Betreff
Festsetzung der Abwassergebühr 2018
Vorlage
2017/FB I/2595
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Aus der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2018 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2018 eine Abwassergebühr in Höhe von 1,67 € je cbm. Somit bleibt die Abwassergebühr auf der Vorjahreshöhe.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung erfolgte auf Basis der bis zum 30.09.2017 angefallenen Kosten, wobei diese auf das gesamte Jahr hochgerechnet wurden.

 

Stabilisierend auf die gleichbleibende Abwassergebühr haben sich die Kosten der Klärschlammverwertung ausgewirkt, die auf dem Vorjahresniveau bleiben werden (rd. 621 T€) und damit keine weitere Steigerung erfahren (2016 rd. 471 T€).

 

Dem Sonderposten für Gebührenausgleich kann nach dem vorliegenden Kenntnisstand kein Betrag zugeführt werden. Hier bleibt die weitere Entwicklung der Abwassermengen und der zu erhebenden Starkverschmutzungszuschläge sowie der daraus resultierenden Abwassergebühren abzuwarten.


Beschlussvorschlag:

Der mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 04.12.2017 übersandte Entwurf der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwas-sergebühr 2018 wird festgestellt. Die Abwassergebühr bleiben unverändert bei 1,67 €/m³.


Anlagen:

Kalkulation Abwassergebühr 2018