Betreff
Städtebauliches Entwicklungskonzept für die Gemeinde Edewecht
Vorlage
2015/FB III/1773
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Edewecht aus dem Jahr 1984 wurde 2013 eine sog. Neubekanntmachung vorgenommen. Bei dieser Neubekanntmachung wurden die seit Inkrafttreten des ursprünglichen Flächennutzungsplanes ab 1984 durchgeführten und rechtskräftig gewordenen Änderungsverfahren in ein Dokument integriert. Der „Flächennutzungsplan 2013“ stellt somit zusammengefasst die derzeitige rechtskräftige bzw. aktuelle bauleitplanerische Situation in der Gemeinde Edewecht dar.

 

In der Folgezeit wurde aus Vertretern aller Ratsfraktionen ein Arbeitskreis gebildet, der sich in insgesamt sieben Sitzungen unter Begleitung der Verwaltung sowie des beauftragten Planungsbüros NWP, OIdenburg, perspektivisch mit den Entwicklungserfordernissen und -möglichkeiten in der Gemeinde Edewecht auseinandergesetzt hat.

 

Hierbei wurden insbesondere die Aspekte der Wohnbau- sowie der Gewerbeflächenentwicklung betrachtet. Ziel der Betrachtungen war es, für einen Zeitraum von 15 Jahren zum einen die entsprechenden Flächenbedarfe zu ermitteln und zum anderen diese Bedarfe mit den vorhandenen Entwicklungsmöglichkeiten abzugleichen. Hierbei sollten, soweit erforderlich, den ermittelten Bedarfen neue Entwicklungsflächen zugeordnet werden.

 

Die Ergebnisse dieses Arbeitsprozesses liegen nun zusammengefasst als Entwurf eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Gemeinde Edewecht vor. In der Sitzung des Bauausschusses wird der Entwurf vom Planungsbüro NWP vorgestellt.

 

In der Zukunft soll das Städtebauliche Entwicklungskonzept die Grundlage für die weiteren planerischen Entscheidungen der Gemeinde auf der Ebene des Flächennutzungsplanes und im Weiteren auf der Ebene von Bebauungsplänen zur Wohnbau- und Gewerbeentwicklung im Gemeindegebiet  von Edewecht darstellen. Wie in der Vergangenheit bereits im Zusammenhang mit der Neuzeichnung des Flächennutzungsplanes dargestellt, sollen dazu einzelne Flächen dann planerisch weiter bearbeitet werden, wenn sich tatsächlich ein Bedarf abzeichnet.

 

Bevor das Entwicklungskonzept endgültig verabschiedet wird, empfiehlt die Verwaltung, die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange über das Entwicklungskonzept inhaltlich zu informieren und die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die dann eingegangenen Informationen können als ergänzende Informationen dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept beigefügt und bei künftig anstehenden planerischen Entscheidungen ausgewertet bzw. berücksichtigt werden.


Beschlussvorschlag:

1.     Dem in der Sitzung des Bauausschusses am 09.02.2015 vorgestellten Entwurf zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept für die Gemeinde Edewecht wird zugestimmt.

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Entwurfs die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.

3.     Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt,

a) das Entwicklungskonzept zu jedermanns Einsichtnahme befristet auszulegen und

b) eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.