Betreff
Wirtschaftliche Situation des Alten- und Pflegeheimes in Edewecht
Vorlage
2014/Stab/1560
Aktenzeichen
- To/Dö -
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

Während der zweiten Jahreshälfte 2012 wurde die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts mit dem Ziel vorbereitet, das Alten- und Pflegeheim und die Sozialstation unter einem gemeinsamen Dach zu vereinen. Diese Lösung sollte insbesondere Synergieeffekte zwischen der ambulanten und stationären Pflege sowie kurze und schnelle Entscheidungswege ermöglichen.

 

Da das seit jeher als Nettoregiebetrieb geführte Alten- und Pflegeheim mit der Einführung der Doppik zum 01.01.2009 in den kommunalen Haushalt aufgenommen wurde, standen in Folge des Umstellungsprozesses keine Jahresabschlüsse zur Verfügung.

 

Im Rahmen der Vorbereitung der Anstalt öffentlichen Rechts wurden detaillierte wirtschaftliche Betrachtungen angestellt, wobei sich zur Jahreswende 2012/2013 für die Jahre 2009 bis 2011 eine erheblich größere defizitäre Entwicklung zeigte als bis dahin angenommen. Zudem wies eine vorläufige Berechnung für das Jahr 2012 ebenfalls eine erhebliche Unterdeckung auf.

 

Die vorgenannten Entwicklungen wurden in der ersten Sitzung des Verwaltungsrates am 15.01.2013 der neugegründeten Anstalt öffentlichen Rechts dargestellt. In der Sitzung des Verwaltungsausschuss am 23.04.2013 wurden die Gesamtdefizite der Haushaltsjahre 2009 bis 2012 näher erläutert. Weiterhin wurden im Wirtschafts- und Haushaltsausschuss am 12.08.2013 verschiedene Fragen zum o. a. Themenkomplex erörtert.

 

Zum besseren Vergleich enthält die folgende Zusammenstellung neben den endgültigen Jahresergebnissen auch die vorläufigen Ergebnisse des Wirtschaftsjahres 2013, welches sich wegen der Notwendigkeit der Konsolidierung aus der betriebswirtschaftlichen Auswertung der AöR per 31.12.2013 und den Aufwendungen der Gemeinde (Nettoabschreibungen zzgl. Sanierungsmaßnahmen abzgl. Mieteinnahmen) zusammensetzt. Nach der Konsolidierung der AöR-Ergebnisse und der gemeindlichen Haushaltsergebnisse ist das entstehende Jahresdefizit uneingeschränkt mit den Vorjahresergebnissen vergleichbar.

 

Defizite ohne Instandhaltung

und Sanierungen in T €

Defizite einschl. Instandhaltung

und Sanierungen in T €

2009

-       30

-       74

2010

-       29

-       79

2011

-       132

-       223

2012

-       226

-       352

2013

-       170 (vorläufig)

-       235 (vorläufig)

 

In diesem Zusammenhang ist eine Übersicht der FSP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beigefügt, welche die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen 2009 bis 2012 aufzeigt (Anlage 1).

 

Die Gesamtergebnisrechnungen für die Haushaltsjahre 2009 bis 2012 für die Teilhaushalte 9 (Alten- und Pflegeheim) und 18 (Immobilienbewirtschaftung – Gebäude des Alten- und Pflegeheimes einschließlich Außenanlagen) sind als Anlage Nr. 2 beigefügt, welchen eine Übersicht über die Abweichungen zwischen den Haushaltsplanungen und den dazugehörenden Ergebnissen vorangestellt ist.

 

Für den Teilhaushalt 9 ist dort zusammenfassend festgestellt, dass in den Jahren 2009 bis 2012 bei den tatsächlichen Ergebnissen eine Verschlechterung gegenüber der Haushaltsplanung in Höhe von insgesamt 395 T € aufgetreten ist.

 

Im Teilhaushalt 18 beträgt die Verschlechterung 117 T €, welche in vollem Umfang auf Erhöhungen der kalkulatorischen Abschreibungen zurückzuführen ist. Diese sind gem. § 117 Abs. 5 NKomVG unabhängig von einem Haushaltsansatz zu verbuchen.

 

In der Zusammenfassung ergeben sich somit für die Teilhaushalte 9 (395 T €) und 18 (117 T €) für die Jahre 2009 bis 2012 insgesamt Verschlechterungen gegenüber der Planung von 512 T €.

