Sachdarstellung:

Die Gemeinde Edewecht hat den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2009 zusammengestellt und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland zur Prüfung vorgelegt. Diese Prüfung wurde in dem Zeitraum vom 28.04.2014 bis 01.08.2014 mit Unterbrechungen durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde in dem Prüfbericht vom 12.08.2014 festgehalten. Der Jahresabschluss und der Prüfungsbericht sind als Anlagen beigefügt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt kommt nach seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss im Wesentlichen den gesetzlichen Grundlagen entspricht und dass sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, die gegen eine Entlastung der Bürgermeisterin sprechen.

 

Lediglich zwei Feststellungen wurden in den Prüfungsbericht aufgenommen. Darüber hinaus hat das Rechnungsprüfungsamt noch weitere Anmerkungen zum Jahresabschluss mit Schreiben vom 04.09.2014 vorgebracht. Hierzu hat die Bürgermeisterin mit Schreiben vom 07.10.2014 Stellung genommen. Beide Schreiben liegen ebenfalls als Anlage bei.

 

Der Jahresabschluss 2009 und der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes werden in der Sitzung näher erläutert.

 

Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG ist der Rat ausschließlich für den Beschluss über den Jahresabschluss, die Zuführung zu den Überschussrücklagen und die Entlastung der Bürgermeisterin zuständig.

 

Das Jahresergebnis für das Haushaltsjahr 2009 weist als ordentliches Ergebnis einen Betrag von 1.744.995,78 € und als außerordentliches Ergebnis einen Betrag von 61.499,72 € aus, zusammen somit 1.806.495,50 €. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, diese Beträge den jeweiligen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen bzw. des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen. Diese Rücklagen könnten in späteren Jahren dafür verwendet werden, eventuelle Fehlbeträge auszugleichen und somit einen Haushaltsausgleich zu gewährleisten.


Beschlussvorschlag:

1.      Gem. § 101 Abs. 1 NGO (§ 129 Abs. 1 NKomVG) beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2009 in der Fassung vom 20.06.2009.

 

2.      Gem. § 95 Abs. 1 NGO (§ 123 Abs. 1 NKomVG) beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von 1.744.995,78 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 61.499,72 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

3.      Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 101 Abs. 1 NGO (§ 129 Abs. 1 NKomVG) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2009.