Beschlussvorschlag:
Das Verfahren zur Flurneuordnung im Bereich
„Fintlandsmoor/Dänikhorster Moor“ wird seitens der Gemeinde Edewecht begrüßt.
Einer Sanierung von Straßen und Wegen der Gemeinde im Rahmen dieses Verfahrens
wird grundsätzlich zugestimmt. Baumaßnahmen sind mit der Gemeinde abzustimmen.
Die Gemeinde Edewecht ist bereit, entsprechende Baumaßnahmen im angemessenen
Rahmen mitzufinanzieren.
Sachdarstellung:
Zum Verfahren wird auf die bisherigen Berichte der
Verwaltung in den Gremien, insbesondere aber auf die letzte Berichtsvorlage für
die gemeinsame Sitzung des Verwaltungsausschusses am 20.04.2009 verwiesen
(Diese Berichtsvorlage ist dieser Vorlage beigefügt). Zurzeit steht das Bemühen
im Vordergrund, beim Landwirtschaftsministerium in Hannover zu erreichen, dass
das Flurneuordnungsverfahren noch im Jahre 2010 eingeleitet wird. Ein Ergebnis
steht derzeit noch aus. Andererseits hat sich inzwischen auf einer vom
Ammerländer Landvolkverband initiierten Veranstaltung ein Arbeitskreis
herausgebildet, der das Verfahren weiter begleiten wird. Dem Arbeitskreis gehören vor allem Landwirte,
Pächter und Eigentümer aus dem betroffenen Bereich an.
Dieser Beschlussvorlage ist ein Übersichtsplan beigefügt,
aus dem sich das Projektgebiet und die naturschutzfachlichen Zielsetzungen
ergeben, die dem Grunde nach Auslöser für das Flurneuordnungsverfahren waren.
Aus der Sicht der Gemeinde haben die möglichen straßenbaulichen Maßnahmen eine
besondere Bedeutung. Die Flurneuordnung bietet die Chance, dass einige der im
Plangebiet liegenden Gemeindestraßen saniert und den heutigen Anforderungen des
landwirtschaftlichen Verkehrs angepasst werden. Vor allen Dingen im Bereich der
Karlshofer Straße, Wittenrieder Straße, Am Birkenhain, Krummer Kamp, Zur Farm
und Heinje Tannen besteht teils dringender Handlungsbedarf. Insofern sollte
auch seitens der Gemeinde das Flurneuordnungsverfahren positiv begleitet und
die grundsätzliche Bereitschaft bekundet werden, einer Sanierung von
gemeindlichen Straßen und Wegen zuzustimmen und im angemessenen Rahmen in Form
von „Sonderbeiträgen“ mitzufinanzieren.
Finanzierung:
Notwendige Haushaltsmittel sind
in den Folgehaushaltsjahren einzuplanen.
Anlagen:
- Beschlussvorlage
für den gemeinsamen Verwaltungsausschuss am 20.04.2009
-
Übersichtsplan