Betreff
Potenzielle Flächen für Windenergie in der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2014/FB III/1583
Aktenzeichen
FB III - Ko
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Letztmalig wurde das Thema Windenergie im August des vergangenen Jahres in den Gremien der Gemeinde Edewecht beraten. Damals wurde das Standortkonzept für das Kreisgebiet vorgestellt. Es wurde auch herausgearbeitet, welche grundsätzlichen Folgerungen sich aus dem Ergebnis der Studie für das Gebiet der Gemeinde Edewecht ergeben. Die Beratung erfolgte seinerzeit mit dem Ergebnis, dass aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik die Angelegenheit zwecks ausführlicher Beratung in die Fraktionen zurückverwiesen wurde. Auf die Beschlussvorlage Nr. 2013/FB III//1370 zur Sitzung des Bauausschusses am 13.08.2013 und auf die anschließenden Beratungen im Bauausschuss und im Verwaltungsausschuss wird an dieser Stelle verwiesen. Zur Verdeutlichung der sich aus Edewechter Sicht aus dem Standortkonzept ergebenden Situation ist als  Anlage Nr. 1 (in verkleinerter Form) eine Übersichtskarte der - differenziert nach den sog. „harten und weichen Tabuzonen“ – verbleibenden Flächen beigefügt.

 

Neben den seinerzeit bereits vor der Beratung in den Gremien im August letzten Jahres vorliegenden Anträgen auf Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung von Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich Edewecht/Querenstede (Germania Windpark GmbH & Co. KG) sowie im Bereich Hogenset in Husbäke (EWE Energie AG) wurden mittlerweile von allen Eigentümern der im Standortkonzept dargestellten Windeignungsgebiete in Edewecht/Querenstede (bezogen auf die Edewechter Teilflächen) sowie Wittenberge/Lohorst ebenfalls Anträge auf Ausweisung von Flächen für die Windenergie gestellt. Für die Fläche Edewecht/Querenstede kann noch angemerkt werden, dass dort die Antragstellung von der Fa. BayWa r.e. Wind GmbH initiiert wurde. Alle vorstehend angesprochenen Anträge sind dieser Beschlussvorlage als Anlage Nr. 2 beigefügt.

 

Zu der im Standortkonzept dargestellten Potenzialfläche in Husbäke wurde zudem zwischenzeitlich von Anliegern der Breslauer Straße eine Eingabe samt Unterschriftenliste mit 67 Unterzeichnern eingereicht, in dem sich die Eingabeführer gegen eine Ausweisung von Flächen für die Windenergie im Bereich Hogenset aussprechen. Die Eingabe sowie die dazugehörige ausführliche Begründung liegen dieser Beschlussvorlage als Anlage Nr. 3 bei.

 

Wie bereits im vergangenen Jahr dargelegt wurde, sind im Falle der Aufnahme einer Bauleitplanung für die Ausweisung von Flächen für die Windkraft von der Gemeinde Edewecht alle sich aus dem Standortkonzept als grundsätzlich geeignet ergebenden Flächen in gleichem Umfang und in gleicher Tiefe in abwägungstechnischer Hinsicht zu prüfen.

 

Hierbei geht es um folgende Flächen:

 

a)    Fläche in Husbäke südlich des Küstenkanals mit einer Größe von rund 77 ha.

b)    Fläche in Wittenberge westlich der Lohorster Straße in zwei Teilen zur Größe von 32,6 ha.

c)    Fläche in Wittenberge im Fintlandsmoor zur Größe von 5 ha auf Edewechter Seite. Die Gesamtfläche dieser Potenzialfläche beträgt mit dem angrenzenden Westersteder Anteil rund 14,7 ha.

d)    Fläche in Edewecht und Osterscheps nördlich des Göhlenweges in zwei Teilen zur Größe von 12 ha auf Edewechter Seite. Die Gesamtfläche dieser Potenzialfläche mit dem angrenzenden Zwischenahner Anteil beträgt rund 45 ha.

