Neuregelung der kirchlichen Trägerbeteiligung bei Kindertagesstätten
Finanzierung:
Der derzeitige kirchliche Anteil an den Aufwendungen für die Ev.-luth. Kindergärten in Jeddeloh II, Osterscheps und Portsloge von 151.300,- € reduziert sich um 2.800,- €.
Sachdarstellung:
Die Gemeinsame Kirchenverwaltung, Regionale Dienststelle Ammerland,
teilt mit Schreiben vom 27.02.2017 mit, dass die 48. Synode der Ev.-luth.
Kirche in Oldenburg beschlossen hat, die Bezuschussung für Kindertagesstätten
zu verändern und die mit den politischen Gemeinden geschlossenen Trägerverträge
entsprechend anzupassen.
Der im Jahr 2006 mit der Ev.-luth. Kirchengemeinde Edewecht geschlossene
Trägerschaftsvertrag sieht vor, dass die Kirche sich an den laufenden Kosten
mit 10 % der tatsächlich anfallenden Fachpersonalkosten beteiligt.
Der bis dahin geltende Vertrag sah eine Kostenbeteiligung der Kirche in
Höhe von 20 % der tatsächlich anfallenden Fachpersonalkosten vor, sodass der
kirchliche Anteil seinerzeit halbiert wurde.
Zukünftig beabsichtigt die Kirche, die Gruppen in ihren
Kindertagesstätten mit folgenden Pauschalen jährlich zu bezuschussen:
- Vor- und Nachmittagsgruppen: |
9.000,- € |
- Ganztagsgruppen: |
13.500,- € |
- Kleingruppen: |
4.500,- € |
Ab dem Jahr 2018 möchte die Ev.-luth. Kirche Oldenburg für die
vorstehenden Pauschalen einen Gesamtbetrag in Höhe von jährlich 5.350.000,- €
zur Verfügung stellen.
Somit wird bei der Einrichtung weiterer Gruppen in Ev.-luth.
Kindertagesstätten eine Bezuschussung durch die Kirche nur noch erfolgen, wenn
an anderer Stelle eine Gruppe aufgegeben wird.
Der Oberkirchenrat reagiert mit dieser Regelung auf die steigenden
Zuschussbedarfe im Kindertagesstättenbereich bei gleichzeitig sinkenden
Kirchensteuereinnahmen.
Für das Jahr 2017 sieht die Gemeinsame Kirchenverwaltung Ammerland laut
der uns vorgelegten Haushaltspläne für die Kindergärten Jeddeloh II,
Osterscheps und Portsloge eine Kostenbeteiligung in Höhe von insgesamt
151.300,- € vor.
Bei einer Umsetzung der neuen Regelung würde sich die Kirche mit einem
Zuschuss in Höhe von 148.500,- € beteiligen, sodass die Kostensteigerung der
Gemeinde Edewecht kurzfristig minimal ausfallen würde.
Zukünftig würden somit sämtliche Tariferhöhungen des Fachpersonals in
vollem Umfang von den Kommunen getragen werden.
Allerdings sollte auch berücksichtigt werden, dass es sich bei der
Ev.-luth. Kirche um den einzigen nichtkommunalen Träger von Kindertagesstätten
in der Region handelt, der sich tatsächlich an den anfallenden Kosten
beteiligt.
Somit wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, der beabsichtigten
Pauschalierung der Zuschüsse zum 01.01.2018 zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Der vorgeschlagenen Neuregelung der Trägerbeteiligung der Ev.-luth.
Kirchengemeinde Edewecht wird mit Wirkung ab dem 01.01.2018 zugestimmt.
Anlagen:
Anschreiben und Ergänzungsvertrag der Gemeinsamen Kirchenverwaltung Ammerland vom 27.02.2017