Betreff
Platzbedarf im Kindergartenbereich
Situation Friedrichsfehn
Vorlage
2014/FB II/1601
Aktenzeichen
FB II - 06.05.2014
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Finanzierung ist der Sachdarstellung zu entnehmen.

Über die möglichen weiteren Folgekosten wird in der Sitzung berichtet werden.


Sachdarstellung:

In den vergangenen drei Jahren konnten wir immer wieder darüber berichten, dass die Kinderzahlen im Kindergartenbereich (über 3jährige) sich nicht mehr so rasant entwickelten und insoweit eine Entspannung in der Platznachfrage entstanden war. So konnte vor drei Jahre eine Außengruppe des Kindergartens Sonnenhügel zurückgefahren werden, da die vorhandenen Plätze in den Stammhäusern ausreichten, um den Bedarf perspektivisch auch für die Folgejahre zu decken.

 

Es zeichnet sich jetzt ab, dass sich vermehrt Familien mit Kindern in Friedrichsfehn aufgrund der Baulandpolitik der Gemeinde Edewecht ansiedeln. Dies führt nunmehr dazu, dass die Nachfrage nach Kindergartenplätzen in Friedrichsfehn deutlich ansteigt.

 

Bei der derzeitigen Platzvergabe für das kommende Kindergartenjahr 2014/15 kann konkret zugeordnet werden, dass die Zuzüge von Familien mit Kindern in das zuletzt entwickelte Baugebiet „Am Staatsforst Wildenloh“ dazu führen, dass die Gemeinde Edewecht nicht ausreichend Kindergartenplätze in Friedrichsfehn für alle zur Verfügung stellen kann.

 

Auch unter Berücksichtigung aller Vergaberegeln verbleibt ein Mehrbedarf von derzeit 10 Plätzen. Dieser Mehrbedarf könnte durch die befristete Genehmigung einer Kleingruppe für das kommende Kindergartenjahr aufgefangen werden. Diese Kleingruppe sollte in den Bewegungsraum der Krippe „Lüttefehn“ als Startergruppe gegeben werden. Dieses Vorhaben wird vom Landesjugendamt befürwortet, jedoch wird darauf hingewiesen, dass eine Genehmigung nur befristet, d.h. vorübergehend ausgesprochen werden wird.

 

Insoweit muss mit Blick darauf, dass in Kürze ein weiteres Baugebiet „Fuhrkenscher Grenzweg“ in die Vergabe gehen wird und das Baugebiet „Am Staatsforst Wildenloh“ noch nicht komplett bezogen ist, eine Lösung für den weiter entstehenden Kindergartenbedarf geprüft und erarbeitet werden.

 

1.    Lösungsansatz (Schaffung einer Lösung im vorhandenen Bestand)

Der Kindergärten Friedrichsfehn führt bereits 5 Vormittagsgruppen sowie eine Vormittagswaldgruppe und hat damit die rechtlich zulässige Maximalgrenze erreicht, so dass die Ansiedlung einer weiteren Vormittagsgruppe ausscheidet.

 

Der Kindergarten Sonnenhügel ist als zweigruppiger Kindergarten mit Bewegungsraum konzipiert. Es wäre insoweit denkbar, den Bewegungsraum als Gruppenraum zu nutzen. Zweigruppige Einrichtungen müssen nicht zwingend einen Bewegungsraum führen, in dem Moment jedoch, wo die dritte Gruppe hinzukäme, wäre der Bewegungsraum Vorschrift. Bei der seinerzeitigen Prüfung bezüglich der Schaffung der Krippe war festgestellt worden, dass die örtlichen Gegebenheiten zur Schaffung weiterer Anbaubereiche sehr schlecht sind. Insoweit scheidet aus Sicht der Verwaltung auch diese Möglichkeit aus.

 

Die in Friedrichsfehn zur Verfügung stehenden schulischen Räume werden für die zweizügige Grund- und Oberschule komplett benötigt. Die Oberschule wird zum Schuljahr 2014/15 die Schuljahrgänge 5, 6 und 7 umfassen. Die Nutzung schulischer Räume scheidet daher ebenfalls aus.

 

2.    Lösungsansatz (Umnutzung vorhandener  gemeindlicher Räume)

Es wäre grundsätzlich denkbar, das Jugendzentrum in Friedrichsfehn umzunutzen/umzubauen und dort einen eingruppigen Kindergarten einzurichten. Für den seinerzeitigen Bau des Jugendzentrums hat die Gemeinde Edewecht Fördermittel des Landes Niedersachsen in Anspruch genommen. Gemäß seinerzeitigem Förderbescheid trifft uns damit eine 25jährige Bindungsfrist hinsichtlich der Nutzung des Gebäudes. Das Gebäude ist im Jahre 2000 fertiggestellt worden, so dass die Bindungsfrist erst im Jahre 2025 enden wird. Die Förderung betrug seinerzeit 120.000 DM.

