Arbeitsauftrag
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Edewecht verfügt über eine Vielzahl von Sportstätten und -plätzen in gemeindlicher Trägerschaft und engagiert sich für die gemeindlichen Sportvereine. Neben der Schaffung und Unterhaltung von Gebäuden und Sportplätzen gewährt die Gemeinde Edewecht laufende Sportgerätebeihilfen und Förderungen.
Viele Kommunen haben inzwischen eigene Sportförderrichtlinien erlassen, um die Förderung des Sports mit all seinen Facetten gleichberechtigt, zielgerichtet und transparent zu gestalten. In der Gemeinde Edewecht hat sich im Laufe der Jahre eine Förderpraxis entwickelt, die das Eigenengagement der Sportvereine fördert. Bislang werden jeweils Einzelfallentscheidungen getroffen, wobei in der Regel bei etwaigen Förderanträgen ein Eigenanteil des jeweiligen Vereines eingefordert wird.
Die Verwaltung möchte eine gemeindliche Sportförderrichtlinie erarbeiten und damit ebenfalls die bereits gelebte Praxis gleichberechtigt, zielgerichtet und transparent für alle festschreiben.
Folgende Rahmenbedingungen sollten aus Sicht der Verwaltung hierbei berücksichtigt werden:
- Grundsätzliches
Antragsberechtigt: Sportvereine mit Sitz in der Gemeinde Edewecht und bei bestehender Mitgliedschaft im Kreissportbund Ammerland
Anträge müssen vom Vereinsvorstand gestellt werden
- Sportgeräte
a) Es wird eine allgemeine Sportgerätebeihilfe gewährt, Verteilungsmodalitäten wie bereits beschlossen, derzeitig 10.000 Euro Gesamtsumme, verteilt nach
Grundbetrag Verein 50 Euro
Restbetrag verteilt nach Anzahl der jugendlichen und erwachsenen Mitgliedern in einem Verhältnis von einem Erwachsenen zu 4 Jugendlichen. Maßstab Bestandserhebungszahlen des Kreissportbundes Ammerland
b) Beschaffung von Sportgeräten
Einzelanträge nur möglich, wenn ein Gerät über 400 Euro kostet und für die Sportarbeit erforderlich ist, Höchstzuschusssumme 1.500 Euro
- Sportstätten
a) Gefördert werden Neubau, Modernisierung oder Sanierung
Zuschüsse werden gewährt sowohl für die Bestandssicherung wie auch die Bestandsentwicklung (hierzu zählen auch Erweiterungsmaßnahmen)
b) Keine Förderung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe, sowohl insgesamt, wie auch anteilig
c) Sportstätten und –plätze stehen in der Regel im Eigentum der Gemeinde Edewecht Neubau, Modernisierung oder Sanierung auf Antrag eines Sportvereines
- Angemessener Eigenanteil des Vereins bei anerkanntem Bedarf (in der Regel ein Drittel der Gesamtkosten) Eigenanteil = Eigenmittel, Fremdmittel, Eigenleistungen
- Weitere öffentliche Finanzierungshilfen (Bund, Land, Landessportbund, Fachverbände, Landkreis Ammerland usw.) ausgeschöpft bzw. beantragt
- Finanzierung sichergestellt
d) Förderung, wenn vereinseigene Sportstätten neu gebaut, modernisiert oder saniert werden sollen
- Gesamtkosten ein Volumen von 20.000 Euro übersteigt
- Sportstätte im Eigentum des beantragenden Vereins steht/übergeht oder ein mind. 25jähriger Nutzungsvertrag besteht
- Angemessener Eigenanteil des beantragenden Vereins (in der Regel mind. ein Drittel der Gesamtkosten) Eigenanteil = Eigenmittel, Fremdmittel, Eigenleistungen
- Weitere öffentliche Finanzierungshilfen (Bund, Land, Landessportbund, Fachverbände, Landkreis Ammerland usw.) ausgeschöpft bzw. beantragt werden
- Darlegung des Vereins, dass die Investitionen und Folgekosten des Eigenanteils bzw. der Gesamtmaßnahme zukünftig finanziert werden können
Förderung baulicher Maßnahmen oder Sportgeräte sollte sich orientieren am prozentualen und absoluten Anteil der Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren zur Gesamtmitgliederzahl
Kategorie Grün: ab 75 Gesamtmitglieder, davon 50 Jugendliche oder 40 % Anteil Jugendliche der Gesamtmitglieder des Sportvereins
Kategorie Gelb: ab 75 Gesamtmitglieder, davon 30 Jugendliche oder 25 % Anteil Jugendliche der Gesamtmitglieder des Sportvereins
Kategorie Rot: ab 75 Gesamtmitglieder, davon weniger als 25 % Jugendliche der Gesamtmitglieder oder weniger als 75 Gesamtmitglieder
Maßnahme |
Grün |
Gelb |
Rot |
Beschaffung Sportgeräte |
40 % |
25 % |
10 % |
Maßnahme zur Bestandssicherung |
Bis zu 65 % |
Bis zu 60 % |
Bis zu 55 % |
Maßnahme zur Bestandsentwicklung |
Bis zu 65 % |
Bis zu 60 % |
Bis zu 55 % |
Alle Beschaffungsmaßnahmen müssen innerhalb des Jahres der Bewilligung angeschafft werden. Nachweise sind vorzulegen.
Baumaßnahmen müssen innerhalb von drei Jahren nach Bewilligung abgeschlossen sein. Verwendungsnachweis ist vorzulegen. Abschlagszahlungen sind möglich nach Rechnungsvorlage.
Es sollten die finanziellen und
rechtlichen Rahmenbedingungen der zukünftigen Sportförderung der Gemeinde
Edewecht festgelegt werden, damit anhand dieser Vorgaben eine Richtlinie
erarbeitet werden kann.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Sportförderrichtlinie für die
Gemeinde Edewecht auf der Basis der in der heutigen Sitzung erarbeiteten
Rahmenbedingungen zu erarbeiten und zur weiteren Beratung erneut vorzulegen.