Betreff
Ersatzanpflanzungen für die im Zuge der Sanierung der Alpenrosenstraße beseitigten Bäume
Vorlage
2017/FB III/2564
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

 

Ausgangslage

Bekanntlich konnte in diesem Jahr die Alpenrosenstraße in Kleefeld im Streckenabschnitt zwischen Einmündung des Wiesenweges bis zur Landesstraße umfassend saniert werden. Dem vorausgegangen war im vergangenen Jahr eine intensive Beratung über die Art und Weise der erforderlichen Arbeiten. Um einen nachhaltigen Sanierungserfolg erzielen zu können, wurde hierbei mit Blick auf die Beschaffenheit des Straßenuntergrundes letztlich entschieden, auf dem oben genannten Abschnitt der Straße in den Seitenbereichen des Straßenkörpers einen Bodenaustausch vorzunehmen, um zukünftig einen ausreichenden Lastabtragswinkel gewährleisten zu können. Da hierdurch ein erheblicher Eingriff in die ohnehin bereits schmalen Bermenbereiche erforderlich wurde, war die Beseitigung der Straßenbäume im Zuge der Tiefbauarbeiten leider unumgänglich. Dass für die beseitigten Bäume entsprechende Ersatzanpflanzungen erforderlich werden würden, wurde grundsätzlich bereits in den damaligen Beratungen thematisiert.

 

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Option Straßenseitenbereich

Nach Durchführung der Baumaßnahme ist nunmehr beabsichtigt, im kommenden Herbst/Winter die in naturschutzfachlicher Hinsicht erforderlichen Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Wie oben bereits angedeutet, waren die Bermenbereiche im sanierten Streckenabschnitt zwischen Fahrbahn und Straßenseitengraben auf denen die beseitigten Bäume standen, bereits vor Durchführung der Maßnahme sehr schmal. Im Zuge der Sanierung wurde die Fahrbahn von rd. 4,15 m auf 4,7 m verbreitert. Inklusive der beidseitig verlegten Gitterplatten nimmt die Straße jetzt eine Breite von rd. 5,5 m ein. Die Bermenbereiche weisen daher nach der Sanierung lediglich noch eine Breite von etwas mehr als 1 m auf. Aufgrund dieser beengten Verhältnisse scheidet eine Bepflanzung der Seitenbereiche mit neuen Straßenbäumen aus.

 

Option Ersatzaufforstung

Um den Eingriff in Natur und Landschaft auszugleichen sowie einen in naturschutzfachlicher Hinsicht geeigneten Ersatz für die beseitigten Bäume zu schaffen, ist deshalb beabsichtigt, auf einer im Eigentum der Gemeinde Edewecht stehenden Fläche am Setjeweg eine Ersatzaufforstung vorzunehmen. Die Lage der Fläche kann der Anlage Nr. 1 entnommen werden.

 

Umfang des Ausgleichs bzw. des Ersatzes

An der Alpenrosenstraße mussten insgesamt 105 Bäume beseitigt werden. 95 dieser Bäume hatten einen Stammumfang von bis zu 100 cm sowie einen Kronentraufbereich mit einem Durchmesser von rd. 5 m. Bei zehn Bäumen wurde ein Stammumfang von mehr als 100 cm überschritten. Der Kronentraufbereich dieser Bäume wies einen Durchmesser von bis zu 10 m auf. Zu etwa 90 % handelte es sich bei den Bäumen um Eichen, bei den restlichen 10 % um Birken.

 

Zur Bestimmung des Umfanges der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, wurde der Eingriff in Natur und Landschaft von der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ammerland nach dem hierfür regelmäßig heranzuziehenden sog. Niedersächsischen Städtetagsmodell bewertet. Danach ist durch die Beseitigung der Bäume ein Kompensationsdefizit von insgesamt 5.980 Wertpunkten zu verzeichnen, welches an anderer Stelle auszugleichen ist. Dies kann nach Prüfung des Landkreises Ammerland in geeigneter Weise durch die Erstanpflanzung auf einer Fläche von 2.000 qm (1.999,33 qm) sichergestellt werden:

 

Eingriffswert:

 

Anzahl

Fläche des Traufbereichs in m² je Baum

Traufbereich gesamt

Wertfaktor pro m²

Ausgleichswert

(Wertpunkte)

Bäume

Kronentraufbereich 5 m

95

19 m²

1.805 m²

2

3.610

Bäume

Kronentraufbereich 10 m

10

78 m²

780 m²

3

2.340

 

 

 

 

Ausgleichs-wert gesamt

5.980

 

 

Flächenwert Erstaufforstung:

 

Wertfaktor pro m²

Wertpunkte-Defizit

Erforderliche Aufforstungsfläche (Defizit / Wertfaktor pro m²

Laubwaldjungbestand

3

5.980

2.000 m²

 

Die Pflanzmaßnahme wird bis zum Frühjahr 2018 vorgenommen.


Anlagen:

-       Lageplan