 

Zudem festzuhalten bleibt, dass das Jugendzentrum nicht ersatzlos gestrichen werden könnte, sondern für den Ortsteil Friedrichsfehn mit rd. 4.000 Einwohnern ein Ersatz zu schaffen wäre. Der Bau von Jugendzentren wird derzeit nicht vom Land Niedersachsen gefördert. Ein Ersatzbau wäre von der Gemeinde Edewecht zu finanzieren. Eine Anmietung von Räumlichkeiten in Friedrichsfehn für eine Nutzung als Jugendräume erscheint in Anbetracht des heutigen Mietmarktes und der zu erwartenden Vorbehalte bezüglich der beabsichtigten Nutzung problematisch. Aus Verwaltungssicht scheidet damit auch diese Alternative damit aus.

 

3.    Lösungsansatz (Neubau eines eingruppigen Kindergartens)

Eine weitere Alternative wäre, einen eingruppigen Kindergarten in Friedrichsfehn auf einem möglichst gemeindeeigenen Grundstück neu zu schaffen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch bei Schaffung einer eingruppigen Einrichtung die notwendigen Funktionsräume (Küche, Mitarbeiterraum, Toiletten für Kinder und Mitarbeiter, behinderten gerechte Toilette, Ruheraum, Heizung usw.) zu schaffen wären. Das führt natürlich dazu, dass ein kompletter Neubau ein größeres Volumen beinhaltet. Eine grobe Kostenschätzung ohne Berücksichtigung eines möglichen Grunderwerbs und ohne Mobiliar ergibt ein Kostenvolumen von geschätzt rd. 600.950 Euro.

 

4.    Lösungsansatz (Anbau an die Kinderkrippe Friedrichsfehn)

Darüber hinaus bestünde die Option, weitere Räume an die Kinderkrippe in Friedrichsfehn anzubauen. Zunächst wäre die Schaffung eines Kindergartenraumes nebst Nebenraum (Schlafraum) und sowie Wickel-/WC-Bereich auf jeden Fall erforderlich, da konkret der Bedarf an Kindergartenplätzen besteht. Für die Schaffung der genannten Räumlichkeiten würden nach grober Kostenschätzung ohne Berücksichtigung von Mobiliarkosten geschätzt rd. 286.790 Euro  entstehen.

Zusammenfassung:

Die Lösungen 1 und 2 scheiden aus Sicht der Verwaltung von Anfang an aus. Die Lösungen 3 und 4 sind grundsätzlich beide umsetzbar, unterscheiden sich jedoch erheblich in der Kostenlast für die Gemeinde Edewecht.

 

Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass derzeit zwar aktuell der Platzbedarf im Kindergarten erkennbar ist, es ist jedoch auch zu erwarten, dass weiterer Betreuungsbedarf für unter 3jährige entstehen wird. Die Gemeinde Edewecht ist im Bereich der Betreuungsangebote für unter 3jährige gut aufgestellt, weil es im Gemeindegebiet Edewecht traditionell eine sehr gute Versorgung über viele Tageseltern gibt. Die Gemeinde Edewecht verfügt bislang insgesamt über 65 Betreuungsplätze in Einrichtungen und  rd. 125 Betreuungsplätze in der Tagespflege. Inzwischen befinden sich weitere Tagespflegekräfte in der Ausbildung, so dass auch hier die Versorgung auf einem hohen Niveau gewährleistet bleiben kann.

 

Es ist jedoch punktuell in Friedrichsfehn zu erwarten, dass weiterer Betreuungsbedarf für unter 3jährige entstehen wird, so dass auch darüber nachgedacht werden muss, ob perspektivisch auch im Krippenbereich über eine Erweiterung nachgedacht werden sollte.

 

Unter Berücksichtigung dieses Aspektes würden die Alternative 3 (Neubau) mit einem geschätzten Kostenvolumen von rd. 892.500 Euro und die Alternative 4 (Anbau an Krippe) mit einem geschätzten Kostenvolumen von rd. 573.580 Euro zu Buche schlagen.

 

Fördersituation:

Für die Schaffung von Kindergartenplätzen kann eine Förderung des Landkreises Ammerland in Anspruch genommen werden. Eine Landesförderung gibt es für die Schaffung von Kindergartenplätzen nicht mehr, jedoch könnten Mittel aus dem Landesförderprogramm für die Schaffung von Krippenplätzen in Anspruch genommen werden.

