Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Beseitigung von Abwasser aus den Grundstücksabwasseranlagen für das Haushaltsjahr 2015
Vorlage
2014/Stab/1741
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

 

Nach Auskunft der Firma Nehlsen, die in der Gemeinde Edewecht die Fäkalschlammentsorgung durchführt, ist für das Jahr 2015 eine geringe Preisanpassung bei den Entsorgungsdienstleistungen vorgesehen. Damit können die bisherigen Gebührensätze unverändert bleiben.

 

Folgende Gebührensätze gelten somit weiterhin:

1.

Gebühr für die Grundentsorgungskosten

60,00 €/Fall

2.

Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge

18,00 €/m³

3.

Gebühr für die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben

9,00 €/m³

4.

Gebühr für Sonderleistungen

95,00 €/Std.

 

Die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung ergibt, dass die Fäkalschlammentsorgungsgebühren (Gebühr für die Grundentsorgungskosten je Entsorgungsfall und die Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge) unverändert bleiben kann.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgende Beschlussempfehlung zu unterbreiten:


Beschlussvorschlag:

Die mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 02.12.2014 übersandte Gebührenbedarfsberechnung über die Gebühr zur Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen wird festgestellt.

 

Die Gebühren bleiben unverändert.