Sachdarstellung:
Aufgrund verschiedener Beschlüsse der Gremien werden nach dem derzeitigen Stand für das Haushaltsjahr 2014 folgende Über- und Außerplanmäßigkeiten erwartet:
a) |
Genehmigung über- und außerplanmäßiger Auszahlungen über 10.000 €: |
||
|
- |
Für das Modellvorhaben „Inklusion“ wird ein Betrag von bis zu 15.000 €
benötigt. (Beschluss des Verwaltungsausschusses am 25.02.2014) |
|
|
- |
Die Fachunterrichtsraumausstattung bei der Grund- und Oberschule
Friedrichsfehn erfordert 30.000 €. (Beschluss des Verwaltungsausschusses am
25.02.2014) |
|
|
- |
Für die Ausstattung der Turnhalle bei der Grundschule Edewecht mit
neuen Schränken etc. sind 10.500 € erforderlich. (Beschluss des
Verwaltungsausschusses am 25.02.2014) |
|
|
- |
Für das Projekt WAS – Wirtschaft - Ausbildung - Schule – Verbesserung
der Ausbildungsreife von Schulabgängern – gemeinsames Projekt der Edewechter
Schulen, Betriebe und der Gemeindeverwaltung Edewecht – wird ein Betrag von
bis zu 15.000 € benötigt. (Beschluss des Verwaltungsausschusses vom
25.02.2014). |
|
|
|
|
|
b) |
Bericht über über- und außerplanmäßige
Ausgaben bis 10.000 €: |
||
|
Der aufgrund des Wegfalles von
Landesmitteln wieder ins Leben gerufene Schulmaterialfonds erfordert einen
Betrag von 5.000 €. (Beschluss des Verwaltungsausschusses vom
25.02.2014). |
||
|
|
|
|
Einplanungshinweise für den 1.
Nachtragshaushalt 2014: |
|||
In den 1. Nachtragshaushaltsplan 2014
sollen für die PC-Ausstattung der Schulen 10.000 € und für die Ausstattung
der Fachunterrichtsräume bei der Grund- und Oberschule Friedrichsfehn 55.600
€ bereitgestellt werden. (Beschluss des Verwaltungsausschusses vom
25.02.2014). |
Beschlussvorschlag:
Die in der Beschlussvorlage zu der Sitzung des Wirtschafts- und
Haushaltausschusses am 18.03.2014 genannten über- und außerplanmäßigen Ausgaben
im Haushaltsjahr 2014 werden gem. § 117 NKomVG genehmigt bzw. zur Kenntnis
genommen.