 

Die Finanzierung könnte wie folgt dargestellt werden:

 

Alternative 3 (Neubau)

Reine Baukosten, geschätzt                                     

 

750.000 Euro

 

      

Zzgl. MwST

142.500 Euro

892.500 Euro

Landkreis Förderung bei Neubau Kindergarten

pro Platz 2.556 Euro x 25 Plätze =     

 

 

63.900 Euro

pro Platz Krippe = 15 x 2.556 Euro =                                                                   

 

38.340 Euro

Landesförderung RAT-Mittel für Krippe

7.700 Euro pro Platz =                                                                                         

 

 

115.500 Euro

Eigenanteil der Gemeinde, geschätzt                                                              

 

674.760 Euro

 

 

 

Alternative 4 (Anbau)

 

 

Reine Baukosten, geschätzt

482.000 Euro

 

Zzgl. MwSt

91.580 Euro

573.580 Euro

Landkreis Förderung bei Erweiterung Kindergarten

Pro Platz 1.534 Euro x 25 Plätze =                                                                        

 

 

38.350 Euro

Erweiterung Krippe = 15 Plätze x 1.534 Euro =                                                  

 

23.010 Euro

Landesförderung RAT-Mittel für Krippe

7.700 Euro pro Platz =                                                                                          

 

 

115.500 Euro

Eigenanteil der Gemeinde, geschätzt

 

396.720 Euro

 

 

Es ist zu beachten, dass die Landesförderung derzeit nach dem „Windhundprinzip“ vergeben wird. Die erste Landesförderung war auf Landkreisbasis kontingentiert. Die jetzige Förderrichtlinie sieht das nicht vor. Wenn die Mittel abgerufen sind, bekommen die Kommunen, die später beantragen, keine Förderung mehr.

 

Abwägung:

Zunächst ist verwaltungsseits eine Kontaktaufnahme zum Verein für Kinder e.V., Oldenburg, erfolgt. Der Verein bzw. der hieraus neu gegründete Verein Wurzel e.V. hat das Gebäude der Gaststätte Kracke erworben und beabsichtigt, dort Angebote für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Die Anfrage diente dazu, zu hinterfragen, ob der Verein auch beabsichtige, ein Betreuungsangebot in Form von Kindergarten oder Krippe in Wildenloh anzubieten. Die Anfrage ergab, dass der Verein kein solches Angebot, sondern Angebote für Kinder und Jugendliche im Bereich der Umweltbildung schaffen will.

 

Unter Berücksichtigung der Kostenlast/des Eigenanteils der Gemeinde für die Erweiterung des Kindergarten- und des Krippenangebotes in Friedrichsfehn und der Option, die neu geschaffenen Kindergartenräume im Bedarfsfalle ebenfalls in Krippenräume umzuwandeln, sofern sich die Kindergartenentwicklung verändern und tendenziell die Krippennutzung zukünftig steigen wird, wird aus Verwaltungssicht die Umsetzung der Alternative 4 empfohlen.

 

Die Krippe in Friedrichsfehn ist in Holzrahmenbauweise errichtet worden, so dass die Anbauten in gleicher Art und Weise vorgesehen werden sollten. Damit wäre eine Einplanung der notwendigen Finanzmittel über die Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2015 möglich und eine Fertigstellung zum Kindergartenjahr 2015/16 realisierbar. Dafür wäre es allerdings notwendig, die Planungskosten für eine solche Maßnahme bereits über den Nachtragshaushalt 2014 bereitzustellen.

 

Die Baumaßnahme sollte sodann zur baufachlichen Begleitung an den Bauausschuss verwiesen werden. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die notwendige Möblierung und die evtl. Kosten für die Gestaltung des Außenbereiches zu erarbeiten und die Kosten hierfür zur Herbstsitzung dieses Fachausschusses zu beziffern.


Beschlussvorschlag:

1.    Der befristeten Einrichtung einer Kindergarten-Kleingruppe an der Krippe Friedrichsfehn ab dem Kindergartenjahr 2014/15 wird zugestimmt.

2.    Zur Deckung der erwarteten Betreuungsbedarfe im Kindergarten- wie Krippenbereich in Friedrichsfehn wird der Umsetzung der Alternative 4, Schaffung von Anbauten an die Krippe Friedrichsfehn, zugestimmt. Es sollen ein Bereich für Kindergartenkinder (über 3jährige) und ein Bereich für weitere Krippenkinder (unter 3jährige) mit geschaffen werden. Ziel soll sein, dass die neuen Gruppen möglichst zu Beginn des Kindergartenjahres 2015/16 zur Verfügung stehen.

3.    Zur weiteren Planung der Umsetzung einer solchen Baumaßnahme werden Planungskosten in Höhe von pauschal 50.000 Euro über den Nachtragshaushalt 2014 zur Verfügung gestellt werden. Die notwendigen weiteren Finanzmittel für die Baumaßnahme wären sodann ebenfalls über den Nachtragshaushalt 2014 oder spätestens über den Haushalt 2015 zur Verfügung zu stellen.

4.    Die Baumaßnahme wird sodann zur baufachlichen Begleitung an den Bauausschuss verwiesen.

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Kosten für das notwendige Mobiliar und die Gestaltung des Außenbereiches zu ermitteln und zur Herbstsitzung dieses Fachausschusses zur Beratung vorzulegen.

6.    Die notwendigen Förderanträge sind nach Vorlage einer endgültigen Planung und gesicherten Kostenkalkulation verwaltungsseits an das Land Niedersachsen und den Landkreis Ammerland zu richten.