Betreff
Antrag des Pflege Services Edewecht auf Vorfinanzierung von Planungskosten
Vorlage
2014/Stab/1771
Aktenzeichen
- To/Dö -
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Vorfinanzierung der Planungskosten von bis zu 100.000,00 € kann aus vorhandenen Liquiditätsmitteln der Gemeindekasse bereitgestellt werden. Die Verzinsung sollte 0,35 % p. a. betragen. Über die endgültige Finanzierung wäre zu entscheiden, wenn die Gesamtfinanzierung des Projektes ansteht.


Sachdarstellung:

Der Verwaltungsrat der AöR hat sich in seiner Sitzung am 12.11.2014 dafür ausgesprochen, dass als Ersatz für das vorhandene Gebäude des Alten- und Pflegeheimes ein Neubau errichtet werden soll. Nach ersten Schätzungen ist von einem Kostenvolumen von etwa 5,0 Mio. € auszugehen. Diese Summe ist allerdings nicht belastbar, da hierfür weitere Planungsschritte eines Architekturbüros notwendig sind. Nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge scheint eine solche Investition nur über Pflegeentgelte zu finanzieren zu sein, wenn die vorgenannte Kostensumme eingehalten werden kann.

 

Zur Vorbereitung einer endgültigen Investitionsentscheidung einschließlich der Darstellung notwendiger Finanzierungsalternativen ist die Beauftragung des Büros mit der Vorplanung sowie der Entwurfsplanung einschließlich einer detaillierten Kostenermittlung notwendig (Leistungsphase 2 und 3 der HOAI). Hierfür können Kosten von bis zu rd. 100.000,00 € einschließlich Mehrwertsteuer entstehen.

 

Die Vergabe der vorgenannten Leistungsphasen ist zur sicheren Bedarfsermittlung im Sinne des Vergaberechtes zwingend notwendig. Allerdings kann die AöR diese Kosten nicht aus eigenen Liquiditätsmitteln aufbringen, so dass vorgeschlagen wird, durch die Gemeinde für diese Beauftragung eine Summe von bis zu 100.000,00 € vorzufinanzieren. Die endgültige Finanzierung wäre nach dem Vorliegen der Entwurfsplanung entweder durch einen weiteren Zuschuss der Gemeinde an die AöR oder im Falle der - erhofften - Realisierung des Projektes im Rahmen der Gesamtfinanzierung sicherzustellen.

 

Neben der Planungsgrundlage ist noch zu klären, ob der Ersatzbau durch die AöR selbst finanziert und errichtet wird oder ob dies ganz oder teilweise durch die Gemeinde erfolgen könnte. Dies bedarf weiterer haushalts-, kommunal- und europarechtlicher Beurteilungen.

 

Hinsichtlich des Planungsauftrages ist festzustellen, dass im Falle der Weiterführung des Projektes die weiteren Planungsphasen nur auf der Grundlage einer europaweiten Ausschreibung vergeben werden dürfen.


Beschlussvorschlag:

Zur Vorfinanzierung der ersten Planungskosten für einen eventuellen Ersatzbau für das Alten- und Pflegeheim in Edewecht wird ein Liquiditätskredit in Höhe von bis zu 100.000,00 € gewährt.