Sachdarstellung:
Nach Auskunft der Firma Nehlsen, die in der Gemeinde Edewecht die Fäkalschlammentsorgung durchführt, ist für das Jahr 2015 eine geringe Preisanpassung bei den Entsorgungsdienstleistungen vorgesehen. Damit können die bisherigen Gebührensätze unverändert bleiben.
Folgende Gebührensätze gelten somit weiterhin:
1. |
Gebühr für die Grundentsorgungskosten |
60,00 €/Fall |
2. |
Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge |
18,00 €/m³ |
3. |
Gebühr für die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben |
9,00 €/m³ |
4. |
Gebühr für Sonderleistungen |
95,00 €/Std. |
Die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung ergibt, dass die Fäkalschlammentsorgungsgebühren (Gebühr für die Grundentsorgungskosten je Entsorgungsfall und die Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge) unverändert bleiben kann.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgende Beschlussempfehlung zu unterbreiten:
Beschlussvorschlag:
Die
mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am
02.12.2014 übersandte Gebührenbedarfsberechnung über die Gebühr zur Beseitigung
von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen wird festgestellt.
Die
Gebühren bleiben unverändert.