Betreff
Gerätewagen-Logistik der Ortswehren Edewecht und Jeddeloh II
Vorlage
2014/FB II/1600
Aktenzeichen
FB II - 05.05.2014
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 10.000,00 € wären über den Nachtragshaushalt 2014 zu beordnen.


Sachdarstellung:

Bekanntlich wurden im vergangenen Jahr die Gerätewagen-Logistik (GW-L) für die Ortswehren Edewecht und Jeddeloh II angeschafft. 15.000,00 € wurden seitens der Gemeinde Edewecht für die Beschaffung pro Fahrzeug zur Verfügung gestellt; weiterhin wurden den Wehren aus dem Verkauf des LF 16 der Ortswehr Edewecht je 5.000,00 € für den Ausbau der Fahrzeuge überlassen.

Beide Ortswehren haben die MAN-Nutzfahrzeuge mit vielen, ehrenamtlichen Stunden in Eigenleistung zu feuerwehrtauglichen Einsatzfahrzeugen ausgebaut. Das Gemeindekommando beziffert diese geleisteten Stunden mit ca. 10.000,00 €. Laut Gemeindekommando ist derzeit davon auszugehen, dass die Fahrzeuge die nächsten 10 bis 15 Jahre für den Einsatzdienst der Feuerwehr zur Verfügung stehen werden.

Der Ausbau der Fahrzeuge hat jedoch in beiden Wehren Kosten über die vorhandenen 5.000,00 € hinaus verursacht, die durch Eigenmittel nicht aufzufangen sind. So wurde bei der Einheit Edewecht die Instandsetzung der Ladebordwand durch eine Fachfirma erforderlich und hat das Budget zusätzlich mit fast 4.000,00 € belastet. Bei der Einheit Jeddeloh II verursachte der Einbau einer Hebebühne Kosten von ca. 3.000,00 €. Beide Fahrzeuge wurden in Feuerwehrrot lackiert, gepolstert, mit Blaulicht und Funk ausgestattet. Die Lackierung der Fahrzeuge belastete das Budget mit ca. 6.000,00 €.

Das Gemeindekommando beantragt daher, für die Gerätewagen-Logistik nochmals finanzielle Mittel bereit zu stellen.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, für die Gerätewagen-Logistik insgesamt 10.000,00 € zur Verfügung zu stellen.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Edewecht bewilligt den Ortswehren Edewecht und Jeddeloh II für den Ausbau der Gerätewagen-Logistik Mittel von insgesamt 10.000,00 €. Die notwendigen Finanzmittel sollen gemäß § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.


Anlagen:

Antrag des Gemeindekommandos – Gerätewagen-Logistik vom 23.04.2014