 

Die Haushaltsplanung selbst hat in den Jahren 2009 bis 2012 insgesamt Unterdeckungen von 213 T € aufgewiesen (Gesamtdefizit 725 T € abzgl. vorstehend erläuterter Abweichungen in Höhe von 512 T €). Diese erklären sich durch die im Nachtragshaushaltsplan 2011 erläuterte Verschlechterung (67.500 €) und den Nachtragshaushaltsplan 2012 (Defizit in Höhe von 44 T €) sowie größere Sanierungsmaßnahmen. Diese größeren Sanierungsmaßnahmen sollten aus allgemeinen Haushaltsmitteln gedeckt werden. Im Einzelnen handelte es sich um den Austausch von Fußböden, die Beseitigung von Wasserschäden, die Erneuerung von Fenstern und Sanierungen von Wegen im Außenbereich.

 

Nach der Gründung der AöR ist es trotz intensiver Bemühungen (u. a. erneute Pflegesatzverhandlungen, Reduzierung der baulichen Unterhaltung) in 2013 zu einem vorläufigen Gesamtdefizit von rd. 235 T € gekommen, welches sich durch Auflösungserträge aus Rückstellungen noch verbessern kann.

 

Die Ursache für ein erneutes Defizit liegt in der einerseits gegebenen Tarifbindung für das beschäftigte Personal und den andererseits restriktiven rechtlichen Regeln zur Durchsetzung von kostendeckenden Pflegesätzen. Durch die Vorschriften des SGB XI und die dazu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung war es den Heimbetreibern in der Zeit von 2000 bis 2009 nicht möglich, tarifliche Entgelte in vollem Umfang in die Pflegesatzkalkulation einzubeziehen. Während dieser Zeit waren nicht die tatsächlich entstehenden Personalkosten maßgeblich für die Pflegesatzverhandlungen, sondern die durchschnittlichen Personalkosten anderer Einrichtungen im Kreisgebiet, und zwar unabhängig von der Tatsache, ob eine Tarifbindung vorliegt und welche Rechtsform die Einrichtungen haben. Im Ergebnis stellten die niedrigen Durchschnittssätze der umliegenden Einrichtungen die Obergrenze der zu erzielenden Pflegeentgelte dar. Dieser Umstand ist besonders bedeutsam, da z. B. im Jahr 2012 rd. 91,5 % der insgesamt erzielten Erträge benötigt wurden, um die anfallenden Personalkosten zu finanzieren.

 

Weil es einen vorgeschriebenen Pflegeschlüssel (Festlegung der vorgeschriebenen Zahl der Pflegekräfte je Heimplatz) gibt, sind die Möglichkeiten einer Kostenreduzierung durch Personalabbau extrem limitiert und der Personalbestand somit grundsätzlich fix.

 

Da die Pflegekassen die o. a. nicht berücksichtigten Tariferhöhungen aus den Jahren 2009 bis 2012 als Besitzstand geltend machen konnten, können auch bei den nachfolgenden Pflegesatzverhandlungen diese Rückstände nicht aufgeholt werden. Die aktuellen Steigerungen werden somit immer auf die Ausgangslage des Jahres 2000 bezogen. Hierdurch sind auch für die nächsten Jahre Defizite zu erwarten.

 

Frau Dr. Hacke, Fachanwältin für Sozialrecht aus Hamburg, welche die letzte Pflegesatzverhandlung für das Alten- und Pflegeheim Edewecht unterstützt hat, wird in der Sitzung die Zusammenhänge erläutern und für eine Diskussion der zukünftigen Entwicklung des Alten- und Pflegeheimes zur Verfügung stehen.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat sich mit Fragen zur früheren Organisation auseinandergesetzt und kritisiert im Zusammenhang mit dem Alten- und Pflegeheim in formeller Hinsicht nicht ausreichend klar geregelte Verantwortlichkeiten und das Nichterkennen der finanziellen Entwicklung. Der Bericht ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Dieser Bericht bezieht sich ausdrücklich auf den Zeitraum der Jahre 2009 bis 2012. Mit der Gründung der AöR zum 01.01.2013 wurde die organisatorische Situation bzgl. des Alten- und Pflegeheimes vollständig neu aufgestellt. Zuvor wurde den Empfehlungen der mit einer Organisationsuntersuchung im Rathaus beauftragten NSI Consult GmbH aus dem Frühjahr 2012 gefolgt und die Verwaltungsstruktur mit Wirkung zum 01.10.2012 umfassend geändert.