 

Von der Stadt Westerstede wurde inzwischen auf entsprechende Nachfrage erklärt, dass  nicht absehbar ist, wann dort das Thema Windkraft weiter behandelt wird. Damit scheidet derzeit eine gemeinsame, interkommunale Betrachtung der Fläche im Fintlandsmoor aus. Der Edewechter Teil der Fläche ist für sich allein für eine Entwicklung als Windpark zu klein.

 

Das gleiche gilt für die Edewechter Teile der Fläche im Bereich Edewecht/Osterscheps bzw. Querenstede/Ekern. Hierzu hat die Gemeinde Bad Zwischenahn inzwischen mitgeteilt, dass der dortige Verwaltungsausschuss derzeit vor dem Hintergrund der im Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Zwischenahn dargestellten Sonderbaufläche für Windenergie und der damit verbundenen Rechtswirkungen einen Handlungsbedarf zur weiteren Begutachtung der diskutierten Flächen nicht sieht. Hierbei wäre die weitere Entwicklung der Energiewende, insbesondere der Rechtsprechung sowie der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu dieser Thematik, zu beachten. Auch hier scheidet damit für die Gemeinde Edewecht derzeit eine gemeinsame Betrachtung der Potenzialfläche aus und auch hier ist bezogen auf die Edewechter Seite die Fläche für einen Windpark zu klein. 

 

Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich somit, dass mit Blick auf eine kurzzeitige Betrachtung von möglicherweise geeigneten Standorten im Gemeindegebiet nur die Flächen in Wittenberge/Lohorst und südlich des Küstenkanals in Husbäke verbleiben. Diese wären, wie oben erläutert, im Falle der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Windenergie voll umfänglich in die weiteren Betrachtungen einzustellen. Das bedeutet, dass für beide Flächen insbesondere auch eine umfassende, über einen Zeitraum von einem Jahr stattfindende und vergleichbare avifaunistische Untersuchung durchzuführen wäre.

 

Wie schon berichtet, wurde für die Fläche Hogenset durch die EWE Energie AG im vergangenen Jahr eine avifaunistische Begutachtung in Auftrag gegeben. Die Begutachtung wurde vom Planungsbüro Diekmann & Mosebach, Rastede, in der Zeit von März 2013 bis März 2014 durchgeführt. Um zu gewährleisten, dass alle Beteiligten den gleichen Wissensstand erhalten, wird das Planungsbüro die Ergebnisse seiner Untersuchungen in der Sitzung des Bauausschusses vorstellen.

 

Hinsichtlich der Fläche in Wittenberge/Lohorst ist noch anzumerken, dass auf konkrete Nachfrage bei der Gemeinde Barßel von dort bestätigt worden ist, dass im Zuge der dortigen Planungen zur Ausweisung eines weiteren Gebietes für die Windkraft Flächen favorisiert werden, die unmittelbar an Wittenberge/Lohorst angrenzen. Die Lage der betroffenen Flächen in der Gemeinde Barßel kann der Anlage Nr. 4 entnommen werden.

 

Ziel der Beratung sollte nunmehr sein, grundsätzlich darüber zu entscheiden, ob die Gemeinde Edewecht auf der Grundlage des fortentwickelten Standortkonzeptes und vor allem unbeschadet der seit 1998 rechtskräftigen und bestandskräftigen Flächenausweisung für die Windenergie im Bereich „Hübscher Berg“ in Westerscheps die Ausweisung weiterer Flächen prüfen will. Wenn ja, wären als nächster Schritt die avifaunistischen Untersuchungen und Untersuchung der Fledermauspopulation einzuleiten.


Beschlussvorschlag:

Ein Beschlussvorschlag ist in der Sitzung zu erarbeiten.


Anlagen:

-       Karte Potenzialflächen Edewecht

-       Anträge auf Aufweisung von Flächen für die Windkraft

-       Eingabe der Anlieger der Breslauer Straße

-       Übersichtskarte zur Lage der Potenzialflächen in der Gemeinde Barßel