Betreff
Ev.-luth. Kirchengemeinde Edewecht
Neuregelung der kirchlichen Trägerbeteiligung bei Kindertagesstätten
Vorlage
2017/FB II/2550
Aktenzeichen
FB II - 23.10.2016
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Der derzeitige kirchliche Anteil an den Aufwendungen für die Ev.-luth. Kindergärten in Jeddeloh II, Osterscheps und Portsloge von 151.300,- € reduziert sich um 2.800,- €.


Sachdarstellung:

Die Gemeinsame Kirchenverwaltung, Regionale Dienststelle Ammerland, teilt mit Schreiben vom 27.02.2017 mit, dass die 48. Synode der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg beschlossen hat, die Bezuschussung für Kindertagesstätten zu verändern und die mit den politischen Gemeinden geschlossenen Trägerverträge entsprechend anzupassen.

 

Der im Jahr 2006 mit der Ev.-luth. Kirchengemeinde Edewecht geschlossene Trägerschaftsvertrag sieht vor, dass die Kirche sich an den laufenden Kosten mit 10 % der tatsächlich anfallenden Fachpersonalkosten beteiligt.

Der bis dahin geltende Vertrag sah eine Kostenbeteiligung der Kirche in Höhe von 20 % der tatsächlich anfallenden Fachpersonalkosten vor, sodass der kirchliche Anteil seinerzeit halbiert wurde.

 

Zukünftig beabsichtigt die Kirche, die Gruppen in ihren Kindertagesstätten mit folgenden Pauschalen jährlich zu bezuschussen:

 

- Vor- und Nachmittagsgruppen:

9.000,- €

- Ganztagsgruppen:

13.500,- €

- Kleingruppen:

4.500,- €

 

Ab dem Jahr 2018 möchte die Ev.-luth. Kirche Oldenburg für die vorstehenden Pauschalen einen Gesamtbetrag in Höhe von jährlich 5.350.000,- € zur Verfügung stellen.

Somit wird bei der Einrichtung weiterer Gruppen in Ev.-luth. Kindertagesstätten eine Bezuschussung durch die Kirche nur noch erfolgen, wenn an anderer Stelle eine Gruppe aufgegeben wird.

 

Der Oberkirchenrat reagiert mit dieser Regelung auf die steigenden Zuschussbedarfe im Kindertagesstättenbereich bei gleichzeitig sinkenden Kirchensteuereinnahmen.

 

Für das Jahr 2017 sieht die Gemeinsame Kirchenverwaltung Ammerland laut der uns vorgelegten Haushaltspläne für die Kindergärten Jeddeloh II, Osterscheps und Portsloge eine Kostenbeteiligung in Höhe von insgesamt 151.300,- € vor.

Bei einer Umsetzung der neuen Regelung würde sich die Kirche mit einem Zuschuss in Höhe von 148.500,- € beteiligen, sodass die Kostensteigerung der Gemeinde Edewecht kurzfristig minimal ausfallen würde.

 

Zukünftig würden somit sämtliche Tariferhöhungen des Fachpersonals in vollem Umfang von den Kommunen getragen werden.

 

Allerdings sollte auch berücksichtigt werden, dass es sich bei der Ev.-luth. Kirche um den einzigen nichtkommunalen Träger von Kindertagesstätten in der Region handelt, der sich tatsächlich an den anfallenden Kosten beteiligt.

 

Somit wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, der beabsichtigten Pauschalierung der Zuschüsse zum 01.01.2018 zuzustimmen.


Beschlussvorschlag:

Der vorgeschlagenen Neuregelung der Trägerbeteiligung der Ev.-luth. Kirchengemeinde Edewecht wird mit Wirkung ab dem 01.01.2018 zugestimmt.


Anlagen:

Anschreiben und Ergänzungsvertrag der Gemeinsamen Kirchenverwaltung Ammerland vom 27.02.2017