Betreff
Prioritätenliste Schulen Fortschreibung
Vorlage
2009/I/471
Aktenzeichen
I - 24.11.2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Prioritätenliste „Schulen“ wird mit der in der Sitzung erarbeiteten Rangfolge von Maßnahmen beschlossen. Die Prioritätenliste wird jährlich, rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen, überarbeitet und fortgeschrieben.


Sachdarstellung:

Die Verwaltung hatte dem Fachausschuss zur Sitzung vom 03.11.2008 umfangreiche Unterlagen zum Sanierungs- und Renovierungsbedarf der Edewechter Schulen zur Verfügung gestellt. Seinerzeit bestand Einigkeit darüber, dass diese Fach-Prioritätenliste jährlich beraten werden soll. Die Auflistung der Objekte ist als Anlage zur Vorlage beigefügt und enthält keine Rangliste. Sie enthält lediglich Kostengrobschätzungen, soweit diese vorliegen.

 

Es gilt nunmehr aus Sicht des Fachausschusses eine Rangliste der Einzelmaßnahmen für den Bereich „Schulen“ zu erarbeiten. Anhand der Rangfolge können die notwendigen Maßnahmen sodann, je nach Finanzierbarkeit der Maßnahmen, in die zu entwickelnde Gesamtprioritätenliste der Gemeinde Edewecht eingearbeitet werden.

 

Für die Einteilung der Rangfolge wird es notwendig sein, zu den einzelnen Objekten die Aspekte der Dringlichkeit von Sanierungen, der Finanzierbarkeit der Maßnahmen, usw. erneut zu beleuchten. Die Verwaltung wird hierzu in der Sitzung entsprechend vortragen.

 

Bei der Erarbeitung einer Rangfolge sind folgende grundsätzliche Hinweise zu geben. Zunächst muss grundsätzlich zwischen einer Investitionsmaßnahme und einer Sanierungsmaßnahme unterschieden werden. Investitionsmaßnahmen sind z.B. Neubau, Anbau- oder Erweiterungsmaßnahmen. Dies bedeutet, dass ein neues Objekt, was vorher noch nicht da war, geschaffen wird. Hierzu gehören jedoch auch Maßnahmen an bestehenden Gebäuden, wenn diese einem Neubau nach Art und Umfang gleich kommen. Investitionsmaßnahmen werden über den Finanzhaushalt finanziert.

 

Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, bei denen vorhandene Vermögensgegenstände saniert bzw. ausgetauscht werden. Es wird durch die Sanierung kein neuer Nutzen geschaffen bzw. das Objekt keinem neuen Zweck zugeführt. Als Beispiel sei hier die Sanierung einer Heizungsanlage angeführt.

 

Bei der Festlegung einer Rangfolge für Schulen sind nun ganz verschiedene Herangehensweisen denkbar. Wobei in Anbetracht der zu erwartenden angespannten Finanzlage der Gemeinde eine Festlegung lediglich für die nächsten drei Projekte erfolgen sollte. Die Prioritätenliste für Schulen ist jedes Jahr fortzuschreiben, so dass so auf die weitere Entwicklung der Sanierungsbedürftigkeit der einzelnen Objekte zeitnah reagiert werden kann.

 

Zu einer möglichen Rangfolge von Maßnahmen im Schulbereich werden aus Sicht der Verwaltung folgende Hinweise gegeben:

 

Die Erweiterungsbaumaßnahme Astrid-Lindgren-Schule (lfd. Nr. 1) ist in 2009 zur Umsetzung in 2010 beschlossen worden. Der Landkreis Ammerland hat diese Maßnahme bewilligt. Die Finanzierung ist sichergestellt, so dass diese Baumaßnahme in 2010 gesetzt ist.

 

Bei der Festlegung weiterer Maßnahmen muss beachtet werden, dass sicherheitsrelevante Sanierungen Vorrang vor energetischen Sanierungen oder Renovierungen haben müssen. Insoweit sind die Maßnahmen zu den lfd. Nummern 5a., 31. bis 34., 23., 27. und 28. vorrangig zu berücksichtigen. Hierbei handelt es sich um sicherheitsrelevante Maßnahmen im Bereich Brandschutz, im Bereich Elektroverteilung und im Bereich der Alarmierung. Darüber hinaus ist die Sanierung des Pausenflures an der Außenstelle der HRS (lfd. Nr. 6) zu prüfen. Ebenso sollte die Schaffung des überdachten Fahrradstandes an der Astrid-Lindgren-Schule (lfd. Nr. 22.) nicht vergessen werden. Die ALS ist die einzige Schule der Gemeinde Edewecht, die derzeit keinen Fahrradstand hat.

 

Eine darüber hinausgehende Festlegung von Maßnahmen sollte darüber hinaus zunächst nicht weiter erfolgen, weil aufgrund der unsicheren Finanzsituation eine weitergehende Bindung von Finanzmittel kaum möglich erscheint. Bei etwaigen Änderungen könnte eine weitergehende Festlegung sodann in der Frühjahrssitzung des Fachausschusses erfolgen.

 

Es ist weiterhin anzuführen, dass die Grundschule Jeddeloh zwei Anträge an die Gemeinde Edewecht gerichtet hat. Zum einen geht es um die Schaffung eines Lagerraumes, zum anderen ist der Werkraum abzutrennen und ein Archiv zu schaffen. Diese Anträge sind in die Liste zu lfd. Nr. 25. und 26. eingearbeitet.

 

Ebenso hat die HRS Edewecht zwei weitere Anträge gestellt. Hier wird zum einen die Schaffung eines Regenganges an der Mensa beantragt, zum anderen wird die Sanierung des 2. Bauabschnittes (siehe lfd. Nr. 7) erbeten. Auch hier sind diese Anträge in die Liste eingearbeitet worden.


Finanzierung:

Der Fachausschuss legt aus fachspezifischer Sicht eine Rangfolge der durchzuführenden Maßnahmen im Bereich der Schulen fest. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und der Haushaltslage der Gemeinde Edewecht werden anhand dieser Rangfolge die Maßnahmen in die Gesamtprioritätenliste der Gemeinde Edewecht eingepflegt werden.

Die Maßnahmen zu den lfd. Nummern 1., 2. und 22. wären Investitionsmaßnahmen, die über den Finanzhaushalt zu finanzieren wären. Hier greift die Schulbauinvestitionsrichtlinie des Landkreises Ammerland, wonach eine Drittelfinanzierung denkbar wäre. Danach wäre jeweils ein Drittel der Kosten über ein Darlehen aus der Kreisschulbaukasse, ein Drittel als Zuschuss des Landkreises Ammerland und ein Drittel als Eigenanteil der Gemeinde zu berücksichtigen. Aufgrund des Vertrages mit den anderen Ammerlandgemeinden würde die Gemeinde Edewecht bei der Baumaßnahme an der ALS anhand der jeweiligen Schülerzahlen einen Zuschuss der Gemeinden.

Die Maßnahmen zu 23., 28. und 31. bis 34. sind reine Sanierungsmaßnahmen, die über den Ergebnishaushalt zu finanzieren sind. Die Sanierungsmaßnahmen an den weiterführenden Schulen und der ALS können über den Schulvertrag geltend gemacht werden und werden sodann im Folgejahr zu 50 % vom Landkreis Ammerland mitgetragen.

Der Landkreis Ammerland trägt die investitions- oder lfd. Schulkosten jedoch nur dann entsprechend mit, wenn er die schulfachliche Notwendigkeit der Maßnahmen festgestellt hat. 


Anlagen:

Prioritätenliste