Betreff
11. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Bebauungsplan Nr. 191 "Feuerwehr" in Kleefeld/Friedrichsfehn,
Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung sowie Erarbeitung des Feststellungs- und Satzungsbesc hlusses
Vorlage
2017/FB III/2582
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Um in Kleefeld, nördlich der Landesstraße 828 und in unmittelbarer Nähe zum Ortsteil Friedrichsfehn, ein neues Feuerwehrgerätehaus errichten zu können, werden derzeit die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Der Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 191 ist der Anlage Nr. 1 zu entnehmen. Hierzu fand im Zeitraum vom 29. Juni 2017 bis einschließlich zum 31. Juli 2017 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt (zum Beschluss hierzu vgl. Vorlage Nr. 2017/FB III/2447 und zur Abwägung Vorlage Nr. 2017/FB III/2501).

 

Vom 16. Oktober 2017 bis zum 17. November 2017 bestand für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit, im Rahmen der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen zu den Planungen vorzutragen. Folgende Stellen haben sich geäußert:

  • Landkreis Ammerland
  • Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
  • Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
  • Landwirtschaftskammer Niedersachsen – Forstamt Weser-Ems
  • Landwirtschaftskammer Niedersachsen – Bezirksstelle OL-Nord
  • Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
  • EWE NETZ GmbH
  • TenneT TSO GmbH
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Vodafone Kabel Deutschland GmbH

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Nordwest-Zeitung am 14. Oktober 2017 bekanntgemacht und findet derzeit noch bis einschließlich zum 23.11.2017 statt. Bisher sind keine Eingaben von privater Seite aus erfolgt. Sollten noch Stellungnahmen eingehen, werde diese in der Sitzung vorgetragen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage 2 beigefügt. Die Anmerkungen und Hinweise zu den Planungen sind im Wesentlichen lediglich redaktioneller Art.

 

Der Landkreis Ammerland hat zur Planung des Bebauungsplanes Nr. 191 angemerkt, dass „die Anzahl der für die im Zusammenhang mit der Anlegung der neuen Zufahrt zu beseitigenden Bäume bislang nicht bekannt ist. Hier sind Ersatzpflanzungen erforderlich. Die Anzahl der entfernenden Bäume und der Standort der Ersatzpflanzungen sind meiner unteren Naturschutzbehörde vor Satzungsbeschluss nachzuweisen.“ Wie auf der Anlage 3 ersichtlich ist, werden zur Errichtung der Zufahrt zum Feuerwehrstandort und zur Schaffung eines ausreichenden Sichtdreiecks sechs Bäume entfernt werden müssen. In Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ammerland wird die Kompensation der Bäume nach ihrem jeweiligen Stammdurchmesser bemessen. Für die fünf Eichen, welche einen Durchmesser von 60 – 65 cm haben, werden pro Baum fünf Ersatzpflanzungen vorgenommen werden müssen. Für den sechsen Baum, welcher einen Stammdurchmesser von 20 cm aufweist, werden drei Bäume zu pflanzen sein. Ein konkreter Standort für die Anpflanzungen wurde bisher noch nicht bestimmt. Es wurde mit dem Landkreis Ammerland besprochen, dass die konkrete Kompensation nicht im Zuge der Bauleitplanverfahren zu bestimmen ist, da sich die Gehölze außerhalb der festgelegten Geltungsbereiche befinden. Es ist ausreichend, wenn der genaue Standort in der Straßenfachplanung, spätestens auf der Zulassungsebene, nachgewiesen wird.

 

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV – OL) hat daran erinnert, dass vor Anschluss der geplanten Gemeindestraße an die Landesstraße eine detaillierte Straßenfachplanung zu erstellen ist und eine Vereinbarung gem. § 34 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes zwischen der Gemeinde Edewecht und der NLStBV – OL zu schließen ist. Die Straßenfachplanung wird vom Ingenieurbüro Börjes erstellt und die erforderliche Vereinbarung vor dem tatsächlichen Anschluss an die Landesstraße geschlossen.

 

Die NLStBV – OL weist außerdem darauf hin, dass die im Entwurf der Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 191 eingezeichnete Schenkellänge von 70 m nicht korrekt ist. Die Zeichnung wird um die korrekte Länge von 110 m korrigiert.

 

Da sich aus den Stellungnahmen für die Planungen keine inhaltlichen Veränderungen ergeben, können unter Beachtung der redaktionellen Anmerkungen und Anregungen die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie der Bebauungsplan Nr. 191 beschlossen werden. Der Beschlussvorschlag über den Verwaltungsausschuss an den Rat sollte daher wie folgt lauten:


Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und zum Bebauungsplan Nr. 191 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Abwägung entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung gem. § 6 Abs. 5 BauGB in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungspläne beim Landkreis Ammerland zu beantragen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 191, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan nach Genehmigung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland zusammen mit der Flächennutzungsplanänderung in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil – hinzuweisen.

Anlagen:

-       Entwurf der Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 191

-       Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der öffentlichen Auslegung

-       Übersicht über die zu entfernenden Bäume