Betreff
Änderung der Festlegung der Schuleinzugsbereiche für die Grundschulen der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2014/FB II/1631
Aktenzeichen
FB II - 03.06.2014
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Änderung bzw. Neufassung der Schuleinzugsbereichssatzung verursacht keine Kostenlast bei der Gemeinde Edewecht.


Sachdarstellung:

In der Sitzung des Schulausschusses vom 10. April 2010 hat sich der Ausschuss zuletzt mit den Einzugsbereichen der Grundschulen beschäftigt. Seinerzeit ging es vorrangig darum, aufgrund der rückläufigen Entwicklung der Schülerzahlen die vorhandenen Grundschulstandorte zu erhalten und zu stärken. Seinerzeit wurde erarbeitet, dass eine einseitige Öffnung der Schuleinzugsbereiche in Richtung der „kleinen“ Grundschulen und das damit verbundene Wahlrecht der Eltern als Möglichkeit der „Unterfütterung“ der „kleinen“ Grundschulen angesehen wurde.

 

Diese Öffnung hat in der Vergangenheit erst im Laufe der Jahre eine Nutzung erfahren. Es dauerte einige Zeit bis von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht worden ist. In diesem Jahr führte die Öffnungsklausel jedoch dazu, dass eine verstärkte Anwahl der Grundschule Jeddeloh insbesondere aus dem Bereich Portsloge zu verzeichnen war. Es bestand kurzfristig sogar die Gefahr, dass eine dritte Klasse in Jeddeloh hätte gegründet werden können/müssen. Diese Situation hat uns verwaltungsseits jedoch gezeigt, dass die Öffnungsklausel der Überarbeitung bedarf.

 

Zum einen hat die seinerzeitige Regelung zur Folge, dass die Grundschule Edewecht aufgrund der Öffnung sowohl in Richtung Osterscheps, als auch in Richtung Jeddeloh mit den jeweiligen Gemeindeteilen bewirkt hat, dass es keinen festen, konstanten Einzugsbereich mehr für die Grundschule Edewecht gibt. Zum anderen war mit der Öffnungsklausel nicht vorgesehen, aufgrund des Anwahlverhaltens der Eltern Baubedarf an der einen Schule und Leerstände an der anderen Schule zu verursachen. Eine Anwahl kann in Anbetracht der Schülerzahlen nur im vorhandenen Gebäudebestand zugelassen werden.

 

Insoweit ist hier eine Nachjustierung der Satzung notwendig. Es ist nunmehr vorgesehen, die Öffnungsklausel für die Gemeindeteile Kleefeld und Süd Edewecht so zu belassen, wie sie derzeit geregelt ist. Die Öffnungsklausel für den Gemeindeteil Portsloge sollte dahingehend modifiziert werden, dass die Möglichkeit der Anwahl der Grundschule Jeddeloh für die Kinder besteht, die einen Schulbusbeförderungsanspruch nach der Richtlinie des Landkreises Ammerland zu der originär zuständigen Grundschule Edewecht haben. Alle Kinder aus dem Gemeindeteil Portsloge, die in fußläufiger bzw. radläufiger Entfernung zur Grundschule Edewecht wohnhaft sind, sollen zukünftig auch die Grundschule Edewecht besuchen. Die Öffnungsklausel für den Gemeindeteil Nord Edewecht ist bis heute nicht in Anspruch genommen worden und soll daher auch zurückgenommen werden. Der Gemeindeteil Nord Edewecht verbleibt allein bei der Grundschule Edewecht.

 

Darüber hinaus wurde die Satzung über die Schuleinzugsbereiche redaktionell überarbeitet. Der neue Satzungsentwurf ist der Vorlage beigefügt.

 

Die Thematik der erforderlichen Neufassung bzw. Änderung der Satzung über Schuleinzugsbereiche ist im Vorfeld mit der Vorsitzenden des Gemeindeelternrates erörtert worden. Es wurde vereinbart, dass nach Beratung im Schulausschuss der Entwurf zur Stellungnahme übersandt wird.


Beschlussvorschlag:

Der Neufassung der Schuleinzugsbereichssatzung der Gemeinde Edewecht wird in der vorgelegten Form zugestimmt.


Anlagen:

Satzungsentwurf