Betreff
78. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Edewecht, hier: Antrag des Schiff-Modellbau-Club Bad Zwischenahn-Edewecht e.V. auf Errichtung eines Vereinsgebäudes auf dem vom Verein genutzten Teichgelände in Portsloge
Vorlage
2009/IV/391
Aktenzeichen
IV Ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches in der zurzeit geltenden Fassung soll für den in der Anlage Nr.   zur Niederschrift über die Sitzung des Bauausschusses am 08.06.2009 gekennzeichneten Bereich eine 78. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden, die die Darstellung einer Baufläche für die Errichtung eines Gebäudes mit Aufenthalts- und Abstellräumen für Vereinszwecke des Schiff-Modell-Club Bad Zwischenahn-Edewecht e.V. zum Inhalt hat.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage eines entsprechenden Vorentwurfes die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planung zu unterrichten sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von der Planung zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

Sachdarstellung:

Der Schiff-Modell-Club Bad Zwischenahn-Edewecht e.V. beabsichtigt auf seinem Gelände an der Straße Espergöhlen in Portsloge eine Schutzhütte für Vereinszwecke zu errichten, um die Nutzung des Teichgeländes witterungsunabhängiger gestalten zu können. Ein Katasterplan des Grundstücks ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Hütte soll vor allem einen Aufenthaltsraum und einen Geräteraum umfassen. Näheres kann dem ebenfalls anliegenden Antragsschreiben entnommen werden.

 

Das Vereinsgelände befindet sich im Außenbereich der Gemeinde Edewecht, so dass für die Errichtung eines solchen Gebäudes zunächst die planerischen Voraussetzungen zu schaffen wären. Im Flächennutzungsplan ist das Teichgrundstück als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Bereits im Herbst letzten Jahres wurde die Angelegenheit auf mündliche Anfrage des Schiff-Modell-Club hin mit dem Landkreis besprochen. Ergebnis dieser Besprechung war, dass für eine planungsrechtliche Zulässigkeit eines solchen Vorhabens die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Weise ausreichend ist, dass für das Teichgelände ein auf dieses Vorhaben zugeschnittenes Sondergebiet ausgewiesen wird, welches hiervon abweichende Nutzungen ausschließt. Den genauen Standort des Gebäudes wird die Verwaltung mit dem Verein noch abstimmen. Hieraus wird sich dann auch die genaue Abgrenzung des Änderungsbereiches ergeben. Hierüber wird dann in der Sitzung berichtet.

 

Es wird folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:


Anlagen:

-          Antrag des Schiff-Modell-Club Bad Zwischenahn-Edewecht e.V.

-          Katasterplanauszug

-          Auszug aus dem Flächennutzungsplan