Betreff
Entwurf des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Ammerland Stellungnahme der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2009/I/405
Aktenzeichen
I-25.08.09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Entwurf des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Ammerland wird seitens der Gemeinde Edewecht zugestimmt. Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Schulentwicklungsplanes werden nicht vorgetragen.


 Sachdarstellung:

Die Landkreise und kreisfreien Städte stellen gem. § 26 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) für ihr Gebiet Schulentwicklungspläne auf. Im Schulentwicklungsplan werden der mittel- und langfristige Schulbedarf und die Schulstandorte ausgewiesen. Der Schulentwicklungsplan wird im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden aufgestellt.

 

Der Landkreis Ammerland hat der Gemeinde Edewecht den Entwurf des neuen Schulentwicklungsplanes zur Stellungnahme übersandt. Eine Stellungnahme ist bis zum  30. Sept. 2009 einzureichen.

 

Zur Schulentwicklungsplanung des Landkreises Ammerland (siehe Seiten 35 bis 44) bezogen auf die Gemeinde Edewecht ist folgendes auszuführen:

 

Der Schulentwicklungsplan ist zuletzt zum 01.01.1996 fortgeschrieben worden. Der Entwurf des neuen Schulentwicklungsplanes baut im Wesentlichen auf dem bisherigen Schulentwicklungsplan auf.

 

Schülerzahlenentwicklung

Für jede Gemeinde sind die voraussichtlichen Einschulungszahlen ab 01.08.2009 jährlich aufsteigend bis zum Jahre 2025 ermittelt worden. Für die Gemeinde Edewecht finden sich diese Zahlen auf der Seite 43 wieder. Der Landkreis Ammerland geht bei seiner Prognose bis 01.08.2014 davon aus, dass aufgrund der bisherigen Entwicklung der Schülerzahlen (siehe Seite 41) ein Zuschlag von 7,46 % jährlich zu berücksichtigen ist. Dieser Zuschlag ermittelt sich aus dem Vergleich der Geburtenzahlen und den tatsächlichen Einschulungszahlen der letzten 8 Jahre.

 

Für die Zeit ab 01.08.2015 ist festzuhalten, dass die einzuschulenden Grundschulkinder zum Zeitpunkt der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes noch nicht geboren sind. Deshalb zieht der Landkreis Ammerland den Demografiebericht der Bertelsmann-Stiftung heran. Danach sieht die Entwicklung für die Gemeinde Edewecht ein Minus von 4 % für die Zeit von 2015 bis 2020 vor. Die Prognose für den Zeitraum 2020 bis 2025 wird gleich bleibend beurteilt.

 

Übergangsquote

Die Übergangsquoten von den Grundschulen zur Hauptschule, Realschule und Gymnasium wurde grundsätzlich aus dem Durchschnitt der Übergänge der letzten fünf Schuljahre errechnet. Für die Gemeinde Edewecht ist der Landkreis Ammerland jedoch von den tendenziell erkennbaren Übergangsquoten und nicht dem Durchschnittswert ausgegangen. Die Edewechter Werte sind der Seite 42 zu entnehmen.

 

Für den Übergang zur Sekundarstufe II des Gymnasiums wird von einer 85 %igen Quote der Abschlussklassen des Sekundarbereiches I ausgegangen.

 

Raumbedarfsberechnungen

Ausgangspunkt der Raumbedarfsberechnungen ist der aktuelle Bestand an allgemeinen Unterrichtsräumen (AUR), Fachunterrichtsräumen (FUR) und Sportübungseinheiten (ÜE). Die mittelfristige Zielplanung wurde nach den Einschulungsdaten zum 01.08.2017 und die langfristige Zielplanung nach den Daten zu, 01.08.2025  vorgenommen.

 

Die Raumbedarfsplanung berücksichtigt das Stammklassenprinzip, d.h. pro Klasse wird ein eigener Unterrichtsraum gerechnet.

 

Die Raumbedarfsplanung für die Gemeinde Edewecht (Seite 44) sieht bei der mittelfristigen Planung einen Überhang im Grundschulbereich von bis zu 6 AUR vor. Für die HRS Edewecht einschließlich der Außenstelle in Friedrichsfehn wird mittelfristig ein Überhang von 13 AUR und 12 FUR gesehen. Die Außenstelle des GZE ist auch mittelfristig ausgelastet.

 

Die langfristige Raumbedarfsplanung sieht für die Grundschulen einen Überhang von weiterhin bis zu 6 AUR vor. Für die HRS Edewecht wird 2025 ein Überhang von 19 AUR und 14 FUR prognostiziert. Die Außenstelle des GZE soll perspektivisch 2025 einen Überhang von 5 AUR und 3 FUR verzeichnen.

 

Bei der Raumbedarfsberechnung ist der Landkreis Ammerland von folgenden Klassenbildungszahlen ausgegangen:

 

Grundschulen                                             28

Hauptschulen                                             26

Realschulen                                               32

Gymnasien                                                 32

 

Zusammenfassung:

Der Entwurf des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Ammerland berücksichtigt die Entscheidung, den Hauptschulstandort in Osterscheps auslaufen zu lassen. Hieraus erklärt sich auch der deutliche Raumüberhang in der mittelfristigen und langfristigen Raumbedarfsplanung.

 

Es ist festzustellen, dass landkreisweit die Schülerzahlen rückläufig sind und sich auch hieraus Veränderungen in der Zügigkeit der Schulen ergeben werden. Die Grundschulen werden sich verändern. Die Grundschule Edewecht wird sich mittelfristig in die Dreizügigkeit entwickeln. Die Grundschule Friedrichsfehn wird die Dreizügigkeit halten. Die Grundschule Jeddeloh I wird ebenfalls die Zweizügigkeit halten können. Die Grundschule Osterscheps wird sich von der Dreizügigkeit in eine Zweizügigkeit begeben müssen.

 

Es ist zu erwarten, dass die Hauptschule mittelfristig nur noch einzügig geführt werden wird. Die Außenstelle des GZE wird mittelfristig vierzügig bleiben und sich erst langfristig in die Dreizügigkeit begeben.

Es kann insgesamt gesagt werden, dass die Gemeinde Edewecht perspektivisch gut aufgestellt ist und ein umfassendes Schulangebot mit ausreichender Deckung des Raumbedarfes aufweist. Die prognostizierten Überhänge an AUR sind überschaubar.

 

Einer zu erwartenden Anpassung der Festlegungen zu den Klassenbildungsgrenzen kann die Gemeinde Edewecht entspannt entgegen sehen, da ausreichende Raumkapazitäten vorhanden sein werden.

 

Bedenken bestehen aus Sicht der Verwaltung nicht gegen den vorgelegten Entwurf des Schulentwicklungsplanes. Anregungen sind aus Sicht der Verwaltung ebenfalls nicht zu geben. Die Weiterentwicklung der einzelnen Schulen obliegt dem jeweiligen Schulträger zusammen mit den Schulleitungen.


Anlagen:

Seiten 25, 35 bis 44 des Entwurfes des Schulentwicklungsplanes