Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Erarbeitung des Satzungsbeschlusses
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 25.02.2014 hat der Verwaltungsausschuss die Durchführung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 178 „nördlich der Lajestraße“ in Nord Edewecht II im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB und die öffentliche Auslegung des Planentwurfes beschlossen. Der Entwurf der 1. Änderung samt Begründung liegt als Anlage Nr. 1 bei.
Ziel der Änderung ist, auf dem im Bebauungsplan Nr. 178 als WA 3 gekennzeichneten Bereich eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern zu ermöglichen. Bislang war dort nur die Errichtung von Reihenhäusern zulässig. Da sich das Grundstück trotz intensiver Bemühungen mit dieser Festsetzung bislang nicht vermarkten ließ, die Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken dagegen weiterhin groß ist, sollte mit der 1. Änderung die Aufteilung dieses Flurstücks in drei Grundstücke für die Errichtung von Einzel-/Doppelhäuser vorbereitet werden.
Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen hat in der Zeit vom 24.04.2014 bis 23.05.2014 stattgefunden.
Weder von privater noch von Seiten der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in dieser Zeit Stellungnahmen mit abwägungsrelevantem Inhalt vorgebracht worden.
Die rein redaktionellen und sonstigen Hinweise des Landkreises Ammerland, des OOWV, der Telekom Deutschland GmbH sowie des Niedersächsichen Landesamtes für Denkmalpflege – Referat Archäologie – werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Die entsprechenden Stellungnahmen sind als Anlage Nr. 2 beigefügt.
Das Planverfahren kann somit zum Satzungsbeschluss geführt werden.
Dem Rat sollte daher über den Verwaltungsausschuss folgender Beschlussvorschlag unterbreitet werden:
Beschlussvorschlag:
1. Zu den während der öffentlichen
Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 178 „nördlich der Lajestraße“
in der Zeit vom 24.04.2014 bis 23.05.2014 eingegangenen Stellungnahmen wird im
Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 10.06.2014 erarbeiteten
Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
2. Der Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 178 „nördlich der Lajestraße“, der aufgrund der
Vorschriften den BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten
Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als
Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 178 „nördlich der Lajestraße“ durch
Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf
die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung – Ammerländer Teil –
hinzuweisen.
Anlagen:
- Auslegungsentwurf der Satzung und Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 178
- Stellungnahmen aus öffentlicher Auslegung mit Hinweisen