Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Beseitigung von Abwasser aus den Grundstücksabwasseranlagen für das Haushaltsjahr 2018
Vorlage
2017/FB I/2598
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Nach Auskunft der Firma Nehlsen, die in der Gemeinde Edewecht die Fäkalschlammentsorgung durchführt, ist für das Jahr 2018 keine Preisanpassung bei den Entsorgungsdienstleistungen vorgesehen. Aus der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung ergibt sich, dass eine Anpassung der Gebührensätze nicht erforderlich.

 

Folgende Gebührensätze gelten damit weiterhin:

1.         Gebühr für die Grundentsorgungskosten                                   50,00 €/Fall

2.         Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge             15,00 €/m³

3.         Gebühr für die Abwasserentsorgung aus abflusslosen

            Sammelgruben                                                                                  9,00 €/m³

4.         Gebühr für Sonderleistungen                                                       95,00 €/Std.

 

Besondere Schwierigkeit bei der Ermittlung der Gebührenhöhe ist, dass durch die bedarfsgerechte Fäkalschlammentsorgung die jährlichen Fallzahlen nur sehr ungenau geschätzt werden können.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgende Beschlussempfehlung zu unterbreiten:


Beschlussvorschlag:

Die mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 04.12.2017 übersandte Gebührenbedarfsberechnung über die Gebühren zur Beseiti-gung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen wird festgestellt. Die bisherigen Gebührensätze werden nicht verändert und gelten weiter.