Betreff
Benutzungs- und Entgeltordnung für den Wohnmobilstellplatz am Marktplatz in Edewecht
Vorlage
2014/FB III/1640
Aktenzeichen
FB III Ka/En
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Im Zusammenhang mit den Beratungen über die Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes am Marktplatz hatte die Verwaltung angeregt, mit Blick auf die doch nicht unerheblichen personellen und sachlichen Aufwendungen, die der Gemeinde mit dem Betrieb des Platzes entstehen, künftig ein Entgelt für die Nutzung zu erheben. Gleichzeitig wurde die Vorlage eines Entwurfes einer Benutzungs- und Entgeltordnung angekündigt, um die Erhebung des Nutzungsentgeltes und in dem Zusammenhang auch die weitere Nutzung des Wohnmobilstellplatzes auf eine rechtlich sichere Grundlage zu stellen. Dieser Beschlussvorlage ist ein entsprechender Entwurf beigefügt.

 

Vorgesehen ist, für die Nutzung des Platzes ein Entgelt von 5,00 € für 24 Stunden zu erheben. Das Entgelt umfasst neben der Nutzung des Stellplatzes auch die Abwasser- und Müllentsorgung. Das Entgelt wird über einen Parkscheinautomaten erhoben. Strom und Wasser werden gesondert über die entsprechenden Versorgungsstationen abgerechnet.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Bauarbeiten für die Erweiterung des Stellplatzes bis Ende August d. J. abgeschlossen werden können. Dann sollte auch der Parkscheinautomat betriebsbereit sein. Die Benutzungs- und Entgeltordnung könnte daher zum 01.09.2014 in Kraft gesetzt werden.


Beschlussvorschlag:

Die Benutzungs- und Entgeltordnung für den Wohnmobilstellplatz am Marktplatz in Edewecht wird in der im Verwaltungsausschuss am 24.06.2014 vorgelegten Fassung in Kraft gesetzt.  


Anlagen:

-       Entwurf der Benutzungs- und Entgeltordnung