Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 97 in Jeddeloh II, Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche für die Errichtung einer weiteren Produktionshalle für Betonfertigteile, hier: Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage
2009/IV/467
Aktenzeichen
IV Ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 97 in Jeddeloh II, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches in der zurzeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung beschlossen

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Änderung des Bebauungsplanes durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.


Sachdarstellung:

In seiner Sitzung am 14.09.2009 hat der Verwaltungsausschuss die öffentliche Auslegung des Planentwurfes zur 1. Änderung  des Bebauungsplanes Nr. 97 in Jeddeloh II beschlossen. Die Planänderung hat zum Inhalt, durch Anpassung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 97 die planungsrechtlichen Voraussetzungen (Festsetzung des bisher nicht überbaubaren südlichen Geltungsbereiches als überbaubare Fläche) für die von der Firma ES-Betonfertigteilwerk beabsichtigte Errichtung einer neuen Produktionshalle zu schaffen.

 

In der Zeit vom 28.09.2009 bis 27.10.2009 wurde die öffentliche Auslegung der Planung gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Von privater Seite wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen abgegeben. Von den Beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden ebenfalls keine bzw. lediglich Stellungnahmen ohne inhaltliche Anregungen und Hinweise vorgebracht.

 

Es kann also festgehalten werden, dass im Rahmen der Auslegung keine weiteren abwägungsrelevanten Belange vorgebracht worden sind, so dass der Auslegungsentwurf nunmehr als Satzung beschlossen werden kann.

 

Der Bauausschuss sollte daher dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag unterbreiten: