsanlage erläutern.