Betreff
Flurneuordnungsverfahren für das Gebiet "Fintlandsmoor/Dänikhorster Moor"
Vorlage
2009/IV/378
Aktenzeichen
IV Ka/Ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Das Verfahren zur Flurneuordnung im Bereich „Fintlandsmoor/Dänikhorster Moor“ wird seitens der Gemeinde Edewecht begrüßt. Einer Sanierung von Straßen und Wegen der Gemeinde im Rahmen dieses Verfahrens wird grundsätzlich zugestimmt. Baumaßnahmen sind mit der Gemeinde abzustimmen. Die Gemeinde Edewecht ist bereit, entsprechende Baumaßnahmen im angemessenen Rahmen mitzufinanzieren.


Sachdarstellung:

Zum Verfahren wird auf die bisherigen Berichte der Verwaltung in den Gremien, insbesondere aber auf die letzte Berichtsvorlage für die gemeinsame Sitzung des Verwaltungsausschusses am 20.04.2009 verwiesen (Diese Berichtsvorlage ist dieser Vorlage beigefügt). Zurzeit steht das Bemühen im Vordergrund, beim Landwirtschaftsministerium in Hannover zu erreichen, dass das Flurneuordnungsverfahren noch im Jahre 2010 eingeleitet wird. Ein Ergebnis steht derzeit noch aus. Andererseits hat sich inzwischen auf einer vom Ammerländer Landvolkverband initiierten Veranstaltung ein Arbeitskreis herausgebildet, der das Verfahren weiter begleiten wird.  Dem Arbeitskreis gehören vor allem Landwirte, Pächter und Eigentümer aus dem betroffenen Bereich an.

 

Dieser Beschlussvorlage ist ein Übersichtsplan beigefügt, aus dem sich das Projektgebiet und die naturschutzfachlichen Zielsetzungen ergeben, die dem Grunde nach Auslöser für das Flurneuordnungsverfahren waren. Aus der Sicht der Gemeinde haben die möglichen straßenbaulichen Maßnahmen eine besondere Bedeutung. Die Flurneuordnung bietet die Chance, dass einige der im Plangebiet liegenden Gemeindestraßen saniert und den heutigen Anforderungen des landwirtschaftlichen Verkehrs angepasst werden. Vor allen Dingen im Bereich der Karlshofer Straße, Wittenrieder Straße, Am Birkenhain, Krummer Kamp, Zur Farm und Heinje Tannen besteht teils dringender Handlungsbedarf. Insofern sollte auch seitens der Gemeinde das Flurneuordnungsverfahren positiv begleitet und die grundsätzliche Bereitschaft bekundet werden, einer Sanierung von gemeindlichen Straßen und Wegen zuzustimmen und im angemessenen Rahmen in Form von „Sonderbeiträgen“ mitzufinanzieren.


Finanzierung:

Notwendige Haushaltsmittel sind in den Folgehaushaltsjahren einzuplanen.


Anlagen:

-       Beschlussvorlage für den gemeinsamen Verwaltungsausschuss am 20.04.2009

-       Übersichtsplan