Betreff
Schuleinzugsbezirke der Grundschulen Änderung der Satzung
Vorlage
2009/I/473
Aktenzeichen
I - 24.11.2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Vorschlag zur Änderung der Satzung der Schuleinzugsbereiche für die Grundschulen der Gemeinde Edewecht wird befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahmen des Gemeindeelternrates und des Landkreises Ammerland hierzu einzuholen. Nach Vorlage der Stellungnahmen soll die mögliche Satzungsänderung erneut dem Schulausschuss zur Beratung vorgelegt werden.


Sachdarstellung:

Im Rahmen des Arbeitskreises Schule ist mehrfach die Entwicklung der Schülerzahlen im Grundschulbereich diskutiert worden. Festzuhalten ist, dass die Schülerzahlen rückläufig sind. Dies wirkt sich zunächst bei den Grundschulen und entsprechend zeitversetzt sodann bei den weiterführenden Schulen aus.

Ziel der Gemeinde Edewecht ist es, die Grundschulstandorte im Gemeindegebiet zu erhalten. Hierzu ist es notwendig, die Schülerströme zu beobachten und sicherzustellen, dass die Größe und Zügigkeit der Grundschulen ausgewogen bleibt.

Die Grundschulen der Gemeinde Edewecht haben vor Jahren einen Kooperationsverbund gegründet. Die Thematik der Schülerzahlenentwicklung ist auch im Kooperationsverbund erörtert worden. Aus diesen Gesprächen ist ein Vorschlag zur Überarbeitung der Satzung zur Festlegung von Schuleinzugsgebieten erarbeitet worden.

 

Die aktuelle Satzung der Schuleinzugsbezirke sieht folgende Regelung vor:

        

           Grundschule Edewecht

            Zum Schulbezirk der Grundschule Edewecht gehören die Gemeindeteile

            Edewecht und Portsloge.

 

            Grundschule Friedrichsfehn

            Zum Schulbezirk der Grundschule Friedrichsfehn gehören die Gemeindeteile            Friedrichsfehn, Wildenloh, Kleefeld.

 

            Grundschule Jeddeloh I

            Zum Schulbezirk der Grundschule Jeddeloh I gehören die Gemeindeteile       Jeddeloh I und Jeddeloh II und Klein Scharrel.

 

            Grundschule Osterscheps

Zum Schulbezirk der Grundschule Osterscheps gehören die Gemeindeteile Osterscheps, Husbäke, Süddorf, Westerscheps und Wittenberge.

 

Künftig sollen Überlappungsbereiche (einzelne Ortsteile der Einzugsgebiete) festgelegt werden. Kinder aus den jeweiligen Überlappungsbereichen können der einen oder anderen Grundschule zugeordnet werden. Hier wird jedoch keine zwangsweise Zuordnung vorgenommen. Zunächst sollen die Eltern ein Wunschrecht bekommen. Diese Wünsche werden sodann im Rahmen einer Sitzung des Kooperationsverbundes zusammen mit dem Schulträger rechtzeitig zur Anmeldung der Grundschulkinder entschieden werden.

 

Hintergrund ist, dass die Grundschulen Edewecht und Friedrichsfehn sehr stabil in den Schülerzahlen sind bzw. durchaus entlastet werden könnten (Edewecht). Während die Grundschulen Osterscheps und Jeddeloh unter den sinkenden Schülerzahlen leiden und in ihrer Zügigkeit Unterstützung gebrauchen könnten. Insoweit ist bei der Festlegung der Überlappungsbereiche vorgesehen, diese Bereich nur in jeweils eine Richtung zu öffnen.

 

Vorgesehen ist, dass

         

               der Ortsteil Süd Edewecht geöffnet wird für die Grundschule Osterscheps.

               Dies bedeutet, dass Kinder aus dem Ortsteil Süd Edewecht auch die Grundschule Osterscheps besuchen können.

 

              die Ortsteile Nord Edewecht und Portsloge geöffnet werden für die Grundschule Jeddeloh

              Auch hier wird den Kindern aus Nord Edewecht und Portsloge die Möglichkeit zum Besuch der Grundschule Jeddeloh eingeräumt.

 

              der Ortsteil Kleefeld geöffnet wird für die Grundschule Jeddeloh.

 

Es soll zunächst versucht werden, über die jeweils einseitige Öffnung der Bezirke und der Wahlmöglichkeit der Eltern ein Anreiz zu schaffen. Von einer starren Neueinteilung der Schuleinzugsbezirke wird derzeit Abstand genommen.

 

Darüber hinaus ist ein Schuleinzugsbezirk für die Ganztagsschule an der Grundschule Edewecht festzulegen. Hier ist angedacht, den Einzugsbereich der Grundschule Edewecht auch als Ganztagsschuleinzugsbereich festzulegen.

 

Vor Neufestlegung der Schuleinzugsgebiete in Form einer Satzungsänderung sollten eine Stellungnahme des Gemeindeelternrates und eine Stellungnahme des Landkreises Ammerland als Träger der Schulentwicklung sowie der Schülerbeförderung  eingeholt werden.

 

Nach Vorlage der Stellungnahmen sollte die Satzungsänderung abschließend im Schulausschuss beraten werden.


Anlagen:

Schülerzahlen der Grundschulen

Entwurf der Änderungssatzung