Sachdarstellung:
Nach Auskunft der Firma Nehlsen, die in der Gemeinde Edewecht die Fäkalschlammentsorgung durchführt, ist für das Jahr 2018 keine Preisanpassung bei den Entsorgungsdienstleistungen vorgesehen. Aus der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung ergibt sich, dass eine Anpassung der Gebührensätze nicht erforderlich.
Folgende Gebührensätze gelten damit weiterhin:
1. Gebühr für die Grundentsorgungskosten 50,00 €/Fall
2. Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge 15,00 €/m³
3. Gebühr für die Abwasserentsorgung aus abflusslosen
Sammelgruben 9,00 €/m³
4. Gebühr für Sonderleistungen 95,00 €/Std.
Besondere Schwierigkeit bei der Ermittlung der Gebührenhöhe ist, dass durch die bedarfsgerechte Fäkalschlammentsorgung die jährlichen Fallzahlen nur sehr ungenau geschätzt werden können.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgende Beschlussempfehlung zu unterbreiten:
Beschlussvorschlag:
Die
mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am
04.12.2017 übersandte Gebührenbedarfsberechnung über die Gebühren zur
Beseiti-gung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen wird festgestellt. Die
bisherigen Gebührensätze werden nicht verändert und gelten weiter.